Soldatenlaufbahnverordnung SLV | ||
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Vorspann / Titelseite
K-1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstliche Beurteilung
§ 3 Ordnung der Laufbahnen
§ 4 Einstellung
§ 5 Beförderung
§ 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses + Laufbahnwechsel
§ 7 Dienstgradbezeichnung der früheren Soldaten
K-2 Laufbahngruppen der Mannschaften
§ 8 Voraussetzungen für die Einstellung eines Soldaten auf Zeit
§ 9 Beförderung der Mannschaften eines Soldaten auf Zeit
§ 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen + Soldaten
K-3 Laufbahngruppe der Unteroffiziere
A-1 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärter
U-1 Fachunteroffiziere
§ 11 Voraussetzungen für die Einstellung als Unteroffizieranwärter
§ 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen + Unteroffizieranwärter
§ 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad / Nachbeförderung
§ 14 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
U-2 Feldwebel
§ 15 Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärter
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen + Feldwebelanwärter
§ 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad / Nachbeförderung
§ 18 Beförderung der Feldwebel
§ 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
§ 20 Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel
§ 21 Umwandlung des Dienstverhältnisses
A-2 Sonstige Soldaten
§ 22 Beförderung / Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve
K-4 Laufbahngruppe der Offiziere
A-1 Berufssoldaten / Soldaten auf Zeit
U-1 Truppendienst
§ 23 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärter
§ 24 Beförderung der Offizieranwärter
§ 25 Beförderung der Offiziere
§ 26 Truppenoffiziere für besondere Verwendungen
§ 27 (weggefallen)
§ 28 Truppenoffiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
U-2 Sanitätsdienst
§ 30 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin
§ 31 Beförderung der Sanitätsoffizier-Anwärter
§ 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier
§ 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere
U-3 Militärmusikdienst
§ 34 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 35 Beförderung der Militärmusikoffizier-Anwärter
§ 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere
§ 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier
U-4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
§ 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere mit Universitätsabschluss
§ 39 Einstellung + Beförderung der Offiziere mit Fachhochschulabschluss
U-5 Militärfachlicher Dienst
§ 40 Voraussetzungen für die Zulassung
§ 41 Beförderung der Offizieranwärter
§ 42 Beförderung der Offiziere
A-2 Sonstige Soldaten
§ 43 Beförderung / Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve / Berufssoldat
K-5 Übergangs- + Schlussvorschriften
§ 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Umwandlung des Dienstverhältnisses nach § 45a SG
§ 47 Ausnahme für die Einstellung von Sanitätsoffizieren
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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