Ausstattungsdetails |
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Bundes- und Landesrecht und die Rechtsprechungsammlungen sind arbeitsplatzorientiert unter einer Oberfläche zusammgengefasst.
Die Datenbank bietet eine optimale Information durch gleichzeitige Darstellung von
Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes,
Gesetzestext und
verwiesenem Text oder Sekundärinformationen zu dem Gesetz und einer
Auswahl der übrigen zu einem Rechtsgebiet gehördenden Gesetze.
Daneben wird gleichzeitig eine alphabetische Gesetzesauswahl (linkes Auswahlfenster) und eine rechtsgebietsorientierte systematische Gesetzesauswahl (rechtes Auswahlfenster) angeboten.
Zu den Chemazeichnungen der verschiedenen Bildschirmaufteilung.
Die Gesetze und Verordnungen werden nicht im Originallayout dargestellt, sondern die Darstellung ist hinsichtlich ihrer Lesbarkeit und der EDV-mäßigen Nutzung optimiert. Die Darstellung am Bildschirm wird auf das Wesentlich reduziert. Weiterführende Informationen werden in Quickinfos versteckt.
Gesetze bis zu 100 Paragraphen werden in Zukunft in einem Dokument gespeichert. Lediglich bei sehr großen Gesetzen wird der Text in mehrere Dokumente aufgeteilt wobei immer ganze Kapitel in einem Dokument zusammengefasst werden, so dass leicht der vorhergehende und der nachfolgende Paragraph eingesehen werden kann. Ist ein Gesetz in mehrere Dokumente aufgeteilt, werden die Dokumente mit Links verkettet so dass das ganze Gesetz eine Dokumentenkette bildet. Über die gelbe Schaltzeile kann durch das Gesetz gesteuert werden (interne Steuerung).
Beispiel:
Schaltzeile Dokumentenanfang
Beispiel:
Schaltzeile Dokumentenende
Die Steuerungs- oder Schaltelemente sind als Quick-Infos ausgebaut. Lassen Sie den Mauszeiger auf einem Elemtent ruhen, erscheint ein Quick-Info mit einem erläuternden Funktionshinweis.
Zukünftiges Recht, demnächst außer Kraft tretendes Recht und zeitlich begrenzt geltendes Recht und außer Kraft getretenes Recht werden farblich hervorgehoben und Quickinfos informieren über den Eintrittszeitpunkt.
Verweise im Gesetzestextes sind als Hypertextlink (blaue Schrift) ausgebaut. Ein Mausklick auf den Link bringt die verwiesenen Stelle ins Nebenfenster. Diese Technik wird verwendet für
Verweise innerhalb eines Gesetz
Verweise zu Paragraphen in anderen Gesetzen und
für gesetzlich definierte Begriffe, die im Gesetz verwendet werden
Durch diese Austattung der Gesetzestexte mit Hypertextlinks kann jeder Verweis halbsatzgenau und sekundenschnell angesprungen werden.
Zur Erhöhung der Lesbarkeit der Gesetzestexte wurde folgendes unternommen:
Die Kapitelüberschriften wurden farblich (blau) unterlegt überlange Überschriften auf das Wesentliche reduziert. Die Originalüberschrift wird als Quickinfo angezeigt, wenn man die Maus auf der Kapitelüberschrift liegen läßt.
Jeder Satz und jeder Halbsatz wird in einer neuen Zeile begonnen.
Rechtsbegriffe, die der Gesetzgeber definiert, werden in Fettschrift hervorgehoben, jede Wiederholung des Begriffs wird mit der Definition verlinkt.
Die Gesetze werden mit farblich unterlegten Textmarken versehen, die als Link ausgebaut sind und im Nebenfenster auf weiterführende Informationen hinweisen.
Mit (1) (2) werden Gesetzesänderungen dokumentiert. Alle Gesetzesänderungen eines Pargraphen werden zusammengefasst und sind über die Fußnote (F) neben der Paragraphenangabe zu erreichen.
(M) führt zu den Motiven des Bundes- und Landesgesetzgebers,
(R) führt zu Rechtsprechungshinweisen und
(A) zu Anmerkungen des Verfassers
Mit (Ow) bzw (Strafe) wird auf Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände hingewiesen. Die Links führen zur entsprechenen Rechtsgrundlage.
Viele Stellen der SaDaBa sind mit versteckten Informationen ausgestattet. Lässt man die Maus auf ihnen liegen, erscheint ein Quickinfo mit weiterführenden Informationen.
Zur Systematik der versteckten Informationen.
Ein Index bezieht sich immer nur auf ein Gesetz, ein Lexikon auf eine Rechtsgebiet. Sie enthalten Definitionen rechtlicher Begriff zum jeweiligen Geseetz bzw Rechtsgebiet. Die Rechtsbegriffe werden dabei immer mit den Rechtsgrundlagen verlinkt.
Beispiel:
Lexikon-Kommunalrecht
Teilweise sind über das Titelblatt eines Gesetzes, rechtsgebietsorientierte Literaturhinweise zu erhalten (LitS).
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Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
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