Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung TranspRLDV | ||
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Vorspann / Titelseite
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung
§ 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen an die Bundesanstalt
§ 4 Pflichten des Market Makers
§ 5 Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
§ 6 Veröffentlichungspflichten des Emittenten iB auf eigene Aktien
§ 7 Pflichten des Emittenten iB auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
§ 8 Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten
§ 9 Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
§ 10 Mindesinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
§ 11 Wesentl-Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen + Personen
§ 12 Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
§ 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
§ 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
§ 15 Anforderungen an die Zwischenmitteilung der Geschäftsführung
§ 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
§ 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
§ 18 Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung vom Bieter
§ 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt
§ 20 Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung vom Mutterunternehmen
§ 21 Mitteilungspflichten des Mutterunternehmens gegenüber der BA
§ 22 Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten
§ 23 Übergangsbestimmung
§ 24 Inkrafttreten
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