1983   (2)  
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83.031 Unterschrift
 
  • OVG Saarl, U, 30.05.83, - 2_R_142/82 -

  • SKZ_83,247/30 (L)

  • VwGO_§_124 Abs.2

 

Eine wellenförmige Linie ist keine Unterschrift; eine so unterzeichnete Berufungsschrift genügt daher nicht der Schriftform, was zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt.

§§§


83.032 Wohnhaus + Garage
 
  • OVG Saarl, B, 30.05.83, - 2_W_1611/83 -

  • SKZ_83,247/28 (L)

  • SVwVG_§_19

 

Betrifft eine Baueinstellungsverfügung zwei selbständige Gebäude - hier: Wohnhaus und Garage -, so sind für ihre zwangsweise Durchsetzung entsprechend getrennte Zwangsmittelandrohungen erforderlich; die Androbung nur eines Zwangsgeldes ist fehlerhaft und führt, weil die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit "ins Leere" geht, zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baueinstellungsverfügung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Urteil vom 17.05.77 - 2_R_16/77 und 2_R_57/77 -,SKZ_77,276 = DÖV_78,144 = BRS_32_Nr.183).

§§§


83.033 Geschlossen Häuserzeile
 
  • OVG Saarl, U, 30.05.83, - 2_R_142/81 -

  • SKZ_83,245/17 (L)

  • (SL) LBO_§_17

 

Daß der vordere Teil eines Grundstücks im Zuge einer geschlossenen Häuserzeile bis an die seitlichen Grenzen bebaut ist, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme, auch im rückwärtigen Teil dieses Grundstücks bräuchten keine Grenzabstände eingehalten zu werden (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl Urteil vom 13.05.81 - 2_R_88/80 und 2_R_86/81 -, SKZ_82,17 ).

§§§


83.034 Brandgefahr
 
  • OVG Saarl, B, 06.06.83, - 2_R_200/82 -

  • SKZ_83,246/18 (L)

  • (SL) LBO_§_31 Abs.4

 

Der Nachbar kann die Genehmigung einer baulichen Anlage im Hinblick auf die von ihr ausgehende Brandgefahr nur dann beanstanden, wenn diese Anlage selbst nicht die erforderlichen Abstände zu seinem Anwesen einhält; es genügt nicht, daß sie zu nahe an ein von dem betroffenen Nachbarn hingenommenes anderes Bauwerk heranrückt, das ebenfalls brandgefährlich ist und vom Nachbaranwesen seinerseits nicht den vorgeschriebenen Abstand aufweist.

§§§


83.035 Anordnungsverfahren
 
  • OVG Saarl, B, 06.06.83, - 1_W_1615/83 -

  • SKZ_83,248/38 (L)

  • VwGO_§_113 Abs.1 S.2; VwGO_§_123

 

Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren im Sinne des § 113 Abs.1 S.2 VwGO ist im Rahmen eines Anordnungsverfahrens nicht statthaft.

§§§


83.036 Abweichende Bauarbeiten
 
  • OVG Saarl, B, 06.06.83, - 2_W_1607/83 -

  • SKZ_83,248/37 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5

 

Die Anordnung des Sofortvollzugs einer Baugenehmigung kann vom Nachbarn nicht mit der Behauptung in Frage gestellt werden, der Bauherr führe von dieser Genehmigung abweichende Bauarbeiten durch.

§§§


83.037 Betriebsprüfung
 
  • AG SB, U, 06.06.83, - 29_152/83 -

  • SKZ_83,197 -198

  • VgnStG_§_16; AO_§_97, AO_§_99, AO_§_378 Abs.3; KAG_§_12

 

1) Erfolgt eine Betriebsprüfung innerhalb der noch laufenden Steueranmeldungsfrist und wird zwischen dem Prüfungsbeamten und dem Steuerpflichtigen Einigkeit über die Besteuerung erzielt, so ist regelmäßig die Anmeldung rechtzeitig erfoglt. Eine Steuerbußtat scheidet dann aus.

