Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung – TranspRLDV
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Vorspann / Titelseite
§ 1       Anwendungsbereich
§ 2       Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung
§ 3       Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen an die Bundesanstalt
§ 4       Pflichten des Market Makers
§ 5       Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
§ 6       Veröffentlichungspflichten des Emittenten iB auf eigene Aktien
§ 7       Pflichten des Emittenten iB auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
§ 8       Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten
§ 9       Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
§ 10     Mindesinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
§ 11     Wesentl-Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen + Personen
§ 12     Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
§ 13     Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
§ 14     Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
§ 15     Anforderungen an die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
§ 16     Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
§ 17     Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
§ 18     Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung vom Bieter
§ 19     Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt
§ 20     Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung vom Mutterunternehmen
§ 21     Mitteilungspflichten des Mutterunternehmens gegenüber der BA
§ 22     Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten
§ 23     Übergangsbestimmung
§ 24     Inkrafttreten


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