AVV   (1)  
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BGBl.III/FNA 2129-27-2-2

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis

(Abfallverzeichnis-Verordnung)

(AVV) (aF)


vom 10.12.01 (BGBl_I_01,3379)
zuletzt geändert durch Art.7 iVm Art.16 Abs.1 des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (aF)
vom 15.07.06 (BGBl_I_06,1619)

= Art.1 der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses

frisiert und verlinkt von
H-G Schmolke

[ Änderungen-2012 ]     [ 2006 ]

§§§




§_1   AVV (F)
Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für

  1. die Bezeichnung von Abfall,

  2. die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit (1).

§§§

§_2   AVV (F)
Abfallbezeichnung

(1) Soweit Abfälle nach anderen Rechtsvorschriften zu bezeichnen sind, sind die Bezeichnungen nach der Anlage (Abfallverzeichnis) zu dieser Verordnung (Art und sechsstelliger Schlüssel) zu verwenden.

(2) 1Zur Bezeichnung sind die Abfälle den im Abfallverzeichnis mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel gekennzeichneten Abfallarten zuzuordnen.
2Die Zuordnung zu den Abfallarten erfolgt unter den im Abfallverzeichnis vorgegebenen Kapiteln (zweistellige Kapitelüberschrift) und Gruppen (vierstellige Kapitelüberschrift).
3Innerhalb einer Gruppe ist die speziellere vor der allgemeineren Abfallart maßgebend.
4Die weiteren Vorgaben für die Zuordnung der Abfälle in Nummer 2 der Einleitung des Abfallverzeichnisses sind einzuhalten.

(3) (1) Die zuständigen Behörden können die Anordnungen treffen, die zur Umstellung behördlicher Entscheidungen auf die Abfallschlüssel und -bezeichnungen nach der Anlage zu dieser Verordnung erforderlich sind.

§§§

§_3   AVV (F)
Gefährlichkeit (3) von Abfällen

(1) 1Die mit einem Sternchen (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftssetzes (4) (6).
2Dies gilt auch für die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (7) gesammelten Abfälle (1).

(2) 1Von als gefährlich (4) eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S.3, L 127 vom 26.5.2009, S.24) (8) aufgeführten Eigenschaften und hinsichtlich der dort aufgeführten Eigenschaften H3 bis H8, H10 und H11 eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  1. Flammpunkt = 55 °C,

  2. Gesamtkonzentration von = 0,1 % an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen,

  3. Gesamtkonzentration von = 3 % an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen,

  4. Gesamtkonzentration von = 25 % an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen,

  5. Gesamtkonzentration von = 1 % an einem oder mehreren nach R35 als ätzend eingestuften Stoffen,

  6. Gesamtkonzentration von = 5 % an einem oder mehreren nach R34 als ätzend eingestuften Stoffen,

  7. Gesamtkonzentration von = 10 % an einem oder mehreren nach R41 als reizend eingestuften Stoffen,

  8. Gesamtkonzentration von = 20 % an einem oder mehreren nach R36, R37, R38 als reizend eingestuften Stoffen,

  9. Konzentration von = 0,1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2,

  10. Konzentration von = 1 % an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3,

  11. Konzentration von = 0,5 % an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2,

  12. Konzentration von = 5 % an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Kategorie 3,

  13. Konzentration von = 0,1 % an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2,

  14. Konzentration von = 1 % an einem nach R40 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3.

2Die Einstufung sowie die R-Nummern beziehen sich auf die Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl.EG Nr.L 196 S.1).

(3) 1Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für Abfälle eine von Absatz 1 abweichende Einstufung vornehmen, wenn der Abfallbesitzer nachweist, dass der im Abfallverzeichnis als gefährlich aufgeführte Abfall keine der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG (9) genannten Eigenschaften (Gefährlichkeitskriterien) aufweist.
2Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Abfälle als gefährlich (5) einstufen, wenn ein im Abfallverzeichnis als nicht gefährlich aufgeführter Abfall eines oder mehrere der vorgenannten Gefährlichkeitskriterien aufweist.
3Die Länder haben solche Entscheidungen jeweils bis zum 31. Dezember des Jahres an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Weiterleitung an die Kommission zu melden (2).

