Begr (1) JuMoG BT-Dr 15/1508
  [ « ][ ][ » ]  

Begründung

A.  Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

§§§



II. Inhalt des Entwurfs

1. Zivilprozessordnung

§§§



2. Strafprozessordnung

§§§



3. Übertragung von Aufgaben auf den Rechtspfleger

§§§



III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

§§§



IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

Für den Bund entstehen durch den Entwurf keine Kosten. Bei den Ländern sind durch die Umsetzung der Regelungen über die Übertragung richterlicher Aufgaben auf die Rechtspfleger einmalig entstehende Kosten im organisatorischen Bereich, in einzelnen Ländern auch im Bereich der Ausund Fortbildung zu erwarten, die sich im Einzelnen jedoch nicht beziffern lassen. Mittelfristig entlasten die Zuständigkeitsverlagerungen jedoch die Personalhaushalte der Länder.

Durch die Übertragung von bisher dem Richter bzw. dem Staatsanwalt vorbehaltenen Aufgaben werden Kapazitäten im höheren Dienst freigesetzt, denen zwar ein höherer Personalbedarf im Bereich des gehobenen Dienstes gegenübersteht, der jedoch in jedem Fall zu Einsparungen in Höhe der besoldungsmäßigen Differenz zwischen höherem und gehobenem Dienst führt. Darüber hinaus sind durch die mit den Aufgabenverlagerungen verbundene organisatorische Straffung Personaleinsparungen zu erwarten, deren Größenordnung sich nicht voraussagen lässt, da sie vom Umsetzungsgrad der Öffnungsklauseln und der Effizienz der Organisationsstrukturen in den einzelnen Bundesländern abhängig ist.

Im Übrigen sind durch die im Entwurf enthaltenen Vereinfachungen des gerichtlichen Verfahrens Einsparungen in den Länderhaushalten in derzeit noch nicht bezifferbarer Höhe zu erwarten.

§§§



2. Sonstige Kosten und Preise

§§§



3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen