NachwV   (2) Anlage 1
[ « ][ ‹ ][  I  ][ » ]
Anlage 1zur Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise 

(Formblätter)

1Diese Anlage enthält Formblätter (aF), die in den von der Verordnung geregelten Fällen der Führung von Nachweisen, der Erstattung von Anzeigen sowie der Freistellung zu verwenden sind.
2Die geforderten Angaben sind gemäß den Ausfüllanweisungen zu den einzelnen Feldern einzutragen.
3Zur Abfallbezeichnung und Angabe des Abfallschlüssels in den Formblättern sind ab 1.Januar 2002 abweichend von den entsprechenden Fußnoten und Ausfüllhinweisen die Abfallbezeichnungen und Abfallschlüssel der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.Dezember 2001 (BGBl.I S.3379) anzuwenden. (1)
4Die Formblätter sind wie folgt zu verwenden:

  1. zur Führung des Entsorgungsnachweises (§ 3) sowie des Sammelentsorgungsnachweises (§ 8) die Formblätter:
    – Deckblatt Entsorgungsnachweise (EN),
    – Verantwortliche Erklärung (VE),
    – Deklarationsanalyse (DA),
    – Annahmeerklärung (AE),
    – Behördenbestätigung (BB),

  2. zur Erstattung der Anzeige (§ 11) die Formblätter:
    – Deckblatt Anzeige/Antrag (AA),
    – Verantwortliche Erklärung (VE),
    – (ohne Deklarationsanalyse (DA)),

  3. zur Freistellung (§ 13) die Formblätter:
    – Deckblatt Anzeige/Antrag (AA),
    – Annahmeerklärung (AE),
    – Behördenbestätigung (BB),

  4. zur Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 15, 18) die Formblätter:
    – Begleitschein,
    – Übernahmeschein,

  5. zur Führung eines vereinfachten Nachweises sowie vereinfachten Sammelnachweises (§ 25 Abs.1, 2) die Formblätter:
    – Deckblatt Entsorgungsnachweise (EN),
    – Verantwortliche Erklärung (VE),
    – (ohne Deklarationsanalyse (DA)),
    – Annahmeerklärung (AE).

§§§



(Formulare zur Zeit nicht abgebildet)

§§§

Anlage 2zur Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
 

Verzeichnis der Abfälle nach § 8 Abs.1 Satz 3:

13 04 01   Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt

13 04 02   Bilgenöle aus Molenablaufkanälen

13 04 03   Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt

16 06 01   Bleibatterien

16 07 08   ölhaltige Abfälle (aus der Schifffahrt)

[ « ] NachwV [ ][ »

©  H-G Schmolke   1998-2005
www.sadaba.de

§§§