Saarl-Polizei-Laufbahnverordnung – SPolLVO
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A-1     Gemeinsame Vorschriften
§ 1       Geltungsbereich
§ 2       Laufbahn / Ämter / Amtsbezeichnung
§ 3       Einstellung
§ 4       Befähigung
§ 5       Probezeit
§ 6       Beförderung
A-2     Mittlerer Dienst
§ 7       Einstellungsvoraussetzungen
§ 8       Vorbereitungsdienst
§ 9       Laufbahnprüfung
§ 10     Wasserschutzpolizei
A-3     Gehobener Dienst
a)        Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
§ 11     Einstellungsvoraussetzungen
§ 12     Vorbereitungsdienst
§ 13     Laufbahnprüfung
b)        Zulassung von Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes
§ 14     Zulassung zur Ausbildung
§ 15     Ausbildung + Kommissarprüfung
c)        Anderweitige Übernahme
§ 16     Fachhochschulabschluss anderer Fachrichtungen
§ 17     Ausbildungs- und prüfungsfreie Übernahme
A-4     Höherer Dienst
a)        Einstellung in den höheren Polizeivollzugsdienst
§ 18     Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium
§ 19     Bewerber mit Zweiter Staatsprüfung
b)        Zulassung von Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes
§ 20     Zulassung zur Ausbildung
§ 21     Ausbildung + Prüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst
c)        Anderweitige Übernahme in den höheren Polizeivollzugsdienstes
§ 22     Ausbildungs- und prüfungsfreie Übernahme
A-5     Ergänzende Vorschriften
§ 23     Fortbildung
§ 24     Übernahme von Polizeivollzugsb des Bundes/der Bundesländer
A-6     Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25     Gleichstellung von Prüfungen
§ 26     Übergangsregelungen
§ 27     Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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