 

2) Hat der Betriebsprüfer der kommunalen Steuerbehörde festgestellt, daß der Steuerpflichtige leichtfertig Vergnügungssteuern verkürzt hat und wird zwischen dem Prüfer und dem Steuerpflichtigen Einigkeit über Steuergegenstand und Besteuerungsgrundlage erzielt, so kann darin eine Selbstanzeige im Sinne des § 378 Abs.3 AO zu sehen sein.

 

3) Eine Betriebsprüfung nur nach §§ 97 bis 99 AO in Verbindung mit § 12 KAG ist unzulässig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, um steuerbare Gegenstände dadurch erst aufzuspüren.

§§§


83.038 Leistungsaufstockung
 
  • OVG Saarl, B, 22.06.83, - 1_W_651/83 -

  • SKZ_83,247/27 (L)

  • BSHG_§_26; BaFöG_§_14a; VwGO_§_123

 

Eine Aufstockung der Leistungen der Ausbildungsförderung (Regel- und Härtefalleistungen) aus Mitteln der Sozialhilfe ist nur dann möglich, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Ein solcher Härtefall kann noch nicht dann bejaht werden, wenn aus eigenem Entschluß eine kostenaufwendige Ausbildung an einer privaten Lehranstalt aufgenommen wurde, um Wartezeiten bei - erheblich kostengünstigeren - staatlichen Ausbildungsstätten zu vermeiden.

§§§


83.039 Planfeststellung (SWG)
 
  • OVG Saarl, U, 24.06.83, - 2_R_10/82 -

  • SKZ_83,277 -280 = SKZ_83,246/20 (L)

  • (SL) VwVfG_§_78; SWG_§_99, SWG_§_108

 

1) Wird mit der Planfeststellung für den Ausbau eines Gewässers zugleich der Plan für eine untergeordnete Straßenbaumaßnahme - hier: Wendehammer - festgestellt, so ist die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens nur ordnungsgemäß, wenn dabei auch auf den geplanten Straßenausbau hingewiesen wurde.

 

2) Der Begründungspflicht sowie den Anforderungen des Abwägungsgebots ist im Falle eines solchen Zusammentreffens mehrerer Ausbauvorhaben nicht genügt, wenn der Planfeststellungsbeschluß nur Ausführungen zu einer der Maßnahmen enthält.

§§§


83.040 Lagerplatz
 
  • OVG Saarl, U, 30.06.83, - 2_R_26/82 -

  • SKZ_84,26 -28 = AS_19,215 -221

  • BBauG_§_29, BBauG_§_34, BBauG_§_35; LBO_§_2 Abs.2, LBO_§_104; SVwVG_§_13

 

1) Ob schon die formelle Illegalität einer baulichen Anlage ein bauaufsichtliches Benutzungsverbot rechtfertigt, bleibt offen.

 

2) Wird ein Lagerplatz für ein Bauunternehmen in der Weise angelegt, daß der Mutterboden des Grundstücks abgeräumt und das Gelände teilweise durch Bauschutt befestigt wird, so handelt es sich um eine bauliche Anlage im Sinne sowohl der Landesbauordnung als auch des Bundesbaugesetzes.

 

3) Untersagt die Bauaufsichtsbehörde die Benutzung eines Lageplatzes und fordert sie den Betroffenen auf, die dort gelagerten Gegenstände zu entfernen, so konkretisiert diese Anordnung lediglich das Benutzungsverbot; verlangt sie jedoch ausdrücklich zugleich auch die Beseitigung auf dem Lagerplatz vorhandener baulicher Anlagen, so handelt es sich insoweit um eine selbständige Abrißverfügung.

 

4) Wird die Beseitigung mehrerer getrennter baulicher Anlagen gefordert, so darf für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anordnungen nicht ein einheitliches Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.

§§§


83.041 Offene Gartenlaube
 
  • OVG Saarl, U, 01.07.83, - 2_R_178/82 -

  • SKZ_84,102/14 (L)

  • SL LBO_§_2 Abs.3, LBO_§_7

 

Eine teilweise offene Gartenlaube mit halbhohen Holzwänden und einem Strohdach ist ein Gebäude und darf daher nicht innerhalb des Bauwichs errichtet werden.

