| OVG Saarl, B, 24.10.79, - 2_R_51/79 -
SKZ_80,105/12 (L) LBO_§_95 Abs.1 Nr.1 | Für das Vorliegen einer die Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften rechtfertigenden "Härte" kommt es nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Bauherrn oder seine wirtschaftlichen Interessen, sondern allein auf die objektiven Gegebenheiten des Baugrundstücks an (Bestätigung der Urteile des Senats vom 04.05.73 - 2_R_4/73 - und vom 25.05.73 - 2_R_12/73). |
§§§
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79.032 | Hauptführsorgestelle |
| VG Saarl, E, 24.10.79, - 4_F_2906/79 - NJW_80,721 -722 SchwbG_§_12, SchwbG_§_15 Abs.3, SchwbG_§_18 Abs.5, SchwbG_§_18 Abs.6; VwGO_§_80 Abs.1 | Der Widerspruch gegen die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur ordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten hat aufschiebende Wirkung. Gleichwohl kann und muß der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb der gesetzlichen Ausschlußfrist erklären. Über die rechtzeitige Kündigungserklärung hinaus darf der Arbeitgeber aufgrund des Zustimmungsbescheides keine vollendeten Tatsachen schaffen. |
§§§
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79.033 | Sonstiger Angestellter |
| LAG SB, U, 24.10.79, - 1_Sa_8/79 - SKZ_80,74 -76 BAT_VergGr_VIb | LF 1) Ein technischer Angestellter, der in der Tiefbauabteilung einer Stadt im Bereich der Überwachung und Instandsetzung des Kanalnetzes und der Sachbearbeitung des Kanalnetzes und der Sachbearbeitung des Kanalanschlußwesens tätig ist, hat keinen Anspruch auf Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV b nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung der Angestellten in technischen Berufen vom 15.06.72. |
| LF 2) Begehrt ein Angestellter in Ermangelung einer technischen Ausbildung nach Nr.2 der Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen eine entsprechende Eingruppierung als "sonstiger Angestellter", erfordern die tariflichen Eingruppierungsmerkmale zunächst im Sinne eines subjektiven Merkmales Fähigkeiten und Erfahrungen in der Person des Klägers, die denen eines geprüften Fachschulingenieurs entsprechen, also eine ähnliche gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes. |
| LF 3) Der Angestellte hat insbesondere keinen Anspruch auf Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe, wenn der auszuführenden Tätigkeit als socher der "Ingenieurzuschnitt" fehlt. |
| LF 4) Ein ausreichender Tatsachenvortrag des Klägers verlangt, daß die für die einzelnen Aufgaben benötigte Zeit, die Zusammenhangstätigkeiten, die Verwaltungsübung, die jeweiligen Arbeitsergebnisse, die tatsächliche Abgrenzbarkeit seiner Aufgaben und deren jeweils selbständige tarifrechtliche Bewertbarkeit ersichtlich werden. |
§§§
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79.034 | Flächennutzungsplan |
| OVG Saarl, U, 26.10.79, - 2_N_1/79 - BauR_80,44 -45 = BRS_35_Nr.17 = DVBl_80,494/150 (L) (79) BBauG_§_155b Abs.1 S.1 Nr.5, (1960) BBauG_§_2 Abs.2, BBauG_§_8 Abs.2 S.1, BBauG_§_8 Abs.2 S.3 | 1) Ein Bebauungsplan, der nur für etwa ein Dreißigstel des Gemeindegebiets Bodennutzungsregelungen trifft, reicht nicht aus, um die städtebauliche Entwicklung des Gesamtbereichs der Gemeinde zu ordnen und einen Flächennutzungsplan entbehrlich zu machen. |
| 2) Ein unter Verstoß gegen das Entwicklungsgebot ohne vorhergehenden Flächennutzungsplan aufgestellter Bebauungsplan kann auch dann rechtswirksam sein, wenn dabei die Anforderungen an die zwingenden Gründe im Sinne von § 8 Abs.2 S.3 BBauG aF nicht richtig beurteilt wurden. |
| 3) Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer solchen unrichtigen Beurteilung ( wie Urteil vom 24.08.79 - 2_N_15/78 - SKZ_80,104/3 ). |
| 4) Von der Unbeachtlichkeit einer nicht richtigen Beurteilung der Anforderungen an die Aufstellung eines selbständigen Bebauungsplanes oder an die dringenden (zwingenden) Gründe für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes kann nicht gesprochen werden, wenn eine Gemeinde bei der Planaufstellung die (Ausnahme-)Regelungen für die Anforderungen an einen selbständigen bzw vorzeitigen Bebauungsplan nicht beachtet hat und damit nicht unrichtig beurteilen konnte. |
§§§
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79.035 | Tatsachenbehauptung-unwahre |
| LG Saarb, U, 12.11.79, - 9_O_273/79 - SKZ_80,127 -128 BGB_§_823 Abs.2, BGB_§_1004; StGB_§_186 | LB 1) In Verbindung mit § 186 StGB ist auch die Ehre ein durch § 823 Abs.2 BGB geschütztes Rechtsgut und kann mit dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch gem § 1004 BGB analog geschützt werden. |
