Motive | zu § 13 | SigG |
---|---|---|
[ « ][ I ][ » ] | [ ] | |
Begründung des Entwurfs SigG (14/4662) |
Mit der Vorschrift werden die Anforderungen des Anhangs II EGSRL für den Fall der Einstellung der Tätigkeit abgebildet. Die Regelung ist integraler Bestandteil eines geeigneten Systems zur Überwachung der Zertifizierungsdiensteanbieter nach Artikel 3 Abs.3 EGSRL. Sie greift auf § 11 SigG zurück.
Die Vorschrift wird gegenüber der bisherigen Regelung in § 11 Abs.2 SigG präzisiert („…hat die Einstellung ihrer Tätigkeit unverzüglich …“). Satz 2 wird an die Begriffe des § 2 SigG-E angepasst. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 sind bußgeldbewehrt (vgl § 21 Abs.1 Nr.2, 10 und 11 SigG-E).
Die Vorschrift wird gegenüber der bisherigen Regelung präzisiert („…Zertifikate nach Satz 1 …“). Die Regelung „oder andernfalls an die zuständige Behörde zu übergeben“ entfällt; sie wird in § 15 Abs.7 Satz 3 SigG-E aufgenommen aufgenommen und gilt damit nur für akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter. Die Richtlinie sieht eine Übernahme der Dokumentation nicht ausdrücklich vor, schließt eine solche jedoch auch nicht aus. Die Pflicht der zuständigen Behörde zur Übernahme der Dokumentation eines Zertifizierungsdiensteanbieters, wenn dieser seinen Betrieb einstellt und kein anderer Zertifizierungsdiensteanbieter zur Übernahme bereit ist, gilt daher nur für akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter nach § 15 SigG-E. Unabhängig davon würde eine generelle Übernahmeverpflichtung für die zuständige Behörde eine nicht übersehbare Belastung bedeuten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zertifizierungsdiensteanbieter bereits nach kurzer Zeit wieder aus dem Markt ausscheiden. Bei akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern, die vor ihrer Akkreditierung einer umfassenden Prüfung unterzogen werden, ist diese Wahrscheinlichkeit deutlich geringer.
Die Vorschrift greift auf § 11 Abs. 3 SigG zurück.
(Siehe BGB-E, BT-Drucksache Nr.14/4662, S.26)
§§§
zu § 13 SigG | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de