Motive | zu § 446 Neufassung | BGB |
---|
[ « ][ ][ A ][ I ][ » ] |
Begründung des Entwurfs SchuldR-ModG (14/6040) |
---|
Die Vorschrift übernimmt den bisherigen § 447, der die Gefahrtragung beim Versendungskauf betrifft. Jedenfalls außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs (vgl § 474 Abs.2) besteht insbesondere im Verkehr zwischen Unternehmern ein Bedürfnis nach einer entsprechenden Gefahrtragungsregel, wie sie in ähnlicher Form – wie ausgeführt – auch in Artikel 67 UN-Kaufrecht enthalten ist (Zimmer in: Ernst/ Zimmermann, S.191 ff, 202 f).
(Siehe BGB-E, BT-Drucksache Nr.14/6040, S.240)
§§§
zu § 446 BGB | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de