§§§

Anlage(zu § 2 Abs.1) 

Abfallverzeichnis

Einleitung

  1. Dieses Verzeichnis ist ein gemeinschaftsrechtlich harmonisiertes Abfallverzeichnis, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls gemäß Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG geändert wird. Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Stoffes in das Verzeichnis nicht, dass dieser Stoff unter allen Umständen ein Abfall ist. Stoffe werden nur dann als Abfall betrachtet, wenn die Voraussetzungen der Begriffsbestimmung von § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (2) erfüllt sind.

  2. Die verschiedenen Abfallarten in diesem Verzeichnis sind vollständig definiert durch den sechsstelligen Abfallschlüssel und die entsprechenden zwei- bzw vierstelligen Kapitelüberschriften. Deshalb ist ein Abfall im Verzeichnis in den folgenden vier Schritten zu bestimmen:

    1. Bestimmung der Herkunft der Abfälle in den Kapiteln 01 bis 12 bzw 17 bis 20 und des entsprechenden sechsstelligen Abfallschlüssels (ausschließlich der auf 99 endenden Schlüssel dieser Kapitel). Eine bestimmte Anlage muss ihre Abfälle je nach der Tätigkeit gegebenenfalls auf mehrere Kapitel aufteilen. So kann zB ein Automobilhersteller seine Abfälle je nach Prozessstufe unter Kapitel 12 (Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung und Oberflächenbearbeitung von Metallen), 11 (anorganische metallhaltige Abfälle aus der Metallbearbeitung und -beschichtung) und 08 (Abfälle aus der Anwendung von Überzügen) finden. Anmerkung: Getrennt gesammelte Verpackungsabfälle (einschließlich Mischverpackungen aus unterschiedlichen Materialien) werden nicht in 20 01, sondern in 15 01 eingestuft.

    2. Lässt sich in den Kapiteln 01 bis 12 und 17 bis 20 kein passender Abfallschlüssel finden, dann müssen zur Bestimmung des Abfalls die Kapitel 13, 14 und 15 geprüft werden.

    3. Trifft keiner dieser Abfallschlüssel zu, dann ist der Abfall gemäß Kapitel 16 zu bestimmen.

    4. Fällt der Abfall auch nicht unter Kapitel 16, dann ist der auf 99 endende Schlüssel (Abfälle ang) in dem Teil des Verzeichnisses zu verwenden, der der in Schritt 1 bestimmten abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht.

  3. Für die Zwecke dieser Verordnung bedeutet „gefährlicher Stoff“ jeder Stoff, der gemäß der Gefahrstoffverordnung als gefährlich eingestuft wurde oder künftig so eingestuft wird; „Schwermetall“ bedeutet jede Verbindung von Antimon, Arsen, Kadmium, Chrom (VI), Kupfer, Blei, Quecksilber, Nickel, Selen, Tellur, Thallium (1) und Zinn sowie diese Stoffe in metallischer Form, sofern sie als gefährliche Stoffe eingestuft sind.

  4. Die Bestimmungen von § 3 Abs.2 gelten nicht für reine Metalllegierungen, sofern diese nicht durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

§§§

Index

Kapitel des Verzeichnisses

  1. Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

  2. Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

  3. Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

  4. Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

  5. Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

  6. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

  7. Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

  8. Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben

  9. Abfälle aus der fotografischen Industrie

  10. Abfälle aus thermischen Prozessen

  11. Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen- Hydrometallurgie

  12. Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

  13. Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12)

  14. Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)

  15. Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (ang)

  16. Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

  17. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

  18. Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

  19. Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

  20. Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

§§§

Abfallschlüssel  

Abfallbezeichnung

01
 

01 01
01 01 01
01 01 02

Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 03
 

01 03 04(*)
01 03 05(*)
01 03 06
 
01 03 07(*)
 
01 03 08
01 03 09
 
01 03 99

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt
Abfälle a.n.g.

01 04
 

01 04 07(*)
 
01 04 08
01 04 09
01 04 10
01 04 11
 
01 04 12
 
01 04 13
 
01 04 99

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
Abfälle von Sand und Ton
staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
Abfälle a.n.g.

01 05

01 05 04
01 05 05 (*)
01 05 06 (*)
01 05 07
01 05 08
 
01 05 99

Bohrschlämme und andere Bohrabfälle

Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
Abfälle a.n.g.


