RückAbzinsV | ||
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BGBl.III/FNA: 4101-17
Verordnung
über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen
vom 18.11.09 (BGBl_I_09,3790)
bearbeitet und verlinkt (14)
von
H-G Schmolke
§§§
Auf Grund des § 253 Absatz 2 Satz 4 und 5 des Handelsgesetzbuchs in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl.I S.1102) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:
1Rückstellungen fur Verpflichtungen gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs werden auf der Grundlage der Abzinsungszinssätze abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank nach Masgabe
dieser Verordnung mit zwei Nachkommastellen ermittelt
und bekannt gemacht werden.
2Die Zinssatze werden
aus einer um einen Aufschlag erhöhten Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve ermittelt.
§§§
1Die Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve wird auf der
Grundlage von Euro-Festzins-Swapsatzen mit den
Laufzeiten ein bis zehn Jahre, zwölf, 15, 20, 25, 30, 40
und 50 Jahre berechnet.
2Die verwendeten Zeitreihen
sind veröffentlichte Vortagsendstände für aus einer
Reihe von Swap-Anbietern zusammengesetzte beste
Geldkurse mit Verzinsung auf der Basis von 30 zu 360
Zinsberechnungstagen.
3Die Swapsätze fur die ganzjährigen
Laufzeiten zwischen den genannten Laufzeiten
werden interpoliert.
4Die Berechnung des Aufschlags
erfolgt anhand eines breiten Rendite-Indexes für auf
Euro lautende Unternehmensanleihen aller Laufzeiten
mit einer hochklassigen Bonitätseinstufung.
5Die Daten konnen von internationalen Finanzdatenanbietern bezogen
werden.
6Es ist ausreichend, die Daten nur eines
Finanzdatenanbieters heranzuziehen.
§§§
Die Zins-Swapsätze mit jährlicher Verzinsung werden wie folgt bezeichnet:
St = Festzins-Swapsatz mit Laufzeit t in Jahren,
Nt = Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t und Zinszahlung erst am Laufzeitende,
Tt 1,t 2 = impliziter Null-Kupon-Termin-Swapsatz mit Laufzeit von t1 bis t 2.
§§§
1Die Null-Kupon-Swapsätze werden aus den Festzins-Swapsätzen mit Hilfe der Null-Kupon-Anleihen-Entbundelung (Bootstrapping) abgeleitet, und sind dadurch charakterisiert, dass die Fälligkeitstermine im
Jahresabstand aufeinanderfolgen und mit den Kuponterminen
zusammenfallen.
2Für den Gegenwartswert eines
Festzins-Swaps mit Laufzeit t gilt:
3aDer Festzins-Swapsatz mit einer Laufzeit von einem Jahr entspricht dem Null-Kupon-Swapsatz mit einer
einjährigen Laufzeit;
3bS1 = N1.
4Die weiteren ganzjährigen Null-Kupon-Swapsätze werden wie folgt schrittweise berechnet:
§§§
(1) Der implizite Termin-Swapsatz aus Null-Kupon- Swapsätzen mit Laufzeitbeginn t uber eine Laufzeit von einem Jahr (der Termin-Swapsatz zwischen t und t+1) wird wie folgt berechnet:
(2) 1Für Laufzeiten über zehn Jahre werden nicht alle
jährlichen Festzins-Swapsätze verwendet.
2Die dazwischenliegenden
ganzjährigen Laufzeiten werden aus
den verwendeten Laufzeiten zwölf, 15, 20, 25, 30, 40
und 50 Jahre abgeleitet.
3Für die Interpolation wird die
Annahme getroffen, dass die Termin-Swapsätze für die
dazwischenliegenden Laufzeiten konstant sind.
4Die fehlenden Null-Kupon-Swapsätze mit Laufzeit t2 werden
dann mit der nachstehenden Methode ermittelt.
Der Gegenwartswert eines Festzins-Swaps mit Laufzeit
t 3 stellt sich wie folgt dar, wobei S1, S2,..., St1
und St3 sowie N1, N2, ..., Nt1 bekannt sind, t1 < t2 < t3 und t2 - t1 ≤ 1 sind:
6Der Termin-Swapsatz (Tt1,t3) wird in der letzten Gleichung,
da der Swapsatz mit Laufzeit t3 (St3) und die
Null-Kupon-Swapsatze N1 bis Nt 1 bekannt sind, mittels
eines numerischen Verfahrens (Newton-Verfahren) berechnet.
7Danach wird der Null-Kupon-Swapsatz mit
Laufzeit t2 (Nt2) durch das Einsetzen des Termin-Swapsatzes
Tt1,t3 in die folgende Gleichung bestimmt:
§§§
1Zur Berechnung des Aufschlags wird die Rendite des
Unternehmensanleihenindexes über die vergangenen
84 Monatsendstände arithmetisch gemittelt.
2Weiterhin wird die durchschnittliche Laufzeit der im Index enthaltenen Anleihen über den gleichen Zeitraum berechnet.
3Für diese durchschnittliche Laufzeit wird der Null-Kupon-Swapsatz ermittelt (bei nicht ganzjährigen Laufzeiten
durch lineare Interpolation), auch dieser aus dem
arithmetischen Mittel der letzten 84 Monatsendstände
der Swapsatze.
4Dann wird der Abstand zwischen der
gemittelten Unternehmensanleihenrendite und dem
laufzeitgleichen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz
berechnet.
5Dieser Abstand erhöht als Aufschlag die gemittelte Null-Kupon-Euro-Zinsswapkurve uber deren
gesamte Laufzeit.
6Dabei sind Uz die Rendite des Unternehmensanleihenindexes, tz die durchschnittliche Laufzeit
der Anleihen des Indexes und Ntz der Null-Kupon-Swapsatz mit Laufzeit t zum Zeitpunkt z.
7Der Aufschlag (Az) ergibt sich wie folgt:
8Der Abzinsungszinssatz mit Laufzeit t zum Zeitpunkt z (AStz) ergibt sich dann als Summe vom jeweiligen gemittelten Null-Kupon-Swapsatz und dem fur diesen Zeitpunkt einheitlichen Aufschlag:
§§§
Auf Basis der Daten des letzten Handelstages des Monats veröffentlicht die Deutsche Bundesbank monatlich die Abzinsungszinssätze für die ganzjährigen Laufzeiten von einem Jahr bis 50 Jahre auf ihrer Internetseite www.bundesbank.de.
§§§
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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