Motive | zu § 538 Neufassung | BGB |
---|
[ ][ O ][ A ][ Abk ][ I ][ U ] |
Begründung des Entwurfs MietR-ReformG (14/4553) |
---|
Die Vorschrift übernimmt textlich unverändert den bisherigen § 548 BGB. Die Überschrift greift den praktisch häufigsten Anwendungsfall, nämlich Verschleißschäden, auf. Darüber hinaus erfasst die Vorschrift jedoch wie bisher alle Arten von Veränderungen, auch über die vertragsmäßige Nutzung hinausgehende Verschlechterungen sowie Verbesserungen der Mietsache.
(Siehe Entwurf MietrechtsreformG, BT-Drucksache 14/4553, S.42)
§§§
zu § 538 BGB | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de