D-Bundestag
15.Wahlperiode
  Drucksache 15/1508
02.09.03
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Gesetzentwurf

der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz – JuMoG)

A. Problem und Ziel

Überholte prozessuale Formalien erschweren eine optimale effiziente Verfahrenssteuerung durch die Gerichte. So müssen nach geltendem Recht in verschiedenen Gerichtsverfahren über denselben Lebenssachverhalt Beweise oft doppelt erhoben werden, weil eine unmittelbare Verwertung der in einem anderen Verfahren erhobenen Beweise nicht oder nur im Einverständnis beider Parteien zulässig ist.

Die herkömmliche Ablauforganisation der Justiz ist zudem traditionell von einem stark arbeitsteiligen und damit wenig effizienten Personaleinsatz geprägt. Nach den bereits erfolgten strukturellen Veränderungen zwischen Rechtspflegern und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle besteht insbesondere noch ein Reformbedarf in der Aufgabenverteilung zwischen Richtern oder Staatsanwälten einerseits und Rechtspflegern andererseits.



B. Lösung

Die vorgesehenen Änderungen verfolgen das Ziel, Gerichtsverfahren zu vereinfachen, effektiver und flexibler zu gestalten, ohne rechtsstaatliche Standards zu beeinträchtigen. Die Frist für die Unterbrechung der Hauptverhandlung in der Strafprozessordnung wird verlängert. Der Zugriff auf Beweisaufnahmen und Beweisergebnisse anderer Verfahren wird erleichtert. Dies führt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten zu spürbaren Effizienzgewinnen.

Um das Ziel eines ökonomischen Einsatzes der personellen Ressourcen zu erreichen werden die Länder ermächtigt, bestimmte bisher noch dem Richter vorbehaltene Verrichtungen, insbesondere im Bereich der Aufgaben des Handelsregisters und der Nachlasssachen, auf den Rechtspfleger zu übertragen. Darüber hinaus wird die Zuständigkeitsverteilung zwischen Staatsanwalt und Rechtspfleger bei der Vollstreckung von Straf- und Bußgeldsachen neu geordnet.



C. Alternativen

Keine.



D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Für den Bund entstehen durch den Entwurf keine Kosten. Bei den Ländern sind durch die Umsetzung der Regelungen über die Übertragung richterlicher Aufgaben auf die Rechtspfleger einmalig entstehende Kosten im organisatorischen Bereich, in einigen Ländern auch im Bereich der Aus- und Fortbildung zu erwarten, die sich im Einzelnen jedoch nicht beziffern lassen. Mittelfristig entlasten die Zuständigkeitsverlagerungen jedoch die Personalhaushalte der Länder. Durch die Übertragung von bisher dem Richter bzw. dem Staatsanwalt vorbehaltenen Aufgaben werden Kapazitäten im höheren Dienst freigesetzt, denen zwar ein höherer Personalbedarf im Bereich des gehobenen Dienstes gegenübersteht, der jedoch in jedem Fall zu Einsparungen in Höhe der besoldungsmäßigen Differenz zwischen höherem und gehobenem Dienst führt. Darüber hinaus sind durch die mit den Aufgabenverlagerungen verbundene organisatorische Straffung Personaleinsparungen zu erwarten, deren Größenordnung sich nicht voraussagen lässt, da sie vom Umsetzungsgrad der Öffnungsklauseln und der Effizienz der Organisationsstrukturen in den einzelnen Bundesländern abhängig ist.

Im Übrigen sind durch die im Entwurf enthaltenen Vereinfachungen des gerichtlichen Verfahrens Einsparungen in den Länderhaushalten in derzeit noch nicht bezifferbarer Höhe zu erwarten.



E. Sonstige Kosten

Auswirkungen auf außerhalb der öffentlichen Haushalte entstehende Kosten oder das allgemeine Preisniveau, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, sind nicht zu erwarten. Vielmehr kann aufgrund der Beschleunigung und Vereinfachung der gerichtlichen Verfahren für die Rechtssuchenden mit nicht näher quantifizierbaren Entlastungen gerechnet werden.



(Anschreiben nicht abgebildet)



Anlage 1

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (Justizmodernisierungsgesetz – JuMoG)

Drucksache 15/1508 Seite 5 bis 11 wurde nicht abgebildet.



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