Motive | vor § 346 | BGB |
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Begründung des Entwurfs SchuldR-ModG (14/6040) |
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Die Ergänzung der bisher nur den Rücktritt nennenden Titelüberschrift um das „Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen“ beruht auf der Einfügung des neuen Untertitels 2 (§§ 355 bis 360).
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Wegen der zu Nummer 17 genannten Einfügung eines neuen Untertitels werden die bisherigen Vorschriften über den Rücktritt zu einem neuen Untertitel 1.
(Siehe BGB-E, BT-Drucksache Nr.14/6040, S.189)
§§§
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