Mitbestimmungsergänzungsgesetz – MitbEG
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Vorspann / Titelseite
Art.1   Herschende Unternehmen
§ 1       Mitbestimmung der Arbeitnehmer
§ 2       Vorrang des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
§ 3       Geltung der §§ 5 bis 13 MitbEG für herrschende Unternehmen
§ 4       Ermittlung des Umsatzverhältnisses
§ 5       Aufsichtsrat
§ 6       Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 7       Wahl der Arbeitnehmervertreter
§ 8       Wahl durch Delegierte
§ 9       Vorgabe für die Delegiertenwahl
§ 10     Wahlvorschläge für Delegierte
§ 10a   Amtszeit und Aufgabe der Delegierten
§ 10b   Beendigung der Amtszeit
§ 10c   Wahl der Aufsichtsratmitglieder
§ 10d   Wahl der Gewerkschaftsvertreter
§ 10e   Ersatzmitglieder
§ 10f    Bekanntmachungspflicht
§ 10g   Wahlberechtigung
§ 10h   Schiffe eines Unternehmens als Betrieb
§ 10i    Behinderungs- und Beeinflussungsverbot
§ 10k   Anfechtung der Delegiertenwahl
§ 10l    Anfechtung der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 10m   Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 10n   Erlöschen des Amtes eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 11     Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
§ 12     (weggefallen)
§ 13     Bestellung der Mitglieder des Vertretungsorgans
§ 14     (weggefallen)
§ 15     Beteiligungen
§ 16     Anwendungsvoraussetzungen für herrschendes Unternehmen
§ 17     Verordnungsermächtigung
Art.2   Anwendbarkeit des FamFG
§ 18     Anwendbare Vorschriften
§ 19     – § 20 (weggefallen)
Art.3   Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 21     (weggefallen)
§ 22     Übergangsregelung
§ 23     Inkrafttreten

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