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zu § 28   BPersVG
  1. Die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch ein Personalratsmitglied ist grob im Sinne von § 28 Abs.1 BPersVG, wenn der Verstoß von solchem Gewicht ist, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert. Die Charakterisierung des Ausschlusses als Sanktionsmaßnahme mit vorbeugendem Charakter steht dazu nicht in Widerspruch. (vgl BVerwG, B, 14.04.04, - 6_PB_1/04 - Ausschluß-PersR-Mitglied - Originalurteil = www.BVerwG.de)

§§§



zu § 44   BPersVG
  1. Müssen freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats, die am Sitz der obersten Dienstbehörde eine zweite Unterkunft genommen haben, für das ihnen bewilligte Trennungsübernachtungsgeld Steuern und Sozialabgaben entrichten, so ist die Dienststelle zum Ausgleich der dadurch entstandenen Mehrbelastung verpflichtet. (vgl BVerwG, B, 27.01.04, - 6_P_9/03 - Hauptpersonalratsmitglied - Origninalurteil = www.BVerwG.de)

  2. Zur Zulässigkeit der Feststellungsklage, wenn der Antragsteller eine Leistungsklage erheben könnte. (vgl BVerwG, B, 27.01.04, - 6_P_9/03 - Hauptpersonalratsmitglied - Origninalurteil = RS-BVerwG-Z-401 = www.BVerwG.de)

§§§



zu § 47   BPersVG
  1. Die vor Ablauf der Amtszeit des Personalrats verfügte und erst nach deren Ende wirksam werdende Versetzung oder Abordnung eines Personalratsmitglieds unterliegt bei dessen fehlender Zustimmung auch weiterhin der Schutzvorschrift des § 47 Abs.2 BPersVG, insbesondere dem Zustimmungserfordernis nach § 47 Abs.2 Satz 3 BPersVG, wenn das Personalratsmitglied noch vor Eintritt der Wirksamkeit der Personalmaßnahme erneut in den Personalrat gewählt wird. (vgl BVerwG, U, 18.05.04, - 1_WDS-VR_1/04 - Mandatsschutz - Originalurteil = RS-BVerwG-Z-417 = www.BVerwG.de)

§§§



zu § 72   BPersVG
  1. Es beruht nicht auf einander widersprechenden Rechtssätzen, wenn das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen in den Fällen des Einsatzes der von der DRK-Schwesternschaft gestellten Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum bejaht, beim Einsatz von Mitarbeitern eines externen Krankentransportunternehmens hingegen verneint wird. (vgl BVerwG, B, 13.04.04, - 6_PB_2/04 - Krankentransportunternehmen - Originalurteil = www.BVerwG.de)

§§§



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