Motive zu § 559a Neufassung BGB  
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Begründung des Entwurfs – MietR-ReformG (14/4553)
Zu § 559a Entwurf

    Die Vorschrift übernimmt aus § 3 MHG die Regelungen des § 3 Abs.1 Satz 3 bis 7 MHG über Zuschüsse oder Darlehen, die der Vermieter für die Modernisierung von anderer Seite erhält. Sie werden trotz ihres speziellen wohnungsbaurechtlichen Inhalts ins BGB übernommen, da sie unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der Mieterhöhung haben. Die Regelung bleibt inhaltlich unverändert, wird jedoch zur besseren Übersichtlichkeit in vier Absätze aufgeteilt und verständlicher formuliert. Die Anordnung der Absätze entspricht dabei anders als die bisherige Reihenfolge in § 3 Abs.1 Satz 3 bis 7 MHG dem Ablauf der Mieterhöhungsberechnung.

    (Siehe Entwurf MietrechtsreformG, BT-Drucksache 14/4553, S.58)

§§§

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