Motive zu § 547 Neufassung BGB  
[ ][ O ][ A ][ Abk ][ I ][ U ]
Begründung des Entwurfs – MietR-ReformG (14/4553)
Zu § 547 Entwurf

    Der bisherige § 557a BGB wird im Wesentlichen unverändert übernommen.

    1. Die bisherige Verweisung auf § 347 BGB wird in Absatz 1 Satz 1 durch eine Klartextregelung ersetzt. Die Verweisung in Satz 2 auf die §§ 812 ff wurde dagegen beibehalten, denn die klartextliche Ersetzung wäre dort nur mit unverhältnismäßigem Textaufwand möglich gewesen.

    2. Absatz 2 enthält die Unabdingbarkeit für Wohnraummietverhältnisse entsprechend § 557a Abs.2 BGB.

    (Siehe Entwurf MietrechtsreformG, BT-Drucksache 14/4553, S.45)

§§§

  zu § 547 BGB [ ]  

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   -   Frisierte Gesetzestexte   -   © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de