Motive | zu § 565 Neufassung | BGB |
---|
[ ][ O ][ A ][ Abk ][ I ][ U ] |
Begründung des Entwurfs MietR-ReformG (14/4553) |
---|
Der bisherige § 549a BGB mit der Regelung zum Bestandsschutz des (Unter-)Mieters bei gewerblicher Weitervermietung wird mit bloßen sprachlichen und redaktionellen Änderungen übernommen.
Durch die Einfügung "zu Wohnzwecken" in Absatz 1 Satz 1 kommt deutlicher als bisher zum Ausdruck, dass nur die Tätigkeit der Weitervermietung gewerblich ist, es sich aber in der Sache um Wohnraummiete handelt.
In Absatz 2 ist die Verweisung entsprechend der geänderten Paragraphenfolge angepasst worden.
Absatz 3 übernimmt unverändert die Regelung über die Unabdingbarkeit aus § 549a Abs.3 BGB.
(Siehe Entwurf MietrechtsreformG, BT-Drucksache 14/4553, S.63)
§§§
zu § 565 BGB | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de