Tätigkeiten | Treibhausgas |
Energieumwandlung und -umformung | |
I |
Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem
Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk,
Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige
Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung
von 50 MW oder mehr
| CO2 |
II |
Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem
Abgas durch den Einsatz von Kohle, Koks, einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts,
Brenntorf, naturbelassenem Holz, emulgiertem Naturbitumen, Heizölen, gasförmigen
Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas,
Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas), Methanol, Ethanol,
naturbelassenen Pflanzenölen, Pflanzenölmethylestern, naturbelassenem Erdgas,
Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung
von mehr als 20 MW bis weniger als 50 MW in einer Verbrennungseinrichtung
(wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage,
sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, ausgenommen
Verbrennungsmotoranlagen für Bohranlagen und Notstromaggregate
| CO2 |
III |
Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem
Abgas durch den Einsatz anderer als in Nummer II genannter fester oder flüssiger Brennstoffe
in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage,
Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger
Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW bis weniger als
50 MW
| CO2 |
IV |
Verbrennungsmotoranlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den Einsatz von Heizöl
EL, Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen, Pflanzenölmethylestern
oder gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas,
Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas,
naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung, Wasserstoff)
mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr, ausgenommen Verbrennungsmotoranlagen
für Bohranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW bis
weniger als 50 MW
| CO2 |
V |
Gasturbinenanlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den Einsatz von Heizöl EL,
Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen, Pflanzenölmethylestern
oder gasförmigen Brennstoffen (insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas,
Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas, naturbelassenem
Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung, Wasserstoff)
mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW, ausgenommen Anlagen mit geschlossenem
Kreislauf mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW bis weniger
als 50 MW
| CO2 |
VI |
Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder
Erdölerzeugnissen in Mineralöl- oder Schmierstoffraffinerien
| CO2 |
VII |
Anlagen zur Trockendestillation von Steinkohle oder Braunkohle (Kokereien)
| CO2 |
Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung | |
VIII |
Anlagen zum Rösten, Schmelzen oder Sintern von Eisenerzen
| CO2 |
IX |
Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl einschließlich
Stranggießen, auch soweit Konzentrate oder sekundäre Rohstoffe eingesetzt werden, mit
einer Schmelzleistung von 2,5 Tonnen oder mehr je Stunde, auch soweit in integrierten Hüttenwerken betrieben
| CO2 |
IXa |
Integrierte Hüttenwerke (Anlagen zur Gewinnung von Roheisen und zur Weiterverarbeitung
zu Rohstahl, bei denen sich Gewinnungs- und Weiterverarbeitungseinheiten nebeneinander
befinden und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind) mit Weiterverarbeitungseinheiten
mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
| CO2 |
IXb |
Weiterverarbeitungseinheiten innerhalb Integrierter Hüttenwerke (Anlagen zum Warmwalzen
von Stahl, Gießereien, Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten) mit
einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 20 MW oder mehr, soweit nicht Teil einer Tätigkeit
nach Nummer IXa
| CO2 |
Mineralverarbeitende Industrie | |
X |
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker mit einer Produktionsleistung von mehr als 500 Tonnen je Tag in Drehrohröfen oder mehr als 50 Tonnen je Tag in anderen Öfen
| CO2 |
XI |
Anlagen zum Brennen von Kalkstein oder Dolomit mit einer Produktionsleistung von mehr
als 50 Tonnen Branntkalk oder gebranntem Dolomit je Tag
| CO2 |
XII |
Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern, mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag
| CO2 |
XIII |
Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionsleistung von mehr
als 75 Tonnen je Tag, soweit der Rauminhalt der Brennanlage 4 m3 oder mehr und die
Besatzdichte 300 kg/m3 oder mehr beträgt.
| CO2 |
Sonstige Industriezweige | |
XIV |
Anlagen zur Gewinnung von Zellstoff aus Holz, Stroh oder ähnlichen Faserstoffen
| CO2 |
XV |
Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von
mehr als 20 Tonnen je Tag | CO2 |
XVI |
Anlagen zur Herstellung von Propylen oder Ethylen mit einer Produktionsleistung von
50 000 Tonnen oder mehr je Jahr
| CO2 |
XVII |
Anlagen zur Herstellung von Ruß mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
| CO2 |
XVIII |
Anlagen zum Abfackeln von gasförmigen Stoffen in See-/Land-Übergabestationen für Mineralöl
oder Gas mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr
| CO2 |