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Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1)

Beratungsleistungen

Inhaltsübersicht

(hier nicht abgebildet, siehe Inhaltsverzeichnis

1.1

Leistung Umweltverträglichkeitsstudie

1.1.1

Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie

 (1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung als Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung können nach den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst werden. Sie können nach der folgenden Tabelle in Prozentsätze der Honorare unter Punkt 1.1.2 bewertet werden:


  Bewertung der Grundleistungen
in Prozentsätzen der Honorare
 

1.  Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

2.  Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
     Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung und
     zusammenfassende Darstellung

3.  Konfliktanalyse und Alternativen

4.  Vorläufige Fassung der Studie

5.  Endgültige Fassung der Studie

  3

30
 
 

20

40

  7

 

(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:

 
 GrundleistungenBesondere Leistungen 
1.  

Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Abgrenzen des Untersuchungsbereichs

Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen, insbesondere

– örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen

– thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten

Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen Ortsbesichtigungen


 
2.  

Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen

a) Bestandsaufnahme

Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen

  1. des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen, insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume

  2. der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und schützenswerten Lebensräume

  3. der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und Vorhaben

  4. des Landschaftsbildes und der -struktur

  5. der Sachgüter und des kulturellen Erbes

b) Bestandsbewertung

Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Bewerten der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen der Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen (Vorbelastung) von Natur und Landschaft

c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und
    der -bewertung in Text und Karte


Einzeluntersuchungen zu
natürlichen Grundlagen, zur
Vorbelastung und zu
sozioökonomischen Fragestellungen

Sonderkartierungen

Prognosen

Ausbreitungsberechnungen

Beweissicherung

Aktualisierung der Planungsgrundlagen

Untersuchen von Sekundäreffekten außerhalb des Untersuchungsgebiets


3.  

Konfliktanalyse und Alternativen

Ermitteln der projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen

Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen zwischen den betroffenen Faktoren

Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu untersuchenden Alternativen

Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs

Abstimmen mit dem Auftraggeber

Zusammenfassende Darstellung in Text und Karte


 
4.  

Vorläufige Fassung der Studie

Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile
der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen

a) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und/oder Ausgleichsgebots

  1. des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt

  2. der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

  3. der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur, die Sachgüter und das kulturelle Erbe

Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose)

b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen

c) Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden Alternativen

Abstimmen der vorläufigen Fassung der Studie mit dem Auftraggeber


Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel
der Darstellung

Vorstellen der Planung vor Dritten

Detailausarbeitungen in besonderen Maßstäben


5.  

Endgültige Fassung der Studie

Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte in der Regel im Maßstab 1 : 5 000 einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung


 

1.1.2

Honorarzonen und Honorare für Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien

 

(1) Die Honorarzone wird bei Umweltverträglichkeitsstudien auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt:

  1. Honorarzone I:
    Umweltverträglichkeitsstudien mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum

    1. mit geringer Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,

    2. mit schwach gegliedertem Landschaftsbild,

    3. mit schwach ausgeprägter Erholungsnutzung,

    4. mit gering ausgeprägten und einheitlichen Nutzungsansprüchen,

    5. mit geringer Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,

    und bei Vorhaben und Maßnahmen mit geringer potentieller Beeinträchtigungsintensität;

  2. Honorarzone II:

    Umweltverträglichkeitsstudien mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum

    1. mit durchschnittlicher Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,

    2. mit mäßig gegliedertem Landschaftsbild,

    3. mit durchschnittlich ausgeprägter Erholungsnutzung,

    4. mit differenzierten Nutzungsansprüchen,

    5. mit durchschnittlicher Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,

    und bei Vorhaben und Maßnahmen mit durchschnittlicher potentieller Beeinträchtigungsintensität;

  3. Honorarzone III:

    Umweltverträglichkeitsstudien mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum

    1. mit umfangreicher und vielgestaltiger Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,

    2. mit stark gegliedertem Landschaftsbild,

    3. mit intensiv ausgeprägter Erholungsnutzung,

    4. mit stark differenzierten oder kleinräumigen Nutzungsansprüchen,

    5. mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft,

    und bei Vorhaben und Maßnahmen mit hoher potentieller Beeinträchtigungsintensität.

(2) Sind für eine Umweltverträglichkeitsstudie Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone die Umweltverträglichkeitsstudie zugeordnet werden kann, so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 3 zu ermitteln; die Umweltverträglichkeitsstudie ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zuzuordnen:

  1. Honorarzone I
    Umweltverträglichkeitsstudien mit bis zu 16 Punkten,

  2. Honorarzone II
    Umweltverträglichkeitsstudien mit 17 bis zu 30 Punkten,

  3. Honorarzone III Umweltverträglichkeitsstudien mit 31 bis zu 42 Punkten.

(3) Bei der Zurechnung einer Umweltverträglichkeitsstudie in die Honorarzonen sind entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung die Bewertungsmerkmale Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen, Landschaftsbild, Erholungsnutzung sowie Nutzungsansprüche mit je bis zu 6 Punkten zu bewerten, die Bewertungsmerkmale Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie Vorhaben und Maßnahmen mit potentieller Beeinträchtigungsintensität mit je bis zu 9 Punkten.

(4) Honorare für die unter Punkt 1.1.1 aufgeführten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien ab 50 Hektar können sich nach der folgenden Honorartafel, die Mindest- und Höchstsätze nach der Gesamtfläche des Untersuchungsraumes in Hektar enthält, richten:

Honorartafel zu Leistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien

Fläche
in ha
Honorarzone IHonorarzone IIHonorarzone III
vonbisvonbisvonbis
EuroEuroEuro
50  
100  
250  
500  
750  
1 000  
1 250  
1 500  
1 750  
2 000  
2 500  
3 000  
3 500  
4 000  
4 500  
5 000  
5 500  
6 000  
6 500  
7 000  
7 500  
8 000  
8 500  
9 000  
9 500  
10 000  

    7 581
  10 107
  16 423
  25 421
  33 239
  40 422
  46 973
  53 053
  59 684
  65 685
  76 580
  87 159
  96 158
104 841
112 265
120 003
128 531
136 421
143.688
150 318
158 687
166 741
174 474
181 898
189 002
195 790
    9 258
  12 340
  20 298
  31 811
  41 956
  51 411
  60 000
  68 210
  76 636
  84 212
  98 160
110 842
121 944
132 208
141 635
151 055
160 369
169 266
177 900
186 319
196 583
206 318
216 526
226 425
236 503
246 318
    9 258
  12 340
  20 298
  31 811
  41 956
  51 411
  60 000
  68 210
  76 636
  84 212
  98 160
110 842
121 944
132 208
141 635
151 055
160 369
169 266
177 900
186 319
196 583
206 318
216 526
226 425
236 503
246 318
  10 927
  14 566
  24 167
  38 200
  50 680
  62 401
  73 025
  83 368
  93 581
102 738
119 739
134 526
147 737
159.581
171 004
182 112
192 213
202 106
212 106
222 320
234 479
245 896
258 585
270 952
284 000
296 846

  10 927
  14 566
  24 167
  38 200
  50 680
  62 401
  73 025
  83 368
  93 581
102 738
119 739
134 526
147 737
159.581
171 004
182 112
192 213
202 106
212 106
222 320
234 479
245 896
258 585
270 952
284 000
296 846
  12 604
  16 799
  28 042
  44 589
  59 398
  73 390
  86 051
  98 525
110 532
121 264
141 319
158 209
173 524
186 948
200 374
213 164
224 051
234 951
246 318
258 320
272 375
285 474
300 637
315 479
331 503
347 373

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