33. BImSchV (4) | Anlage 3 | |
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Anlage 3 |
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I. | Von den Ländern bereitzustellende Informationen: |
| Die erforderlichen Daten (Typ und Umfang) sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst: |
Schutzziel | Art | Ozon- | Mitteilungs-/ | Vorläufige Daten | Jahresbericht |
Gesundheits- Informations- Alarmschwelle Zielwert |
Alle Typen Alle Typen Alle Typen |
180 Mikro- 240 µg/m3 120 µg/m3 |
1 Stunde 1 Stunde 8 Stunden |
– Für jeden Tag mit – Datum, Dauer der – höchster 1-Stunden- – Für jeden Tag mit – Datum, Dauer der Für jeden Tag mit Datum und höchster |
– Für jeden Tag mit – Datum, Dauer der – Für jeden Tag mit – Datum, Dauer der Für jeden Tag mit Datum und höchster |
Vegetation |
Vorstädtisch, |
AOT40 = |
1 Stunde, |
- | Wert |
Wälder |
Vorstädtisch, |
AOT40 = |
1 Stunde, |
- | Wert |
Materialien |
Alle Typen |
40 µg/m3 |
1 Jahr |
- | Wert |
*) Höchster 8-Stunden-Mittelwert des Tages.
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung sind folgende Daten zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen, sofern die verfügbaren Stundenwerte für Ozon, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide des betreffenden Jahres nicht bereits im Rahmen der Entscheidung 97/101/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 35 S. 14) übermittelt worden sind:
für Ozon, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide und die Summe von Ozon und Stickstoffdioxid (ermittelt durch die Addition als ppb und ausgedrückt in µg/m3 Ozon): Höchstwert, 99,9; 98 und 50 Perzentil sowie Jahresmittelwert und Anzahl gültiger 1-Stunden-Mittelwerte;
für Ozon: Höchstwert, 98 und 50 Perzentil sowie Jahresmittelwert aus den höchsten 8-Stunden-Mittelwerten jeden Tages.
Die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung übermittelten Daten werden als vorläufig betrachtet und sind gegebenenfalls im Rahmen nachfolgender Übermittlungen zu aktualisieren.
§§§
II. | Kriterien für die Aggregation der Daten und die Berechnung statistischer Parameter |
|
Perzentile sind nach der in der Entscheidung 97/101/EG des Rates festgelegten Methode zu berechnen. Bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden: |
Parameter | Erforderlicher Prozentsatz gültiger Daten |
1-Stunden-Mittelwerte |
75 % (dh 45 Minuten) |
8-Stunden-Mittelwerte |
75 % der Werte (dh 6 Stunden) |
höchster 8-Stunden-Mittelwert pro Tag |
75 % der stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerte |
AOT40 |
90 % der 1-Stunden-Mittelwerte während des zur Berechnung |
Jahresmittelwert |
75 % der 1-Stunden-Mittelwerte jeweils getrennt |
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte |
90 % der höchsten 8-Stunden-Mittelwerte der Tage 90 % der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 8.00 und 20.00 Uhr MEZ |
Anzahl Überschreitungen und Höchstwerte |
5 von 6 Monaten während des Sommerhalbjahres |
1) Liegen nicht alle möglichen Messdaten vor, so werden die AOT40-Werte nach folgendem Faktor berechnet:
AOT40 [Schätzwert] = gemessener AOT40-Wert X | mögliche Gesamtstundenzahl*) |
*) Stundenzahl innerhalb der Zeitspanne der AOT40-Definition (dh 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr MEZ vom 1.Mai bis 31.Juli jeden Jahres in Bezug auf den Schutz der Vegetation und vom 1.April bis 30.September jeden Jahres in Bezug auf den Schutz der Wälder).
§§§
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