Aufwandsentschädigung
Begriff (§ 1/1 S.1 AufwEVO)
Grundsätzliches
ehrenamtliche Beigeordnete
- Höhe bei Vertretung des Bürgermeisters für mehr als 3 Tage (§ 4/1 AufwEVO)
- Höhe bei übertragenem Geschäftszweig (§ 4/2 AufwEVO)
Ortsvorsteher
- Höhe je nach Größe des Gemeindebezirks (§ 5/1 AufwEVO)
- Höhe bei Wahrnehmung weiterer Verwaltungsangelegenheiten (§ 5/2 AufwEVO)
- zusätzliche Entschädigung bei Inanspruchnahme eines Wohnraumes (§ 5/3 AufwEVO)
- Höhe bei Vertretung durch Stellvertreter von mehr als 3 Tagen (§ 5/4 AufwEVO)
Kreisbeigeordnete
Stadtverbandsbeigeordnete
Aufwandsentschädigungsverordnung
für ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher (AufwEVO)
Einwohnerzahl
Begriffsbestimmung iSd Verordnung (§ 9/1 AufwEVO)
für die Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher (§ 9/2 AufwEVO)
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