Landtagswahlgesetz
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§ 51
§ 52
Allgemeine Bestimmungen
Zusammensetzung des Landtags
Wahltag
Einteilung des Wahlgebiets
Wahlorgane
Wahlorgane
Bildung der Wahlorgane
Tätigkeit der Wahlausschüsse
Ehrenämter
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlrecht
Ausschluss vom Wahlrecht
Ausübung des Wahlrechts
Wählbarkeit
Wählerverzeichnis und Wahlschein
Wählerverzeichnis
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Wahlschein
Wahlvorschläge
Wahlvorschlagsrecht
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Aufstellung von Wahlbewerber/innen
Vertrauenspersonen
Einreichung der Wahlvorschläge
Zurücknahme von Wahlvorschlägen
Änderung von Wahlvorschlägen
Prüfung und Zulassung der Kreiswahlvorschläge
Prüfung und Zulassung der Landeswahlvorschläge
Reihenfolge und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Wahlhandlung
Stimmzettel
Öffentlichkeit der Wahl
Wahlräume
Wahlzeit
Verbot der Wahlwerbung
Wahrung des Wahlgeheimnisses
Stimmabgabe
Briefwahl
Ungültige Stimmen
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Feststellung des Wahlergebnisses
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Feststellung des Gesamtwahlergebnisses
Sitzverteilung
Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag
Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
Berufung von Listennachfolger/innen
Neuverteilung der Sitze
Ordnungswidrigkeiten
Nachwahl
Wiederholungswahl
Anfechtung der Wahl
Ordnungswidrigkeiten
Schlussvorschriften
Wahlkosten
Wahlstatistik
Fristen, Termine und Form
Landeswahlordnung
Inkrafttreten
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