| OVG Saarl, U, 03.06.82, - 1_R_178/81 -
SKZ_82,297/17 (L) BSHG_§_121 i.V.m. BSHG_§_28, BSHG_§_29 | 1) Die Angemessenheit der Frist, innerhalb der ein Erstattungsanspruch nach § 121 BSHG gegenüber dem Träger der Sozialhilfe geltend zu machen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Beteiligten zu beurteilen.
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| 2) Ein Erstattungsanspruch des Nothelfers scheidet aus, wenn der Sozialhilfeträger zur Hilfeleistung nicht verpflichtet gewesen wäre. |
| 3) Ob eine solche Verpflichtung besteht, ist nach den §§ 28, 29 BSHG zu beurteilen, wobei im Rahmen des § 29 BSHG bei einem Eil- und Notfall eine Ermessensreduzierung auf Null eintreten kann. |
§§§
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82.032 | Antragsfrist |
| OVG Saarl, U, 03.06.82, - 1_R_252/81 - SKZ_82,298/21 (L) VwVfG_§_31 Abs.7, VwVfG_§_32 Abs.2 | 1) Sehen die Richtlinien Antragsfristen vor, die sich grundsätzlich als Ausschlußfristen darstellen, so ist deren Versäumung auf jeden Fall unschädlich, wenn nach der behördlichen Verwaltungspraxis bei unverschuldeter Verhinderung der Fristwahrung Nachsicht gewährt wird und ein solcher Verhinderungsfall vorliegt. |
| 2) Auch bei Versäumung der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages (§ 32 Abs.2 SVwVfG) kann Wiedereinsetzung gewährt werden. |
§§§
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82.033 | Erneute Zwangsgeldandrohung |
| OVG Saarl, B, 04.06.82, - 2_R_254/81 - SKZ_82,298/27 (L) SVwVG_§_13 Abs.1, SVwVG_§_13 Abs.3, SVwVG_§_14 Abs.4, SVwVG_§_14, SVwVG_§_18 Abs.1, SVwVG_§_19, SVwVG_§_20 | 1) Die Zulässigkeit der Vollziehung einer der Wiederherstellung baurechtmäßiger Umstände dienenden Abrißverfügung erfordert kein zusätzliches besonderes öffentliches Interesse an der Entfernung gerade des betreffenden Bauteils. |
| 2) War zur Durchsetzung einer Abrißverfügung zunächst ohne Erfolg Zwangsgeld festgesetzt worden und hat sich die daraufhin angeordnete Ersatzvornahme als undurchführbar erwiesen, so kann die Behörde erneut Zwangsgeld androhen. |
§§§
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82.034 | Mitglied der PKK |
| OVG Saarl, U, 16.06.82, - 3_R_193/81 - AS_17,361 -370 = NVwZ_83,170 -172 GG_Art.16 Abs.2 S.2; AuslG_§_28 | 1) Türkei: Aktive Mitglieder der PKK werden politisch verfolgt. |
| 2) Die Anwendung von Folter, jedenfalls aber die Behinderung einer ordnungsgemäßen Strafverteidigung, überschreiten den Rahmen ordnungs- oder strafrechtlicher und als solcher asylrechtlich unerheblicher Verfolgung von ordnungs- oder strafrechtsrelevantem Verhalten; solche Umstände ergeben, zumindest bei der Verfolgung politischer Delikte, eine Vermutung für das Vorliegen eines asylrechtsrelevanten Verfolgungsmotivs. |
| 3) Ob Asyl auch beanspruchen kann, wer in dem Verdacht aktiver Beteiligung an politischer Gewalttätigkeit im Verfolgerstaat steht, bleibt offen. |
§§§
