1.1 | Leistung Umweltverträglichkeitsstudie |
1.1.1 | Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie |
| (1) Die Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien zur Standortfindung als Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung können nach den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 5 zusammengefasst werden. Sie können nach der folgenden Tabelle in Prozentsätze der Honorare unter Punkt 1.1.2
bewertet werden:
|
| | Bewertung der Grundleistungen
in Prozentsätzen der Honorare |
|
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des
Leistungsumfangs
2. Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
Bestandsaufnahme, Bestandsbewertung und
zusammenfassende Darstellung
3. Konfliktanalyse und Alternativen
4. Vorläufige Fassung der Studie
5. Endgültige Fassung der Studie
| 3
30
20
40
7 |
|
(2) Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:
| |
| Grundleistungen | Besondere Leistungen | |
1. |
Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
Abgrenzen des Untersuchungsbereichs
Zusammenstellen der verfügbaren planungsrelevanten Unterlagen,
insbesondere
– örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen
– thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten
Ermitteln des Leistungsumfangs und ergänzender Fachleistungen
Ortsbesichtigungen
| |
2. |
Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
a) Bestandsaufnahme
Erfassen auf der Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher
Erhebungen
des Naturhaushalts in seinen Wirkungszusammenhängen,
insbesondere durch Landschaftsfaktoren wie Relief, Geländegestalt,
Gestein, Boden, oberirdische Gewässer,
Grundwasser, Geländeklima sowie Tiere und Pflanzen und
deren Lebensräume
der Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile
und schützenswerten Lebensräume
der vorhandenen Nutzungen, Beeinträchtigungen und
Vorhaben
des Landschaftsbildes und der -struktur
der Sachgüter und des kulturellen Erbes
b) Bestandsbewertung
Bewerten der Leistungsfähigkeit und der Empfindlichkeit des
Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen
und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Bewerten der vorhandenen und vorhersehbaren Umweltbelastungen
der Bevölkerung sowie Beeinträchtigungen (Vorbelastung)
von Natur und Landschaft
c) Zusammenfassende Darstellung der Bestandsaufnahme und
der -bewertung in Text und Karte
| Einzeluntersuchungen zu
natürlichen Grundlagen, zur
Vorbelastung und zu
sozioökonomischen Fragestellungen
Sonderkartierungen
Prognosen
Ausbreitungsberechnungen
Beweissicherung
Aktualisierung der Planungsgrundlagen
Untersuchen von Sekundäreffekten
außerhalb des Untersuchungsgebiets
|
3. |
Konfliktanalyse und Alternativen
Ermitteln der projektbedingten umwelterheblichen Wirkungen
Verknüpfen der ökologischen und nutzungsbezogenen Empfindlichkeit
des Untersuchungsgebiets mit den projektbedingten
umwelterheblichen Wirkungen und Beschreiben der Wechselwirkungen
zwischen den betroffenen Faktoren
Ermitteln konfliktarmer Bereiche und Abgrenzen der vertieft zu
untersuchenden Alternativen
Überprüfen der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs
Abstimmen mit dem Auftraggeber
Zusammenfassende Darstellung in Text und Karte
| |
4. |
Vorläufige Fassung der Studie
Erarbeiten der grundsätzlichen Lösung der wesentlichen Teile
der Aufgabe in Text und Karte mit Alternativen
a) Ermitteln, Bewerten und Darstellen für jede sich wesentlich
unterscheidende Lösung unter Berücksichtigung des Vermeidungs-
und/oder Ausgleichsgebots
des ökologischen Risikos für den Naturhaushalt
der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
der Auswirkungen auf den Menschen, die Nutzungsstruktur,
die Sachgüter und das kulturelle Erbe
Aufzeigen von Entwicklungstendenzen des Untersuchungsbereichs
ohne das geplante Vorhaben (Status-quo-Prognose)
b) Ermitteln und Darstellen voraussichtlich nicht ausgleichbarer
Beeinträchtigungen
c) Vergleichende Bewertung der sich wesentlich unterscheidenden
Alternativen
Abstimmen der vorläufigen Fassung der Studie mit dem Auftraggeber
| Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel
der Darstellung
Vorstellen der Planung vor Dritten
Detailausarbeitungen in besonderen
Maßstäben
|
5. |
Endgültige Fassung der Studie
Darstellen der Umweltverträglichkeitsstudie in der vorgeschriebenen
Fassung in Text und Karte in der Regel im Maßstab 1 : 5 000
einschließlich einer nichttechnischen Zusammenfassung
| |
1.1.2 | Honorarzonen und Honorare für Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien |
|
(1) Die Honorarzone wird bei Umweltverträglichkeitsstudien auf Grund folgender Bewertungsmerkmale
ermittelt:
Honorarzone I:
Umweltverträglichkeitsstudien mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum
mit geringer Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,
mit schwach gegliedertem Landschaftsbild,
mit schwach ausgeprägter Erholungsnutzung,
mit gering ausgeprägten und einheitlichen Nutzungsansprüchen,
mit geringer Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft,
und bei Vorhaben und Maßnahmen mit geringer potentieller Beeinträchtigungsintensität;
Honorarzone II:
Umweltverträglichkeitsstudien mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum
mit durchschnittlicher Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,
mit mäßig gegliedertem Landschaftsbild,
mit durchschnittlich ausgeprägter Erholungsnutzung,
mit differenzierten Nutzungsansprüchen,
mit durchschnittlicher Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft,
und bei Vorhaben und Maßnahmen mit durchschnittlicher potentieller Beeinträchtigungsintensität;
Honorarzone III:
Umweltverträglichkeitsstudien mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere bei einem Untersuchungsraum
mit umfangreicher und vielgestaltiger Ausstattung an ökologisch bedeutsamen Strukturen,
mit stark gegliedertem Landschaftsbild,
mit intensiv ausgeprägter Erholungsnutzung,
mit stark differenzierten oder kleinräumigen Nutzungsansprüchen,
mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft,
und bei Vorhaben und Maßnahmen mit hoher potentieller Beeinträchtigungsintensität.
