22. BImSchV (7) | ||
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Anlage 6 |
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Nach Artikel 8 Abs.3 der Richtlinie 96/62/EWG zu übermittelnde Informationen:
Ort des Überschreitens
Region
Ortschaft (Karte)
Messstation (Karte, geographische Koordinaten)
Allgemeine Informationen
Art des Gebiets (Stadt, Industrie- oder ländliches Gebiet)
Schätzung des verschmutzten Gebiets (km2) und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung
zweckdienliche Klimaangaben
zweckdienliche topographische Daten
ausreichende Informationen über die Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele
Zuständige Behörden
Name und Anschrift der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen
Art und Beurteilung der Verschmutzung
in den vorangehenden Jahren (vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellte Konzentrationen
seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Konzentrationen
angewandte Beurteilungstechniken
Ursprung der Verschmutzung
Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind (Karte)
Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen (Tonnen/Jahr)
Informationen über Verschmutzungen, die aus anderen Gebieten stammen
Lageanalyse
Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben (Verfrachtung, einschließlich grenzüberschreitende Verfrachtung, Entstehung)
Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben
örtliche, regionale, nationale und internationale Maßnahmen
festgestellte Wirkungen
Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben
Auflistung und Beschreibung aller im Vorhaben genannten Maßnahmen
Zeitplan für die Durchführung
Schätzung der zu erwartenden Verbesserung der Luftqualität und der für die Verwirklichung dieser Ziele vorgesehenen Frist
Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben
Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in dieser Anlage vorgeschriebenen Informationen ergänzen
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