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82.035 | Einvernehmen-Kohlekraftwerk |
| VG Saarl, B, 21.06.82, - 5_F_48/82 - UPR_83,238 BImSchG_§_9; BBauG_§_36 | Eine immissionsschutzrechtliche (Teilgenehmigung) Genehmigung für ein Kohlekraftwerk darf ohne Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens (BBauG § 36) erteilt werden, wenn ein bestandskräftiger Vorbescheid mit abschließender Entscheidung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens vorliegt; zumindest kann die Gemeinde ein solches Vorgehen nicht erfolgreich als Verletzung eigener Rechte rügen. |
§§§
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82.036 | Abstandsfläche-AbFlVO |
| OVG Saarl, B, 28.06.82, - 2_W_1827/82 - AS_19,370 -379 = BRS_39_Nr.182, BRS_39_Nr.166 = SKZ_82,209 -213 = SKZ_82,296/9 (L) = NVwZ_83,230 (L) (SL) LBO_§_8 Abs.2, LBO_§_95; AbFlVO_§_2 Abs.1, AbFlVO_§_4 Abs.1, AbFlVO_§_5, AbFlVO_§_7 | 1) Im Saarland sind die Vorschriften über Abstandsflächen nicht nachbarschützend; die Bestimmungen über Gebäudemindestabstände dienen dagegen nicht nur dem öffentlichen Interesse an der Schaffung und Erhaltung gesunder und möglichst störungsfreier Wohnverhältnisse, sondern wollen zugleich unzumutbare Beeinträchtigungen von insoweit betroffenen Dritten fernhalten. |
| 2) Von den Mindestabstandsbestimmungen können Ausnahmen nicht zugelassen werden; ob die entsprechende Vorschrift für Abstandsflächen rechtsgültig ist bleibt offen. |
| 3) Persönliche Gründe rechtfertigen die Annahme einer nicht beabsichtigten Härte als Voraussetzung für die Erteilung eines Dispenses nicht. |
§§§
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82.037 | Außenbereich-Innenbereich |
| OVG Saarl, U, 29.06.82, - 2_R_163/81 - SKZ_82,296/10 (L) VwGO_§_68; BBauG_§_34 Abs.2, BBauG_§_35 | 1) Auch wenn nicht der Kläger, sondern sein Rechtsvorgänger den Vorbescheid beantragt und das Widerspruchsverfahren durchgeführt hat, ist die Klage auf Erteilung der Bebauungsgenehmigung für das betreffende Vorhaben zulässig.
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| 2) Daß eine bestimmte Fläche nicht in den Geltungsbereich einer für den betreffenden Bereich erlassenen gemeindlichen Abrundungssatzung einbezogen wurde, läßt für sich allein noch nicht den Schluß zu, sie liege im Außenbereich; für ihre Zuordnung ist auch in einem solchen Fall allein ausschlaggebend, ob sie und der nächstgelegene Bebauungszusammenhang nach den örtlichen Gegebenheiten den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermitteln oder nicht. |
§§§
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82.038 | Normenkontrolle |
| OVG Saarl, B, 19.07.82, - 2_N_1/81 - AS_17,388 -390 = SKZ_82,270 -271 = BRS_39_Nr.43 = UPR_83,30 = SKZ_83,70/19 (L) = DÖV_83,347/66 (L) VwGO_§_47, VwGO_§_65, VwGO_§_183 S.2; BBauG_§_102, BBauG_§_117 | 1) Im Normenkontrollverfahren kommt eine notwendige Beiladung nicht in Betracht (wie Beschluß vom 02.02.81 - 2_N_1/80 -, SKZ_81,278/13).
