D-Bundestag 16.Wahlperiode |
FödRefG (1) |
Drs 16/813 07.03.06 |
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(BT-Drucksache 16/813 S.1-2)
der Fraktionen der CSU/CSU und SPD
Die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Modernisierung. Bundestag und Bundesrat haben darum am 16./17. Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission mit dem Ziel eingesetzt, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politi- schen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.
Auf der Grundlage der Vorarbeiten der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hat sich die große Koalition im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005 auf eine im Konsens mit den Ländern entwickelte Föderalismusreform geeinigt.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird von den Fraktionen der CDU/ CSU und SPD der mit den Ländern abgestimmte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und ein Begleitgesetz mit den notwendigen Folgeregelungen auf einfach-rechtlicher Ebene eingebracht.
Keine
Die mit der Föderalismusreform verbundene Entflechtung von Zuständigkeiten und die damit einhergehende Stärkung der Eigenständigkeit von Bund und Ländern wirkt insgesamt entlastend für die öffentlichen Haushalte. Die Verbesserung der Reformfähigkeit des Staates durch Ausweitung des Gestaltungs- spielraums der jeweiligen Ebenen in Gesetzgebung und Verwaltung schafft die Voraussetzungen für einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel, eine dynamischere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Konsolidierung der Staatsfinanzen.
Keine
nicht abgebildet
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