§§§


83.042 Fluchtlinienfestsetzung
 
  • OVG Saarl, B, 01.07.83, - 2_W_1621/83 -

  • SKZ_84,102/13 (L)

  • (SL) LBO_§_8 Abs.2; AbFlVO_§_2 Abs.1

 

1) Ist durch die Festsetzung einer Fluchtlinie gewährleistet, daß die Bebauung vom Nachbargrundstück nicht in Richtung auf den geplanten Neubau hin ausgeweitet werden kann und hält letzterer den erforderlichen Mindestabstand ein, so muß das Vorhaben von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks auch dann hingenommen werden, wenn der größere Teil dieses Abstandes auf seinem Grundstück liegt, der Neubau also näher an die gemeinsame Grenze zu stehen kommt, als sein eigenes Gebäude.

 

2) Auf die Erhaltung einer bestimmten Aussicht von seinem Grundstück aus hat der Nachbar regelmäßig keinen Anspruch.

§§§


83.043 Gartenlaube
 
  • OVG Saarl, U, 01.07.83, - 2_R_178/82 -

  • SKZ_84,102/14 (L)

  • (SL) LBO_§_2 Abs.3, LBO_§_7

 

Eine teilweise offene Gartenlaube mit halbhohen Holzwänden und einem Strohdach ist ein Gebäude und darf daher nicht innerhalb des Bauwichs errichtet werden.

§§§


83.044 Härteregelung
 
  • OVG Saarl, B, 12.07.83, - 3_W_1635/83 -

  • SKZ_84,101/3 (L)

  • KAG_§_12 Abs.1; AO_§_227 Abs.1

 

Die Härteregelungen bei einem Abgaben- bzw Gebührenerlaß bezwecken nicht, den Schuldner von den Folgen einer rechtswidrigen, aber unanfechtbar gewordenen Abgaben(Gebühren)heranziehung freizustellen.

§§§


83.045 Vorverfahrenskosten
 
  • OVG Saarl, B, 12.07.83, - 3_W_1635/83 -

  • SKZ_84,105/38 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.2 Nr.1; SL GebG_§_9a

 

Vorverfahrenskosten sind "Kosten" im Sinne des § 80 Abs.2 Nr.1 VwGO. Ein Rechtsbehelf gegen ihre Anforderung hat also keine aufschiebende Wirkung (Fortführung der Rspr des Senats, Beschluß vom 01.02.82 - 3_W_2/82 -, SKZ_82,99).

§§§


83.046 Gebäude mit Anschüttung
 
  • OVG Saarl, B, 13.07.83, - 2_W_1641/83 -

  • SKZ_84,102/15 (L)

  • (SL) LBO_§_7

 

Bildet ein Gebäude mit einer als Standfläche dienender Anschüttung eine technisch-konstruktive Einheit, so kann der Nachbar seine Errichtung auch dann verhindern wenn nur die Anschüttung gegen die Grenzabstandsvorschriften verstößt.

§§§


83.047 Dienstunfall
 
  • OVG Saarl, U, 18.07.83, - 3_R_51/80 -

  • SKZ_84,102/8 (L)

  • BeamtVG_§_30 ff

 

Ein Dienstunfall ist nur dann wesentliche Teilursache für einen Körperschaden im Sinne des § 31 Abs.1 Satz 1 BeamtVG, wenn ausgesehlossen werden kann, daß der Schaden auch ohne das Unfallereignis allein bei Ausübung der Verrichtungen des täglichen Lebens innerhalb eines Jahres in dem gleichen Ausmaß eingetreten wäre.

§§§


83.048 Nebentätigkeit
 
  • OVG Saarl, B, 19.07.83, - 3_W_1612/83 -

  • SKZ_84,102/9 (L)

  • SBG_§_79 Abs.1, SBG_§_79 Abs.2; VwGO_§_123 Abs.1

 

1) Die Verpfichtung des Dienstherrn zur Erteilung der Genehmigung einer Nebenbeschäftigung im Wege einer einstweiligen Anordnung stellt eine Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung dar und kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht.