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| 2) An dem auch für das Normenkontrollverfahren erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt es, wenn dem Antragsteller das Eigentum an dem vom angegriffenen Bebauungsplan betroffenen Grundstück durch unanfechtbaren Enteignungsbeschluß entzogen und dessen Ausführung angeordnet worden ist. |
§§§
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82.039 | Kreisausschuss |
| OVG Saarl, B, 21.07.82, - 3_W_1881/82 - AS_17,390 -395 = SKZ_82,208 -209 = SKZ_83,68/2 (L) KSVG_§_151, KSVG_§_169, KSVG_§_171 ff, KSVG_§_202, KSVG_§_208 | Mitglieder des Stadtverbandstages (Kreistages) können an nichtöffentlichen Sitzungen des) Stadtverbandsausschusses (Kreisausschusses) teilnehmen. |
§§§
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82.040 | Baugenehmigung an Dritten |
| OVG Saarl, B, 21.07.82, - 2_W_1818/82 - SKZ_83,71/20 (L) VwGO_§_80 Abs.5; SL LBO_§_96 Abs.6 | Durch die Erteilung einer Baugenehmigung an einen Dritten ohne Zustimmung des Eigentümers des Baugrundstücks wird dieser nicht in seinen Rechten verletzt; er kann etwaige Bauarbeiten des Dritten - notfalls mit Hilfe der Zivilgerichte - auch dann ohne weiteres unterbinden, wenn die betreffende Baugenehmigung für sofort vollziehbar erklärt ist, und hat daher keinen Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner gegen die Baugenehmigung erhobenen Klage. |
§§§
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82.041 | Vorkaufsrecht |
| OVG Saarl, B, 23.07.82, - 2_R_139/82 - SKZ_83,71/27 (L) GKG_§_13 | Erhebt eine Gemeinde Klage mit dem Ziel, ihr vermeintliches Vorkaufsrecht an einer von einem Bebauungsplan erfaßten Fläche durchzusetzen, so ist für die Bemessung des Streitwertes nicht der insoweit vereinbarte Kaufpreis - hier: 27500 DM -, sondern das Interesse der Gemeinde an der Verwirklichung ihrer planerischen Vorstellungen für die betreffende Fläche maßgeblich - hier: 2000 DM -. |
§§§
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82.042 | Mitgliedschaftsrecht |
| OVG Saarl, B, 26.07.82, - 3_W_1882/82 - SKZ_82,271 = SKZ_83,68/1 (L) KSVG_§_34, KSVG_§_59 | Mitglieder des Gemeinderats können gegenüber anderen Organen nur dann im gerichtlichen Verfahren erfolgreich vorgehen, wenn sie in einem ihrer Mitgliedschaftsrechte betroffen sind. Zu diesen Mitgliedschaftsrechten gehört nicht ein Recht gegenüber dem Bürgermeister auf gesetzmäßige Verwaltungstätigkeit und ein allgemeiner Gesetzesvollzugsanspruch. |
§§§
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82.043 | Hochschulzugang |
| OVG Saarl, E, 30.07.82, - 1_W_1878/82 - ZAR_85,92 SVerf_Art.33 Abs.3 S.1 | 1) Obwohl der Zugang zum Hochschulstudium gem SVerf Art.33 Abs.3 S.1 jedem offen steht, darf er von Qualifikationsnachweisen abhängig gemacht werden. |
| 2) Bei ausländischen Studienbewerbern dürfen dabei die Anforderungen zugrundegelegt werden, die in dem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 03.06.81 und in den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (für Iran vom April 1981) niedergelegt sind. |
§§§
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82.044 | Untätigkeitsklage |
| OVG Saarl, B, 30.07.82, - 1_W_4888/81 - SKZ_83,71/21 (L) VwGO_§_161 Abs.3 | Die Kosten einer von der Behörde veranlaßten Untätigkeitsklage fallen auch dann der Behörde zur Last, wenn der Kläger durch eine nachfolgende für ihn negative Bescheidung zur Erledigungserklärung veranlaßt wird.
|
§§§
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82.045 | Erschließungsarbeiten 12 J |
| OVG Saarl, B, 09.08.82, - 3_W_1970/82 - SKZ_83,69/4 (L) BBauG_§_127 ff | Für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen ist es unerheblich, wenn sich die Erschließungsarbeiten über längere Zeit (hier 12 Jahre) hingezogen haben.
