Aufwandsentschädigung
 Begriff (§ 1/1 S.1 AufwEVO)
 Grundsätzliches
 ehrenamtliche Beigeordnete
-  Höhe bei Vertretung des Bürgermeisters für mehr als 3 Tage (§ 4/1 AufwEVO)
-  Höhe bei übertragenem Geschäftszweig (§ 4/2 AufwEVO)
 Ortsvorsteher
-  Höhe je nach Größe des Gemeindebezirks (§ 5/1 AufwEVO)
-  Höhe bei Wahrnehmung weiterer Verwaltungsangelegenheiten (§ 5/2 AufwEVO)
-  zusätzliche Entschädigung bei Inanspruchnahme eines Wohnraumes (§ 5/3 AufwEVO)
-  Höhe bei Vertretung durch Stellvertreter von mehr als 3 Tagen (§ 5/4 AufwEVO)
 Kreisbeigeordnete
 Stadtverbandsbeigeordnete
 
Aufwandsentschädigungsverordnung
 für ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher (AufwEVO)
 
Einwohnerzahl
 Begriffsbestimmung iSd Verordnung (§ 9/1 AufwEVO)
 für die Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher (§ 9/2 AufwEVO)Saar-Daten-Bank (SaDaBa)      Frisierte Gesetzestexte    © H-G Schmolke 1998-2004
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