| LB 2) Die Behauptung jemand habe mehrmals in Kenntnis der Tatsachen die Unwahrheit gesagt, ist eine Tatsachenbehauptung, die geeignet ist den Betroffenen in der öffentliche Meinung herabzuwürdigen. Sie ist nur dann zulässig, wenn sie nachweislich wahr ist. Hierfür obliegt dem Urheber der Behauptung die Beweislast. |
| LB 3) Unter öffentlicher Meinung ist die Meinung eines größeren, nicht individuell bestimmten Teils der Bevölkerung zu verstehen. |
| LB 4) Hat bereits ein Angriff stattgefunden, so liegt in der Regel die Wiederholungsgefahr nahe, und es bedarf der Darlegung besonderer Umstände, wenn diese Annahme im Einzelfall widerlegt werden soll. |
§§§
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79.036 | Splittersiedlung |
| OVG Saarl, B, 16.11.79, - 2_R_55/79 - SKZ_80,105/6 (L) BBauG_§_35 Abs.2 | An der Wertung eines Gebäudekomplexes als Splittersiedlung im Außenbereich und deren unzulässiger Verfestigung durch das Hinzutreten einer weiteren baulichen Anlage ändert sich nicht dadurch, daß die Gemeinde den betreffenden Bereich als Wochenendhausgebiet ausweisen wollte und davon nur im Hinblick auf die Höhe der Erschließungskosten Abstand genommen hat. |
§§§
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79.037 | Frauenbaden |
| OVG Saarl, U, 16.11.79, - 3_R_131/79 - SKZ_80,48 GG_Art.3 Abs.2; KSVG_§_19 Abs.1 | LB Eine Benutzungsregelung für ein städtisches Schwimmbad, wonach das Bad zwei Stunden mittwochs vormittags nur für Frauen zugänglich ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden. |
§§§
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79.038 | OBA-Berufung |
| OVG Saarl, E, 23.11.79, - 2_R_39/79 - SKZ_80,106/15 (L) = BRS_35_Nr.172 LBO_§_102 Abs.1, BBauG_§_36 Abs.1; VwGO_§_65, VwGO_§_78; LOG SL_§_8,LOG_§_11 LOG_§_13 | Hat das Verwaltungsgericht die Rücknahme einer Baugenehmigung mit der Begründung aufgehoben die Untere Bauaufsichtsbehörde habe bei Erlaß des Rücknahmebescheides ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, so ist die zu dem Verfahren beigeladene höhere Verwaltungsbehörde durch dieses Urteil nicht deswegen beschwert, weil sie die Untere Bauaufsichtbehörde zur Rücknahme der Genehmigung angewiesen hatte; ihre Berufung wäre nur dann zulässig, wenn es in der Sache um ein zustimmungsbedürftiges Außenbereichsvorhaben ginge und das Verwaltungsgericht die betreffende Anlage als planungsrechtlich zulässig bezeichnet hätte. |
| LF2 1) Eine Anschlußberufung ist unzulässig, wenn der Anschlußberufungskläger auf seiten des Rechtsmittelführers streitet. |
| LF2 2) Die Berufung des Beigeladenen setzt eine materielle Beschwer voraus. Greift die Oberste Landesbaubehörde als Beigeladene ein Urteil an, durch das die auf ihre fachaufsichtliche Weisung hin ausgesprochene Rücknahme einer Baugenehmigung wegen Ermessensdefizits aufgehoben worden ist, kann das Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung - und damit die materielle Beschwer - weder aus der Befugnis zur Ausübung der Fachaufsicht noch aus dem Zustimmungsrecht nach dem Bundesbaugesetz hergeleitet werden. |
§§§
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79.039 | Garagenzufahrt-überlange |
| OVG Saarl, U, 30.11.79, - 2_R_70/79 - SKZ_80,199 = SKZ_80,105/10 (L) = BRS_35_Nr.124 (SL) LBO_§_7 Abs.4 u.7, LBO_§_67 Abs.9 u.10 | 1) Ein Verbot "überlanger" Garagenzufahrten ist für sich genommen nicht nachbarschützend, sondern gewinnt insoweit Bedeutung nur im Rahmen der allgemeinen Zumutbarkeitsregel des § 67 Abs.9 LBO.
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| 2) Mauern bis zur Höhe von 2 m muß der Nachbar an der Grenze regelmäßig hinnehmen. |
§§§
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79.040 | Modellfluggelände |
| OVG Saarl, U, 07.12.79, - 2_R_54/79 - SKZ_80,228 = SKZ_80,106/14 (L) = NuR_80,129 = BRS_35_Nr.224, TALärm | 1) Auch wenn die Errichtung baulicher Anlage nicht vorgesehen ist und keinerlei Eingriff in die Grundstückssubstanz erfolgen soll, ist die Anlegung eines Platzes zum Starten und Landen von Modellflugzeugen eine Veränderung, die im Landschaftsschutzgebiet der Genehmigung der Naturschutzbehörde bedarf. |
| 2) Der beim Betrieb eines Modellfluggeländes entstehende Lärm kann ungeachtet der Geräuschvorbelastung des Gebiets durch überfliegende Düsenjäger den Naturgenuß beeinträchtigen. |
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79.041 | Fahrerlaubnis Klasse 4 |
| OVG Saarl, E, 10.12.79, - 2_R_108/79 - VerkMitt_80/100 StVZO_§_15c Abs.1, StVZO_§_5 Abs.1, StVZO_§_5 Abs.3 S 2 | Wird die Fahrerlaubnis der Klasse 4 alten Rechts (bis 250 cbcm) entzogen, so ist die Neuerteilung nur im Rahmen des neuen Rechts (bis 50 cbcm) möglich. |
§§§
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