02
 

02 01
 

02 01 01
02 01 02
02 01 03
02 01 04
02 01 06
 
02 01 07
02 01 08 (*)
02 01 09
 
02 01 10
02 01 99

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
Abfälle aus tierischem Gewebe
Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
Abfälle aus der Forstwirtschaft
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter
02 01 08 fallen
Metallabfälle
Abfälle a.n.g.

02 02
 

02 02 01
02 02 02
02 02 03
02 02 04
02 02 99

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
Abfälle aus tierischem Gewebe
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.

02 03
 
 
 

02 03 01
02 03 02
02 03 03
02 03 04
02 03 05
02 03 99

Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
Abfälle von Konservierungsstoffen
Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.

02 04

02 04 01
02 04 02
02 04 03
02 04 99

Abfälle aus der Zuckerherstellung

Rübenerde
nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.

02 05

02 05 01
02 05 02
02 05 99

Abfälle aus der Milchverarbeitung

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.

02 06

02 06 01
02 06 02
02 06 03
02 06 99

Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Abfälle von Konservierungsstoffen
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.

02 07
 

02 07 01
02 07 02
02 07 03
02 07 04
02 07 05
02 07 99

Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
Abfälle aus der Alkoholdestillation
Abfälle aus der chemischen Behandlung
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Abfälle a.n.g.


03
 

03 01

03 01 01
03 01 04 (*)
 
 
03 01 05
 
03 01 99

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe

Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln

Rinden- und Korkabfälle
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
Abfälle a.n.g.

03 02

03 02 01 (*)
03 02 02 (*)
03 02 03 (*)
03 02 04 (*)
03 02 05 (*)
03 02 99

Abfälle aus der Holzkonservierung

halogenfreie organische Holzschutzmittel
chlororganische Holzschutzmittel
metallorganische Holzschutzmittel
anorganische Holzschutzmittel
andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Holzschutzmittel a.n.g.

03 03
 

03 03 01
03 03 02
03 03 05
03 03 07
03 03 08
03 03 09
03 03 10
03 03 11
 
03 03 99

Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

Rinden- und Holzabfälle
Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
Kalkschlammabfälle
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
Abfälle a.n.g.

§§§


04

04 01

04 01 01
04 01 02
04 01 03 (*)
04 01 04
04 01 05
04 01 06
04 01 07
04 01 08
04 01 09
04 01 99

Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

Fleischabschabungen und Häuteabfälle
geäschertes Leimleder
Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
chromhaltige Gerbereibrühe
chromfreie Gerbereibrühe
chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
Abfälle a.n.g.

04 02

04 02 09
04 02 10
04 02 14 (*)
04 02 15
04 02 16 (*)
04 02 17
04 02 19 (*)
04 02 20
 
04 02 21
04 02 22
04 02 99

Abfälle aus der Textilindustrie

Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
organische Stoffe aus Naturstoffen (zB Fette, Wachse)
Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
Abfälle a.n.g.


05

05 01

05 01 02 (*)
05 01 03 (*)
05 01 04 (*)
05 01 05 (*)
05 01 06 (*)
05 01 07 (*)
05 01 08 (*)
05 01 09 (*)
05 01 10
 
05 01 11 (*)
05 01 12 (*)
05 01 13
05 01 14
05 01 15 (*)
05 01 16
05 01 17
05 01 99

Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

Abfälle aus der Erdölraffination

Entsalzungsschlämme
Bodenschlämme aus Tanks
saure Alkylschlämme
verschüttetes Öl
ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
Säureteere
andere Teere
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
säurehaltige Öle
Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung
Abfälle aus Kühlkolonnen
gebrauchte Filtertone
schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
Bitumen
Abfälle a.n.g.

05 06

05 06 01 (*)
05 06 03 (*)
05 06 04
05 06 99

Abfälle aus der Kohlepyrolyse

Säureteere
andere Teere
Abfälle aus Kühlkolonnen
Abfälle a.n.g.

05 07

05 07 01 (*)
05 07 02
05 07 99

Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport

quecksilberhaltige Abfälle
schwefelhaltige Abfälle
Abfälle a.n.g.


06

06 01
 

06 01 01 (*)
06 01 02 (*)
06 01 03 (*)
06 01 04 (*)
06 01 05 (*)
06 01 06 (*)
06 01 99

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren

Schwefelsäure und schweflige Säure
Salzsäure
Flusssäure
Phosphorsäure und phosphorige Säure
Salpetersäure und salpetrige Säure
andere Säuren
Abfälle a.n.g.