 

2) Hat ein Beamter schon vor Erteilung der Genehmigung privatrechtliche Abmachungen über seine Nebenbeschäftigung mit einem Arbeitgeber getroffen und Investitionen vorgenommen, so handelt er damit auf "eigenes Risiko".

§§§


83.049 Grundstückskauf
 
  • OVG Saarl, B, 20.07.83, - 2_W_1638/83 -

  • SKZ_84,102/16 (L)

  • (SL) LBO_§_95 Abs.8

 

Wer ein Grundstück gekauft, in Besitz genommen und bebaut hat, ist auch dann als Nachbar anzusehen und berechtigt, gegen ein Bauvorhaben in der näheren Umgebung vorzugehen, wenn er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

§§§


83.050 Betriebsuntersagung
 
  • OVG Saarl, B, 25.07.83, - 1_W_1640/83 -

  • SKZ_84,104/34 (L)

  • VwGO_§_42, VwGO_§_123

 

Die zulässige Inanspruchnahme des Gerichts zur Durchsetzung eines Verpflichtungsbegehrens - zB Antrag auf Untersagung eines Betriebes - hat eine entsprechende Antragstellung bei der Behörde zur Voraussetzung.

§§§


83.051 Betriebsuntersagung
 
  • OVG Saarl, B, 25.07.83, - 1_W_1640/83 -

  • SKZ_84,105/39 (L)

  • VwGO_§_123

 

1) In einem Anordnungsverfahren kann die Aufhebung eines Genehmigungsbescheides nicht zulässig beansprucht werden.

 

2) Nur bei besonders erheblichen schädlichen Auswirkungen kann ein Grund für das Begehren bejaht werden, einen seit längerer Zeit hingenommenen, in kurzer Zeit auslaufenden Betrieb vorläufig zu untersagen.

§§§


83.052 Rechtsbehelf-verspäteter
 
  • OVG Saarl, B, 09.08.83, - 3_W_1644/83 -

  • SKZ_84,105/40 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5

 

Ein verspätet eingelegter Rechtsbehelf hat erst dann aufschiebende Wirkung, wenn wegen der Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden ist.

§§§


83.053 Feststellungswirkung
 
  • OVG Saarl, U, 11.08.83, - 1_R_243/82 -

  • SKZ_84,101/1 (L)

  • VwVfG_§_35

 

Die sogenannte erweiterte Feststellungswirkung von Verwaltungsakten, dh die Verbindlichkeit auch von Entscheidungselementen des Verwaltungsakts (tatsächliche Feststellungen oder Beurteilung von Vorfragen) für andere Verfahren, setzt eine besondere dahingehende gesetzliche Bestimmung voraus.

§§§


83.054 Straßenreinigungsgebühr
 
  • OVG Saarl, B, 12.08.83, - 3_W_1669/83 -

  • SKZ_84,101/5 (L)

  • KAG_§_4

 

1) Grundsätzlich können auch sogenannte Hinterliegergrundstücke zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen werden.

 

2) Voraussetzung der Gebührenpflicht ist, daß das Hinterliegergrundstück eine rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeit zu der gereinigten Straße hat.

§§§


83.055 Wohnbauvorhaben
 
  • OVG Saarl, B, 19.08.83, - 2_W_1704/83 -

  • SKZ_84,103/17 (L)

  • BBauG_§_34

 

Weicht ein Wohnbauvorhaben hinsichtlich des Nutzungsmaßes von dem in der näheren Umgebung vorhandenen Bestand an Wohnbauten ab und ermöglicht es nach seinem baulichen Zuschnitt eine nicht gebietsadäquate Steigerung der Wohndichte, so kann es ungeachtet der Frage nach etwaigen unzumutbaren Beeinträchtigungen durch das Volumen des Gebäudes wegen mit seiner Benutzung einhergehender negativer Auswirkungen wie der Vermehrung des Besucher- und Kraftfahrzeugverkehrs oder sonstiger Störungen der Wohnruhe das Rücksichtnahmegebot verletzen und der betroffene Nachbar einen Anspruch darauf haben, daß die entsprechende Baugenehmigung aufgehoben wird.

