LANDTAG DES SAARLANDES
11 Wahlperiode

Drucksach 11/332
14.06.95
 

 

[ Vorspann ]

 

Teil 6
(§ 55 bis § 60)
(LT-Drucksache Begründung Seite 16 bis 20) 

 

[ Teil 5 § 50 - § 54 ]

[ Teil 7 § 61 - § 65 ]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 55 LBO-96 (Grundsatz) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 47 LBO 1988. Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" wurden entsprechend der Änderung des § 3 Abs.3 durch die "Technischen Baubestimmungen" ersetzt. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.27) 

 

 

       
 

§§§

   

 

 

 

 

 

Motive zu § 56 LBO-96 (Bauherrin, Bauherr)

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 48 LBO 1988.

In Absatz 1 wurden die von der Genehmigung freigestellten Vorhaben nach § 66 aufgenommen, weil die Einschaltung von Fachleuten gerade bei den freigestellten Vorhaben besonders wichtig ist.

Entsprechendes gilt für die Ergänzung in Absatz 3 Satz 2. 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 57 LBO-96 (Entwurfsverfasserin, Entwurfsverfasser) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 49 LBO 1988 und bleibt unverändert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.27) 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 58 LBO-96 (Berufshaftpflichtversicherung) 

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 45 LBO 1988.

Durch die Neuformulierung von Absatz 1 Satz 1 werden bestehende Unklarheiten beseitigt. Die Vorschrift ist besser verständlich

In Absatz 2 Nummer 4 wird der in der Praxis wichtige Anwendungsfall der Vergnügungsstätten aufgenommen, in Nummer 8 erfolgt eine Anpassung an die geltenden Rechtsbegriffe, in Nummer 9 wird die Aufzählung durch die Aufnahme der Hochschulen erweitert. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.26) 

 

Abs.1 zwischenzeitlich neugefaßt m.W.v.
01.01.98

 

 

 

 

       

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 59 LBO-96 (Unternehmen)

 

 

 

Die Vorschrift entspricht § 51 LBO 1988.

In Absatz 1 Satz 1 sind ergänzend die nach § 66 eingereichten Bauvorlagen aufgenommen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch die Technischen Baubestimmungen ersetzt.

In Absatz 1 Satz 3 sind zur Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie die Begriffe Baustoffe, Bauteile, Bauarten und Einrichtungen" durch die Begriffe ,Bauprodukte und Bauarten" ersetzt. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.28)

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

Motive zu § 60 LBO-96 (Bauleiterin, Bauleiter)

 

 

 

In Absatz 1 Satz 1 sind ergänzend die nach § 66 eingereichten Bauvorlagen aufgenommen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik durch die Technischen Baubestimmungen ersetzt. (vgl. LT-Drucksache Nr.11/332 Begründung S.28)

 

 

 

 

 

 

 

 

§§§

 

 

 

 

 

 

 

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