33. BImSchV (3) | Anlage 2 | |
---|---|---|
[ « ][ I ][ » ] | [ ] |
Anlage 2 |
---|
Der Öffentlichkeit sind folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: | |
1. | Informationen über eine oder mehrere festgestellte Überschreitungen:
|
2. |
Vorhersage für den kommenden Nachmittag/Tag (die kommenden Nachmittage/Tage):
|
3. | Informationen über betroffene oder gefährdete Bevölkerungsgruppen, mögliche gesundheitliche Auswirkungen und empfohlenes Verhalten:
|
4. |
Informationen über vorbeugende dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Belastung oder Exposition:
|
5. |
Informationen über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Verringerung des Risikos oder von Dauer und
Ausmaß einer Überschreitung der Alarmschwelle.
|
§§§
[ « ] | 33.BImSchV-Anlage 2 | [ ][ » ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de