zum BBG | (R) | |
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zu § 2 BBG |
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Bei Unklarheiten oder Zweifeln ist der Beamte aufgrund seiner Treuepflicht gehalten, sich durch Rückfragen bei der auszahlenden oder anweisenden Stelle Gewissheit zu verschaffen, ob die Zahlung rechtmäßig ist. (vgl BVerwG, U, 29.04.04, - 2_A_5/03 - Gehaltsrückforderung - Origninalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 12 BBG |
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Das Nichtgebrauchmachen von der Befugnis zur Rücknahme der Ernennung gemäß § 12 Abs.1 Nr.1 BBG wegen arglistiger Täuschung begründet keine Sperrwirkung für den Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme, wenn der mögliche Rücknahmegrund zugleich ein Dienstvergehen darstellt; das Disziplinargericht kann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme berücksichtigen, ob das Dienstvergehen zugleich die Voraussetzungen eines Rücknahmegrundes erfüllen würde, der dem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht verleihen könnte. (vgl BVerwG, U, 20.01.04, - 1_D_33/02 - Schuldnerverhalten - Origninalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 23 BBG |
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Zur Frage, ob allein der Ablauf eines im gerichtlichen Disziplinarverfahren verhängten Beförderungsverbots das Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfungsverfahrens rechtfertigen kann. (vgl BVerwG, B, 23.06.04, - 1_WB_12/04 - Sicherheitsüberprüfung - Originalurteil = RS-BVerwG-Z-423 = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 26 BBG |
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Zur Zulässigkeit einer fiktiven Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten, wenn diese Verwendungsentscheidung so spät vor der Zurruhesetzung wirksam würde, dass sich eine daraus folgende Beförderung oder Einweisung in die entsprechende Planstelle absehbar nicht mehr auf das Ruhegehalt auswirkt. (vgl BVerwG, B, 23.06.04, - 1_WB_25/03 - fiktive Versetzung - Originalurteil = RS-BVerwG-Z-424 = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 52 BBG |
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Zur Verdachtserweckung und der Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung. (vgl BVerwG, U, 04.04.01, - 1_D_19/00 - Verdacht-Dienstvergehens - NJW_01,3645 -46 = DÖV_01,823 -24 = RS-BVerwG-Z-209 )
§§§
zu § 54 BBG |
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Zur wiederholten Abgabe unrichtiger Schuldenerklärungen als beamtenunwürdiges Schuldnerverhalten (vgl BVerwG, U, 20.01.04, - 1_D_33/02 - Schuldnerverhalten - Origninalurteil = www.BVerwG.de)
Die verfassungsrechtliche Unschuldsvermutung verbietet es, die Erweckung des Verdachts eines Dienstvergehens allgemein als Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 S.3 BBG) zu werten (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung) - hier entschieden für den unbewiesenen Verdacht einer Unterschlagung von Kassengeldern). (vgl BVerwG, U, 04.04.01, - 1_D_19/00 - Verdacht-Dienstvergehens - NJW_01,3645 -46 = DÖV_01,823 -24 = RS-BVerfG-Z-208 )
Zur Verdachtserweckung und der Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung. (vgl BVerwG, U, 04.04.01, - 1_D_19/00 - Verdacht-Dienstvergehens - NJW_01,3645 -46 = DÖV_01,823 -24 = RS-BVerfG-Z-209 )
§§§
zu § 72 BBG |
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Die von einem Beamten in Bereitschaftsdienst geleistete Mehrarbeit ist weder nach nationalem Recht noch nach Gemeinschaftsrecht wie Mehrarbeit in "Volldienst" zu vergüten. (vgl BVerwG, U, 29.04.04, - 2_C_9/03 - Mehrarbeit - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Die Arbeitszeit eines im Wechseldienst tätigen Beamten verkürzt sich um die auf einen Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit ohne Rücksicht darauf, ob er an dem Wochenfeiertag Dienst zu leisten hat. (vgl BVerwG, U, 01.04.04, - 2_C_18/03 - Wechseldienst - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Bleibt der Beamte dem auf einen Wochenfeiertag festgesetzten Dienst fern, ist der versäumte Dienst arbeitszeitrechtlich wie geleisteter Dienst zu behandeln (wie Urteil vom heutigen Tage BVerwG 2 C 14.03). (vgl BVerwG, U, 01.04.04, - 2_C_18/03 - Wechseldienst - Originalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 77 BBG |
