UStDV (2) | Anlage | |
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Bäckerei: 5,4 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Frischbrot, Pumpernickel, Knäckebrot, Brötchen, sonstige Frischbackwaren, Semmelbrösel,
Paniermehl und Feingebäck, darunter Kuchen, Torten, Tortenböden, herstellen und die Erzeugnisse überwiegend
an Endverbraucher absetzen. Die Caféumsätze dürfen 10 Prozent des Umsatzes nicht übersteigen.
Bau- und Möbeltischlerei: 9,0 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Bauelemente und Bauten aus Holz, Parkett, Holzmöbel und sonstige Tischlereierzeugnisse
herstellen und reparieren, ohne dass bestimmte Erzeugnisse klar überwiegen.
Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: 7,5 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Beschlag- und Kunstschmiedearbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
Buchbinderei: 5,2 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Buchbindearbeiten aller Art ausführen.
Druckerei: 6,4 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1. Hoch-, Flach-, Licht-, Sieb- und Tiefdruck;
2. Herstellung von Weichpackungen, Bild-, Abreiß- und Monatskalendern, Spielen und Spielkarten, nicht aber von kompletten Gesellschafts- und Unterhaltungsspielen;
3. Zeichnerische Herstellung von Landkarten, Bauskizzen, Kleidermodellen u. Ä. für Druckzwecke.
Elektroinstallation: 9,1 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die die Installation von elektrischen Leitungen sowie damit verbundener Geräte einschließlich
der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Fliesen, Platten, Mosaik und Fußböden aus Steinholz, Kunststoffen, Terrazzo und ähnlichen
Stoffen verlegen, Estricharbeiten ausführen sowie Fußböden mit Linoleum und ähnlichen Stoffen bekleben,
einschließlich der Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
Friseure: 4,5 % des Umsatzes
Damenfriseure, Herrenfriseure sowie Damen- und Herrenfriseure.
Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 % des Umsatzes
Ausführung gärtnerischer Arbeiten im Auftrage anderer, wie Veredeln, Landschaftsgestaltung, Pflege von Gärten
und Friedhöfen, Binden von Kränzen und Blumen, wobei diese Tätigkeiten nicht überwiegend auf der Nutzung von
Bodenflächen beruhen.
Glasergewerbe: 9,2 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Glaserarbeiten ausführen, darunter Bau-, Auto-, Bilder- und Möbelarbeiten.
Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Hoch- und Ingenieurhochbauten, aber nicht Brücken- und Spezialbauten, ausführen, einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten.
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Bauklempnerarbeiten und die Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen sowie
damit verbundener Geräte einschließlich der Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1. Maler- und Lackiererarbeiten, einschließlich Schiffsmalerei und Entrostungsarbeiten. Nicht dazu gehört das Lackieren von Straßenfahrzeugen;
2. Aufkleben von Tapeten, Kunststofffolien und Ähnlichem.
Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Polsterer- und Dekorateurarbeiten einschließlich Reparaturarbeiten ausführen. Darunter
fallen auch die Herstellung von Möbelpolstern und Matratzen mit fremdbezogenen Vollpolstereinlagen, Federkernen
oder Schaumstoff- bzw Schaumgummikörpern, die Polsterung fremdbezogener Möbelgestelle sowie das
Anbringen von Dekorationen, ohne Schaufensterdekorationen.
Putzmacherei: 12,2 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Hüte aus Filz, Stoff und Stroh für Damen, Mädchen und Kinder herstellen und umarbeiten.
Nicht dazu gehört die Herstellung und Umarbeitung von Huthalbfabrikaten aus Filz.
Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Kraftfahrzeuge, ausgenommen Ackerschlepper, reparieren.
Schlosserei und Schweißerei: 7,9 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Schlosser- und Schweißarbeiten einschließlich der Reparaturarbeiten ausführen.
Schneiderei: 6,0 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die folgende Arbeiten ausführen:
1. Maßfertigung von Herren- und Knabenoberbekleidung, von Uniformen und Damen-, Mädchen- und Kinderoberbekleidung, aber nicht Maßkonfektion;
2. Reparatur- und Hilfsarbeiten an Erzeugnissen des Bekleidungsgewerbes.
Schuhmacherei: 6,5 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Maßschuhe, darunter orthopädisches Schuhwerk, herstellen und Schuhe reparieren.
Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Steinbildhauer- und Steinmetzerzeugnisse herstellen, darunter Grabsteine, Denkmäler
und Skulpturen einschließlich der Reparaturarbeiten.
Stuckateurgewerbe: 4,4 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Stuckateur-, Gipserei- und Putzarbeiten, darunter Herstellung von Rabitzwänden, ausführen.
Winder und Scherer: 2,0 % des Umsatzes
In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden
Garne in Lohnarbeit umspulen.
Zimmerei: 8,1 % des Umsatzes
Handwerksbetriebe, die Bauholz zurichten, Dachstühle und Treppen aus Holz herstellen sowie Holzbauten errichten
und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten ausführen.
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Blumen und Pflanzen: 5,7 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Blumen, Pflanzen, Blattwerk, Wurzelstücke und Zweige vertreiben.
Brennstoffe: 12,5 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Brennstoffe vertreiben.
Drogerien: 10,9 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:
Heilkräuter, pharmazeutische Spezialitäten und Chemikalien, hygienische Artikel, Desinfektionsmittel, Körperpflegemittel,
kosmetische Artikel, diätetische Nahrungsmittel, Säuglings- und Krankenpflegebedarf, Reformwaren,
Schädlingsbekämpfungsmittel, Fotogeräte und Fotozubehör.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte: 11,7 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:
Elektrotechnische Erzeugnisse, darunter elektrotechnisches Material, Glühbirnen und elektrische Haushalts- und
Verbrauchergeräte, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh-, Phono-, Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte, deren Teile
und Zubehör, Schallplatten und Tonbänder.