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§§§
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82.046 | Klageerhebung |
| OVG Saarl, B, 11.08.82, - 3_W_1996/82 - SKZ_83,71/22 (L) VwGO_§_60, VwGO_§_70 | Die Klageerhebung bei Gericht ersetzt nicht die Widerspruchseinlegung bei der Behörde. |
§§§
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82.047 | Abgabenverzicht |
| OVG Saarl, U, 18.08.82, - 3_R_67/80 - AS_17,416 -422 = SKZ_82,324 -326 = SKZ_83,69/5 (L) = KStZ_83,76 -77 PrKAG; KAG_§_12; AO_§_163 Abs.1, AO_§_227 Abs.1 | 1) Zur Auslegung eines unter Geltung des Preußischen Abgabenrechts geschlossenen Vertrags über den Verzicht auf Kommunalabgaben. |
| 2) Vereinbarungen über die Befreiung von öffentlichen Abgaben sind grundsätzlich nichtig, wenn sie gegen das Gebot der Gesetzmäßigkeit und Abgabengleichheit verstoßen. Eine Abgabenvereinbarung ohne ausreichende Gegenleistung ist als einseitiger Abgabenverzicht zu werten, der nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß zulässig ist. |
| 3) Voraussetzungen für einen Anspruch auf Billigkeitserlaß und für die Verwirkung eines Abgabenanspruchs. |
§§§
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82.048 | Ruhestandsversetzung |
| VG Saarl, E, 08.09.82, - 3_K_375/80 - JurBüro 82,1862 = AnwBl 82,539 GKG_§_13 Abs.1 | 1) Der Streitwert einer Klage auf Aufhebung der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bestimmt sich nach einem Bruchteil des Jahresbruttobezugs (hier 3/4 der Bezüge).
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§§§
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82.049 | Lärmbelästigungen |
| OVG Saarl, B, 08.09.82, - 1_W_2000/82 - SKZ_83,70/14 (L) GastG_§_18; GastVO_§_19 | 1) Zur Beantwortung der Frage, ob mit dem Betrieb einer Gaststätte erhebliche Lärmbelästigungen verbunden sind, kommt es ua auf den Vortrag entsprechender konkreter Tatsachen und nicht auf bloße Äußerungen von Nachbarn an, die sich belästigt oder nicht belästigt fühlen.
|
| 2) Zur Feststellung von Lärmbelästigungen sind Lärmmessungen nicht unbedingt geboten; die Lage der Gaststätte und glaubhaft gemachte Lärmvorgänge (zB Zentrum für motorisierte jugendliche Besucher) können in Verbindung mit bei Lärmmessungen gemachten Erfahrungen Schlußfolgerungen in bezug auf das Maß von Geräuschentfaltungen rechtfertigen. |
| 3) Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Park- und Halteverbote) sind zwar auch mit der Zielsetzung zulässig, erhebliche Lärmstörungen durch an- und abfahrende Besucher einer Gaststätte zu verhindern; sie sind aber auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht ohne weiteres vorrangig einzusetzen; vielmehr kommt der grundsätzliche Vorrang den Maßnahmen zu, die das einschlägige Recht vorsieht und die als auf jeden Fall geeignete Maßnahmen allein den verantwortlichen Gastwirt treffen (hier: Vorverlegung des Beginns der Sperrstunde auf 23 Uhr). |
§§§
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82.050 | Versetzung + Abordnung |
| OVG Saarl, B, 20.09.82, - 3_W_1997/82 - SKZ_83,69/7 (L) SBG_§_33 | 1) Bei Versetzungen und Abordnungen, die auf einem dienstlichen Bedürfnis beruhen, ist ein Sofortvollzug in der Regel im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Verwaltungsaufgaben geboten. |
| 2) Bereits die Beseitigung eines den dienstlichen Belangen abträglichen Zustandes, zu dessen Entstehen ein Beamter zumindest "beigetragen" hat, kann ein dienstliches Bedürfnis für dessen Versetzung begründen (stRspr des Senats). |
