22. BImSchV   (12)  
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 Anlage 11 (F) 

Referenzmethoden für die Beurteilung
der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten von Arsen,
Kadmium, Nickel, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

I.

Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen , Kadmium und Nickel in der Luft

§§§



II.

Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

  1. Solange keine genormte CEN-Methode für die Messung von Benzo(a)pyren oder der anderen in § 17 Abs.8 genannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe vorliegt, können genormte nationale Methoden oder genormte ISO-Methoden wie die DIN ISO-Norm 12884 vom Dezember 2000 angewendet werden.

  2. Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den obigen Verfahren erzielt werden.

§§§



III.

Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

  1. Solange keine genormte CEN-Methode vorliegt, können genormte nationale Methoden oder genormte ISO-Methoden angewendet werden.

  2. Ein anderes Verfahren kann verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den obigen Verfahren erzielt werden.

§§§



IV.

Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

§§§



V.

Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

§§§



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§§§