§§§


83.056 Stellplatzzufahrt
 
  • OVG Saarl, B, 22.08.83, - 2_W_1654/83 -

  • SKZ_84,104/26 (L)

  • SStrG_§_17

 

Die Sperrung einer Stellplatzzufahrt durch die zuständige Behörde beeinträchtigt Rechte des Grundtückeigentümers weder unter dem Gesichtspunkt des Anliegergebrauchs noch im Hinblick auf die bürgerlich-rechtliche Notwegregelung, wenn die Benutzung des Grundstücks als Stellplatz den bauplanungsrechtlichen Vorschriften zuwiderläuft.

§§§


83.057 Gehwegerneuerung
 
  • OVG Saarl, B, 01.09.83, - 3_W_1696/83 -

  • SKZ_84,101/4 (L)

  • KAG_§_8 KAG; VwGO_§_80 Abs.5

 

1) Die Heranziehung zu Beiträgen zur Deckung von Kosten der Erneuerung eines Gehweges kommt nur in Betracht, wenn die Erneuerung erforderlich war.

 

2) Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Heranziehung zu einem solchen Beitrag ist anzuordnen, wenn zur Frage der Erforderlichkeit der Erneuerung des Gehweges eine Beweisaufnahme erforderlich ist, deren Ausgang offen erscheint.

§§§


83.058 Klageerhebung
 
  • OVG Saarl, U, 07.09.83, - 3_R_107/81 -

  • SKZ_84,104/31 (L)

  • VwGO_§_81 Abs.1

 

1) Die Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung ist eine Sachurteilsvoraussetzung, die das Berufungsgericht von Amts wegen und ohne Bindung an die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts nachzuprüfen hat.

 

2) Die für die Klageerhebung notwendige Schriftform ist grundsätzlich nur gewahrt, wenn die Klageschrift vom Kläger oder seinem Prozeßbevollmächtigten handschriftlich unterzeichnet ist. Eine Ausnahme kommt nur dort in Betracht, wo aus der Klageschrift allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen ohne Rückfragen oder Beweiserhebung die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, mit einer der Unterschrift unter dem Schreiben gleichwertigen Sicherheit zu entnehmen ist. Eine - nach Ablauf der Klagefrist vorgelegte - eidesstattliche Versicherung des Prozeßbevollmächtigten, die (nicht unterzeichnete) Klageschrift persönlich bei Gericht abgegeben zu haben, begründet diese Sicherheit nicht.

§§§


83.059 Baugenehmigung
 
  • OVG Saarl, B, 08.09.83, - 2_W_1672/83 -

  • AS_18,233 -235 = BRS_40_Nr.170, BRS_40_Nr.196 = SKZ_84,78 = SKZ_84,105/41 (L) = DÖV_84,861/172 (L)

  • VwGO_§_80 Abs.5

 

Erweist sich eine vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung als offenkundig rechtswidrig, so steht dem Bauherrn grundsätzlich kein Anspruch darauf zu, daß sie für sofort vollziehbar erklärt wird; daß sie zusätzlich auch Rechte gerade des anfechtenden Nachbarn verletzt, ist für die Zurückweisung des Vollzugsbegehens regelmäßig nicht erforderlich.

§§§


83.060 Beseitigungsverfügung
 
  • OVG Saarl, B, 08.09.83, - 2_W_1699/83 -

  • SKZ_84,103/18 (L)

  • (SL) LBO_§_104

 

Ergeht eine Beseitigungsanordnung, um den Belangen des von der beanstandeten Anlage betroffenen Nachbarn Rechnung zu tragen, so kann dieser regelmäßig auch verlangen, daß die Bauaufsichtsbehörde diese Anordnung durchsetzt.

§§§


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§§§