§§§
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82.051 | Wiedereinsetzung |
| OVG Saarl, B, 29.09.82, - 3_R_140/82 - AS_17,428 -431 VwGO_§_60; 2.BeschlG_§_5 S.6 | 1) Die Ausländerbehörde sind im Saarland bis zum Inkrafttreten des AsylVfG nicht gehalten gewesen, den Ablehnungsbescheid des Bundesamts auch dem bereits im Verwaltungsverfahren auftretenden Verfahrensbevollmächtigten zuzustellen und von einer Aushändigung an den Ausländer persönlich gegen Empfangsbekenntnis Abstand zu nehmen. |
| 2) Die fehlerhafte Vorstellung des untätig gebliebenen Klägers, erst eine Zustellung an seinen Verfahrensbevollmächtigten werde den Lauf der Rechtsmittelfrist auslösen, rechtferigt keine Wiedereinsetzung; dem Kläger ist es zuzumuten, sich rechtzeitig vor Ablauf der in der Rechtsmittelbelehrung benannten Frist wegen einer Rechtsmitteleinlegung von sich aus mit seinem Prozeßbevollmächtigten in Verbindung zu setzen; diesem obliegt es dann, ebenfalls rechtzeitig vor Fristablauf durch Rückfrage bei der jeweiligen (Ausländer-) Behörde zu klären, ob noch eine - landesrechtlich teilweise vorgeschriebene - Zustellung an ihn aussteht. |
§§§
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82.052 | Geschlossener Baublock |
| OVG Saarl, B, 01.10.82, - 2_W_2009/82 - SKZ_83,69/8 (L) (SL) LBO_§_67 Abs.9 | Die Anlegung von sechsunddreißig teilweise überdachten Stellplätzen für Personenwagen im Innern eines 30 m auf 60 m großen, weitgehend geschlossenen Baublocks mit rückwärtigen Wohnräumen ist mit unzumutbaren Störungen der Umgebung verbunden und daher auf Verlangen eines betroffenen Nachbarn hin zu untersagen. |
§§§
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82.053 | Zusage der Beitragsfreiheit |
| OVG Saarl, E, 04.10.82, - 3_W_1842/82 - AS_17,431 -436 BBauG_§_127 Abs.1, BBauG_§_130 Abs.2 S.2 , BBauG_§_135 Abs.5 | 1) Das Vorhandensein einer Satzungsregelung über die Möglichkeit der Bildung von Erschließungseinheiten gehört nicht zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Einheitsbildung (Anschluß BVerwG, 23.10.68, 4_C_26.68, BVerwGE_30,293; Anschluß BVerwG, 12.06.70, 4_C_5/68, DVBl_70,904 ). |
| 2) Zusagen von Beitragsfreiheit sind (ohne Vereinbarung ausgewogener Gegenleistungen) rechtsunerheblich, gleichgültig ob es sich um eine einseitige Erklärung (Zusicherung) oder um ein beiderseitiges Rechtsgeschäft (öffentlich-rechtlichen Erlaßvertrag) handelt und gleichgültig ob die Zusage vor oder nach dem Inkrafttreten des BBauG erging (Fortführung OVG Saarlouis, 1982-08-09, 3 W 1970-1991/82). Der Gemeinde stellt allerdings der Weg eines Beitragserlasses unter Härtegesichtspunkten offen (Anschluß OVG Saarlouis, 02.10.73, 3_W_45/73). |
| 3) Zur Frage der Verwirkung einer Beitragsforderung. |
§§§
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82.054 | Künftige Leistungen |
| OVG Saarl, U, 07.10.82, - 1_R_66/82 - SKZ_83,71/23 (L) VwGO_§_40, VwGO_§_43; ZPO_§_259; GG_Art.100 Abs.1 | 1) Die Verwaltungsgerichte sind nicht dafür zuständig, die Unwirksamkeit eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts festzustellen. |
| 2) Die Verurteilung zu künftig erst bedingt entstehenden Leistungen bzw die Feststellung der Verpflichtung zu solchen Leistungen ist nicht zulässig. |
| 3) Feststellungen, die sich auf unselbständige rechtliche Vorfragen beziehen, sowie solche, die die Kontrolle eines Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts nach Art.100 Abs.1 GG betreffen, sind unzulässig. |