06 02

06 02 01 (*)
06 02 03 (*)
06 02 04 (*)
06 02 05 (*)
06 02 99

Abfälle aus HZVA von Basen

Calciumhydroxid
Ammoniumhydroxid
Natrium- und Kaliumhydroxid
andere Basen
Abfälle a.n.g.

06 03

06 03 11 (*)
06 03 13 (*)
06 03 14
 
06 03 15 (*)
06 03 16
06 03 99

Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
Abfälle a.n.g.

06 04

06 04 03 (*)
06 04 04 (*)
06 04 05 (*)
06 04 99

Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen

arsenhaltige Abfälle
quecksilberhaltige Abfälle
Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
Abfälle a.n.g.

06 05

06 05 02 (*)
 
06 05 03
 

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen

06 06
 

06 06 02 (*)
06 06 03
06 06 99

Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen

Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
Abfälle a.n.g.

06 07

06 07 01 (*)
06 07 02 (*)
06 07 03 (*)
06 07 04 (*)
06 07 99

Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie

asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
Aktivkohle aus der Chlorherstellung
quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme
Lösungen und Säuren, zB Kontaktsäure
Abfälle a.n.g.

06 08

06 08 02*
06 08 99

Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen

gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle
Abfälle a.n.g.

06 09

06 09 02
06 09 03 (*)
06 09 04
06 09 99

Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie

phosphorhaltige Schlacke
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
Abfälle a.n.g.

06 10
 

06 10 02 (*)
06 10 99

Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln

Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a.n.g.

06 11

06 11 01
06 11 99

Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
Abfälle a.n.g.

06 13

06 13 01 (*)
06 13 02 (*)
06 13 03
06 13 04 (*)
06 13 05 (*)
06 13 99

Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a.n.g.

anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
Industrieruß
Abfälle aus der Asbestverarbeitung
Ofen- und Kaminruß
Abfälle a.n.g.


07

07 01
 

07 01 01 (*)
07 01 03 (*)
07 01 04 (*)
07 01 07 (*)
07 01 08 (*)
07 01 09 (*)
07 01 10 (*)
07 01 11 (*)
07 01 12
 
07 01 99

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen
Abfälle a.n.g.

07 02

07 02 01 (*)
07 02 03 (*)
07 02 04 (*)
07 02 07 (*)
07 02 08 (*)
07 02 09 (*)
07 02 10 (*)
07 02 11 (*)
 
07 02 12
 
07 02 13
07 02 14 (*)
07 02 15
07 02 16(*)
07 02 17
07 02 99

Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 11 fallen
Kunststoffabfälle
Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
gefährliche Silicone enthaltende Abfälle
siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
Abfälle a.n.g.

07 03

07 03 01 (*)
07 03 03 (*)
07 03 04 (*)
07 03 07 (*)
07 03 08 (*)
07 03 09 (*)
07 03 10 (*)
07 03 11 (*)
 
07 03 12
 
07 03 99

Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen
Abfälle a.n.g.

07 04
 

07 04 01 (*)
07 04 03 (*)
07 04 04 (*)
07 04 07 (*)
07 04 08 (*)
07 04 09 (*)
07 04 10 (*)
07 04 11 (*)
 
07 04 12
 
07 04 13 (*)
07 04 99

Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und
02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle a.n.g.

07 05

07 05 01 (*)
07 05 03 (*)
07 05 04 (*)
07 05 07 (*)
07 05 08 (*)
07 05 09 (*)
07 05 10 (*)
07 05 11 (*)
 
07 05 12
 
07 05 13 (*)
07 05 14
07 05 99

Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
Abfälle a.n.g.

07 06
 

07 06 01 (*)
07 06 03 (*)
07 06 04 (*)
07 06 07 (*)
07 06 08 (*)
07 06 09 (*)
07 06 10 (*)
07 06 11 (*)
 
07 06 12
 
07 06 99

Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen
Abfälle a.n.g.

07 07

07 07 01 (*)
07 07 03 (*)
07 07 04 (*)
07 07 07 (*)
07 07 08 (*)
07 07 09 (*)
07 07 10 (*)
07 07 11 (*)
 
07 07 12
 
07 07 99

Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g.

wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen
Abfälle a.n.g.

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