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Das Nichtgebrauchmachen von der Befugnis zur Rücknahme der Ernennung gemäß § 12 Abs.1 Nr.1 BBG wegen arglistiger Täuschung begründet keine Sperrwirkung für den Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme, wenn der mögliche Rücknahmegrund zugleich ein Dienstvergehen darstellt; das Disziplinargericht kann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme berücksichtigen, ob das Dienstvergehen zugleich die Voraussetzungen eines Rücknahmegrundes erfüllen würde, der dem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht verleihen könnte. (vgl BVerwG, U, 20.01.04, - 1_D_33/02 - Schuldnerverhalten - Origninalurteil = www.BVerwG.de)
1) Zur Maßnahmebemessung bei Besitzverschaffung kinderpornografischer Darstellungen durch einen Soldaten. (vgl BVerwG, U, 11.02.04, - 2_WD_35/02 - Kinderpornografie - Originalurteil = www.BVerwG.de)
2) Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der sich Munition des Dienstherrn aneignet, disqualifiziert sich regelmäßig als Vorgesetzter. (vgl BVerwG, U, 11.02.04, - 2_WD_35/02 - Kinderpornografie - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Zum Begriff des "Anvertrautseins" dienstlicher Gegenstände. (vgl BVerwG, U, 18.02.04, - 2_WD_11/03 - Anvertrautsein - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Der Tatmilderungsgrund eines Mitverschuldens von Vorgesetzten erfordert das Vorliegen einer Überforderungssituation des Soldaten, die ein hilfreiches Eingreifen von Vorgesetzten verlangt hätte. (vgl BVerwG, U, 18.02.04, - 2_WD_11/03 - Anvertrautsein - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Bei einem schwerwiegenden Zugriff auf das Vermögen des Dienstherrn und fehlenden Tatmilderungsgründen ist eine Degradierung in einen Mannschaftsdienstgrad geboten. (vgl BVerwG, U, 18.02.04, - 2_WD_11/03 - Anvertrautsein - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Das einmalige außerdienstliche "Busengrapschen" eines "in-sich-beurlaubten" Beamten, auf das der Arbeitgeber nach dem Beschäftigtenschutzgesetz wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz mit einer Versetzung reagiert hat, stellt im Regelfall noch kein außerdienstliches Dienstvergehen dar, das zusätzlich disziplinarisch geahndet werden müsste. (vgl BVerwG, U, 16.03.04, - 1_D_15/03 - Busengrapschen - Originalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 79 BBG |
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Die Beihilfevorschriften des Bundes genügen nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts. Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen. Für eine Übergangszeit sind die Beihilfevorschriften noch anzuwenden. (vgl BVerwG, U, 17.06.04, - 2_C_50/02 - Beihilfevorschriften-Bund - Originalurteil = RS-BVerwG-Z-421 = www.BVerwG.de)
Leistungen aus einer privaten Pflegevollversicherung eines von der gesetzlichen Krankenversicherung befreiten Arbeitnehmers, zu der der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, sind keine Beihilfen und schließen die Berechtigung nach den Beihilfevorschriften nicht aus. (vgl BVerwG, U, 17.06.04, - 2_C_50/02 - Beihilfevorschriften-Bund - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Ob Ansprüche auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften und nach einem konkurrierenden Beihilfesystem auf einer "im Wesentlichen vergleichbaren Regelung" beruhen, ist nicht auf der Grundlage der gesamten Kodifikation, sondern im Rahmen des jeweiligen Sachbereichs zu entscheiden. (vgl BVerwG, U, 17.06.04, - 2_C_50/02 - Beihilfevorschriften-Bund - Originalurteil = www.BVerwG.de)
Der Ehegatte eines Beamten, der selbst zu einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet ist, darf sich beihilfekonform versichern, soweit die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen für im Rahmen der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige nicht überschritten werden. (vgl BVerwG, U, 17.06.04, - 2_C_50/02 - Beihilfevorschriften-Bund - Originalurteil = RS-BVerwG-Z-422 = www.BVerwG.de)
Die auf der Fürsorge des Dienstherrn beruhende Beschränkung von Ersatzansprüchen des Bundes auf einen dem Zivildienstleistenden noch zumutbaren Betrag gilt auch für Ersatzansprüche wegen eines dem Träger der Beschäftigungsstelle zugefügten Schadens. (vgl BVerwG, U, 29.04.04, - 2_C_2/03 - Drittschadensliquidation - Originalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zu § 85 BDG |
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In Altverfahren nach der Bundesdisziplinarordnung tritt mit Wegfall der Behörde des Bundesdisziplinaranwalts am 1.Januar 2004 grundsätzlich die Einleitungsbehörde in die Rechtsstellung des Bundesdisziplinaranwalts ein, soweit dieser zuständig wäre. (vgl BVerwG, U, 20.01.04, - 1_D_33/02 - Schuldnerverhalten - Origninalurteil = www.BVerwG.de)
§§§
zum BDG | [ ] |
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