§§§
|
82.055 | Kreisausschuß |
| OVG Saarl, B, 08.10.82, - 3_W_2015/82 - SKZ_82,299 = SKZ_83,68/3 (L) KSVG_§_169 Abs.3, KSVG_§_169 Abs.4, KSVG_§_4, KSVG_§_173 Abs.3, KSVG_§_208 Abs.3 | Mitglieder des Stadtverbandstages ( Kreistages ) können an nicht öffentlichen Sitzungen des Stadtverbandsausschusses (Kreisausschusses) ohne Stimmrecht teilnehmen ( Beschluß vom 21.07.82 - 3_W_1881/82 -, SKZ_82,208 ). Dieses Teilnahmerecht räumt ihnen aber kein Rede- und Fragerecht ( keinen Anspruch auf Mitberatung ) ein. |
§§§
|
82.056 | Grundbesitz |
| OVG Saarl, B, 11.10.82, - 1_R_114/82 - SKZ_83,70/15 (L) BSHG_§_24 Abs.2, BSHG_§_28, BSHG_§_69 Abs.4, BSHG_§_88 ff. | 1) Der vorrangige Einsatz von Einkommen und Vermögen des Ehegatten besteht unabhängig von der Regelung des ehelichen Güterstandes. |
| 2) Eine Vermögensverwertung kann unter dem Gesichtspunkt des Erwerbsgrundes nur dann eine Härte darstellen, wenn der Erwerb nach Grund und Zielsetzung in besonderem Maße personenbezogen war. |
| 3) Besteht das Vermögen des Ehegatten aus einem von der Verwertung ausgenommenen Einfamilienhaus und zudem aus einer größeren Zahl von Grundstücken im Gesamtwert von rund 80000 DM, so ist auch unter Härtegesichtspunkten (Alters- und Invaliditätssicherung) die Verwertung eines Teils des Grundbesitzes zumutbar. |
§§§
|
82.057 | Garagenbauvorhaben |
| OVG Saarl, B, 13.10.82, - 2_N_5/81 - SKZ_83,70/12 (L) BBauG_§_1 Abs.7; VwGO_§_47 | Das Interesse des Anliegers, von den Geräusch- und Geruchsbelästigungen durch die Benutzung von achtzehn in unmittelbarer Nachbarschaft vorgesehenen Garagen verschont zu bleiben, ist in die Planentscheidung einzustellen; wird es übergangen, erleidet der Anlieger einen zur Stellung eines Normenkontrollantrags gegen den betreffenden Bebauungsplan berechtigenden Nachteil. |
§§§
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82.058 | PKW-Betrieb |
| OVG Saarl, B, 14.10.82, - 1_W_1823/82 - SKZ_83,70/16 (L) VwVfG_§_35; VwGO_§_40 | Die bloße Ankündigung von rechtserheblichen Regelungen, hier der Einstellung von Sozialhilfeleistungen für den Fall der Fortsetzung des Betriebs eines Personenkraftwagens, stellt keinen Verwaltungsakt dar. Eine Anfechtungsklage gegen diese Ankündigung ist folglich nicht statthaft.
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§§§
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82.059 | Kostenerstattung |
| OVG Saarl, B, 14.10.82, - 2_R_115/82 - AS_17,440 -446 = SKZ_83,144 -145 = SKZ_83,70/17 (L) VwVfG_§_80; VwGO_§_73 | Nimmt der Nachbar den gegen eine Baugenehmigung erhobenen Widerspruch zurück, so hat der Bauherr keinen Anspruch darauf, daß die Widerspruchsbehörde seine Aufwendungen für einen mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Widerspruchsverfahren beauftragten Bevollmächtigten für erstattungsfähig erklärt. |
§§§
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82.060 | Gewässer |
| OVG Saarl, B, 20.10.82, - 2_N_4/81 - SKZ_83,70/13 (L) BBauG_§_8 Abs.4 | Hat die Benutzung eines Gewässers als offener Abwassersammler eines größeren Einzugsgebiets erhebliche Geruchsbelästigungen für eine Vielzahl von Anliegern zur Folge, so liegt ein dringender Grund für den Bau einer Kläranlage zur Aufnahme der betreffenden Abwässer vor, ist also die Aufstellung eines dahingehenden Bebauungsplans auch ohne vorgängigen Flächennutzungsplan gerechtfertigt. |
§§§
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