33. BImSchV   (4) Anlage 3
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 Anlage 3 

Information an die Kommission der
Europäischen Gemeinschaften, Kriterien für die Aggregation
der Daten und die Berechnung statistischer Parameter

I.

Von den Ländern bereitzustellende Informationen:

 

Die erforderlichen Daten (Typ und Umfang) sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

Schutzziel

Art
der Probe-
nahmestellen

Ozon-
konzentration

Mitteilungs-/
Akkumulations-
zeitraum

Vorläufige Daten
für jeden Monat
für den Zeitraum
April – September

Jahresbericht

Gesundheits-
schutz:

Informations-
schwelle

 
 
 
 
 
 

 
 
 

Alarmschwelle
 

 
 
 
 
 
 

Zielwert

 
 

Alle Typen
 

 
 
 
 
 
 

 
 
 

Alle Typen
 

 
 
 
 
 
 

Alle Typen

 
 

180 Mikro-
gramm per
Kubikmeter
(µg/m3)

 
 
 
 
 
 
 
 

240 µg/m3
 

 
 
 
 
 
 

120 µg/m3

 
 

1 Stunde
 

 
 
 
 
 
 

 
 
 

1 Stunde
 

 
 
 
 
 
 

8 Stunden

 
 

– Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

– Datum, Dauer der
Überschreitung(en)
in Stunden, höchster
1-Stunden-Mittelwert
für Ozon
und ggf für NO2

– höchster 1-Stunden-
Mittelwert des
Monats für Ozon

– Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

– Datum, Dauer der
Überschreitung(en)
in Stunden, höchster
1-Stunden-Mittelwert
für Ozon
und ggf für NO2

Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

Datum und höchster
8-Stunden-Mittelwert*)

 
 

– Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

– Datum, Dauer der
Überschreitung(en)
in Stunden, höchster
1-Stunden-Mittelwert
für Ozon und ggf
für NO2

 
 
 

– Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

– Datum, Dauer der
Überschreitung(en)
in Stunden, höchster
1-Stunden-Mittelwert
für Ozon und ggf
für NO2

Für jeden Tag mit
Überschreitung(en):

Datum und höchster
8-Stunden-Mittelwert*)

Vegetation

Vorstädtisch,
ländlich,
ländlicher
Hintergrund

AOT40 =
6 000 (µg/m3) h

1 Stunde,
akkumuliert
von Mai bis Juli

-

Wert

Wälder

Vorstädtisch,
ländlich,
ländlicher
Hintergrund

AOT40 =
20 000 (µg/m3) h

1 Stunde,
akkumuliert
über den Zeitraum
April bis
September

-

Wert

Materialien

Alle Typen

40 µg/m3

1 Jahr

-

Wert

*) Höchster 8-Stunden-Mittelwert des Tages.

Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung sind folgende Daten zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen, sofern die verfügbaren Stundenwerte für Ozon, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide des betreffenden Jahres nicht bereits im Rahmen der Entscheidung 97/101/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 35 S. 14) übermittelt worden sind:

  1. für Ozon, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide und die Summe von Ozon und Stickstoffdioxid (ermittelt durch die Addition als ppb und ausgedrückt in µg/m3 Ozon): Höchstwert, 99,9; 98 und 50 Perzentil sowie Jahresmittelwert und Anzahl gültiger 1-Stunden-Mittelwerte;

  2. für Ozon: Höchstwert, 98 und 50 Perzentil sowie Jahresmittelwert aus den höchsten 8-Stunden-Mittelwerten jeden Tages.

Die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung übermittelten Daten werden als vorläufig betrachtet und sind gegebenenfalls im Rahmen nachfolgender Übermittlungen zu aktualisieren.

§§§



II.

Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter

 

Perzentile sind nach der in der Entscheidung 97/101/EG des Rates festgelegten Methode zu berechnen.

Bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:

Parameter

Erforderlicher Prozentsatz gültiger Daten

1-Stunden-Mittelwerte

75 % (dh 45 Minuten)

8-Stunden-Mittelwerte

75 % der Werte (dh 6 Stunden)

höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag
aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittel-
werten

75 % der stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte
(dh 18 Achtstunden-Mittelwerte pro Tag)

AOT40

90 % der 1-Stunden-Mittelwerte während des zur Berechnung
des AOT40-Wertes festgelegten Zeitraumes 1)

Jahresmittelwert

75 % der 1-Stunden-Mittelwerte jeweils getrennt
während des Sommers (April bis September) und des Winters
(Januar bis März, Oktober bis Dezember)

Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte
je Monat

90 % der höchsten 8-Stunden-Mittelwerte der Tage
(27 verfügbare Tageswerte je Monat)

90 % der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ

Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte
pro Jahr

5 von 6 Monaten während des Sommerhalbjahres
(April bis September)

1) Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte nach folgendem Faktor berechnet:

AOT40 [Schätzwert] = gemessener AOT40-Wert     X

mögliche Gesamtstundenzahl*)
--------------------------------------------------
Zahl der gemessenen Stundenwerte

*) Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (dh 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr MEZ vom 1.Mai bis 31.Juli jeden Jahres in Bezug auf den Schutz der Vegetation und vom 1.April bis 30.September jeden Jahres in Bezug auf den Schutz der Wälder).

§§§



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