(2) Sind für eine Umweltverträglichkeitsstudie Bewertungsmerkmale aus mehreren Honorarzonen anwendbar
und bestehen deswegen Zweifel, welcher Honorarzone die Umweltverträglichkeitsstudie zugeordnet
werden kann, so ist die Anzahl der Bewertungspunkte nach Absatz 3 zu ermitteln; die Umweltverträglichkeitsstudie
ist nach der Summe der Bewertungspunkte folgenden Honorarzonen zuzuordnen:
Honorarzone I
Umweltverträglichkeitsstudien mit bis zu 16 Punkten,
Honorarzone II
Umweltverträglichkeitsstudien mit 17 bis zu 30 Punkten,
Honorarzone III
Umweltverträglichkeitsstudien mit 31 bis zu 42 Punkten.
(3) Bei der Zurechnung einer Umweltverträglichkeitsstudie in die Honorarzonen sind entsprechend dem
Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung die Bewertungsmerkmale Ausstattung an ökologisch bedeutsamen
Strukturen, Landschaftsbild, Erholungsnutzung sowie Nutzungsansprüche mit je bis zu 6 Punkten zu
bewerten, die Bewertungsmerkmale Empfindlichkeit gegenüber Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft sowie Vorhaben und Maßnahmen mit potentieller Beeinträchtigungsintensität
mit je bis zu 9 Punkten.
(4) Honorare für die unter Punkt 1.1.1 aufgeführten Grundleistungen bei Umweltverträglichkeitsstudien
ab 50 Hektar können sich nach der folgenden Honorartafel, die Mindest- und Höchstsätze nach der Gesamtfläche
des Untersuchungsraumes in Hektar enthält, richten:
|
Fläche
in ha | Honorarzone I | Honorarzone II | Honorarzone III |
von | bis | von | bis | von | bis |
Euro | Euro | Euro |
50
100
250
500
750
1 000
1 250
1 500
1 750
2 000
2 500
3 000
3 500
4 000
4 500
5 000
5 500
6 000
6 500
7 000
7 500
8 000
8 500
9 000
9 500
10 000
|
7 581
10 107
16 423
25 421
33 239
40 422
46 973
53 053
59 684
65 685
76 580
87 159
96 158
104 841
112 265
120 003
128 531
136 421
143.688
150 318
158 687
166 741
174 474
181 898
189 002
195 790
|
9 258
12 340
20 298
31 811
41 956
51 411
60 000
68 210
76 636
84 212
98 160
110 842
121 944
132 208
141 635
151 055
160 369
169 266
177 900
186 319
196 583
206 318
216 526
226 425
236 503
246 318
|
9 258
12 340
20 298
31 811
41 956
51 411
60 000
68 210
76 636
84 212
98 160
110 842
121 944
132 208
141 635
151 055
160 369
169 266
177 900
186 319
196 583
206 318
216 526
226 425
236 503
246 318
|
10 927
14 566
24 167
38 200
50 680
62 401
73 025
83 368
93 581
102 738
119 739
134 526
147 737
159.581
171 004
182 112
192 213
202 106
212 106
222 320
234 479
245 896
258 585
270 952
284 000
296 846
|
10 927
14 566
24 167
38 200
50 680
62 401
73 025
83 368
93 581
102 738
119 739
134 526
147 737
159.581
171 004
182 112
192 213
202 106
212 106
222 320
234 479
245 896
258 585
270 952
284 000
296 846
|
12 604
16 799
28 042
44 589
59 398
73 390
86 051
98 525
110 532
121 264
141 319
158 209
173 524
186 948
200 374
213 164
224 051
234 951
246 318
258 320
272 375
285 474
300 637
315 479
331 503
347 373
|