Fahrräder und Mopeds: 12,2 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fahrräder, deren Teile und Zubehör, Mopeds und Fahrradanhänger vertreiben.
Fische und Fischerzeugnisse: 6,6 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Fische, Fischerzeugnisse, Krebse, Muscheln und ähnliche Waren vertreiben.
Kartoffeln, Gemüse, Obst und Südfrüchte: 6,4 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Speisekartoffeln, Gemüse, Obst, Früchte (auch Konserven) sowie Obstund
Gemüsesäfte vertreiben.
Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf: 11,2 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Lacke, Farben, sonstigen Anstrichbedarf, darunter Malerwerkzeuge,
Tapeten, Linoleum, sonstigen Fußbodenbelag, aber nicht Teppiche, vertreiben.
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 6,4 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier vertreiben.
Nahrungs- und Genussmittel: 8,3 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Nahrungs- und Genussmittel aller Art vertreiben, ohne dass bestimmte
Warenarten klar überwiegen.
Oberbekleidung: 12,3 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:
Oberbekleidung für Herren, Knaben, Damen, Mädchen und Kinder, auch in sportlichem Zuschnitt, darunter
Berufs- und Lederbekleidung, aber nicht gewirkte und gestrickte Oberbekleidung, Sportbekleidung, Blusen,
Hausjacken, Morgenröcke und Schürzen.
Reformwaren: 8,5 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend vertreiben:
Reformwaren, darunter Reformnahrungsmittel, diätetische Lebensmittel, Kurmittel, Heilkräuter, pharmazeutische
Extrakte und Spezialitäten.
Schuhe und Schuhwaren: 11,8 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Schuhe aus verschiedenen Werkstoffen sowie Schuhwaren vertreiben.
Süßwaren: 6,6 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Süßwaren vertreiben.
Textilwaren verschiedener Art: 12,3 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Textilwaren vertreiben, ohne dass bestimmte Warenarten klar überwiegen.
Tiere und zoologischer Bedarf: 8,8 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend lebende Haus- und Nutztiere, zoologischen Bedarf, Bedarf für Hunde- und Katzenhaltung und dergleichen vertreiben.
Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen: 6,3 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Unterhaltungszeitschriften, Zeitungen und Romanhefte vertreiben.
Wild und Geflügel: 6,4 % des Umsatzes
Einzelhandelsbetriebe, die überwiegend Wild, Geflügel und Wildgeflügel vertreiben.
§§§
Eisdielen: 5,8 % des Umsatzes
Betriebe, die überwiegend erworbenes oder selbst hergestelltes Speiseeis zum Verzehr auf dem Grundstück des
Verkäufers abgeben.
Fremdenheime und Pensionen: 6,7 % des Umsatzes
Unterkunftsstätten, in denen jedermann beherbergt und häufig auch verpflegt wird.
Gast- und Speisewirtschaften: 8,7 % des Umsatzes
Gast- und Speisewirtschaften mit Ausschank alkoholischer Getränke (ohne Bahnhofswirtschaften).
Gebäude- und Fensterreinigung: 1,6 % des Umsatzes
Betriebe für die Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar, einschließlich Teppichreinigung, Fensterputzen,
Schädlingsbekämpfung und Schiffsreinigung. Nicht dazu gehören die Betriebe für Hausfassadenreinigung.
Personenbeförderung mit Personenkraftwagen: 6,0 % des Umsatzes
Betriebe zur Beförderung von Personen mit Taxis oder Mietwagen.
Wäschereien: 6,5 % des Umsatzes Hierzu gehören auch Mietwaschküchen, Wäschedienst, aber nicht Wäscheverleih.
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a) Bildhauer: 7,0 % des Umsatzes
b) Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker): 5,2 % des Umsatzes
c) Kunstmaler: 5,2 % des Umsatzes
Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6 % des Umsatzes
Natürliche Personen, die auf den Gebieten der Bühne, des Films, des Hörfunks, des Fernsehens, der Schallplatten-,
Bild- und Tonträgerproduktion selbständig Leistungen in Form von eigenen Darbietungen oder Beiträge zu Leistungen
Dritter erbringen.
Hochschullehrer: 2,9 % des Umsatzes
Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit zur unselbständig ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit.
Journalisten: 4,8 % des Umsatzes
Freiberuflich tätige Unternehmer, die in Wort und Bild überwiegend aktuelle politische, kulturelle und wirtschaftliche
Ereignisse darstellen.
Schriftsteller: 2,6 % des Umsatzes Freiberuflich tätige Unternehmer, die geschriebene Werke mit überwiegend wissenschaftlichem, unterhaltendem oder künstlerischem Inhalt schaffen.
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Architekten: 1,9 % des Umsatzes
Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungsbüros, darunter Baubüros, statische Büros und Bausachverständige,
aber nicht Film- und Bühnenarchitekten.
Hausbandweber: 3,2 % des Umsatzes
In Heimarbeit Beschäftigte, die in eigener Arbeitsstätte mit nicht mehr als zwei Hilfskräften im Auftrag von Gewerbetreibenden
Schmalbänder in Lohnarbeit weben oder wirken.
Patentanwälte: 1,7 % des Umsatzes
Patentanwaltspraxis, aber nicht die Lizenz- und Patentverwertung.
Rechtsanwälte und Notare: 1,5 % des Umsatzes
Rechtsanwaltspraxis mit und ohne Notariat sowie das Notariat, nicht aber die Patentanwaltspraxis.
Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung: 1,7 % des Umsatzes
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Nicht dazu gehören Treuhandgesellschaften
für Vermögensverwaltung.
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