Mitbestimmungsergänzungsgesetz MitbEG | ||
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Vorspann / Titelseite
Art.1 Herschende Unternehmen
§ 1 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
§ 2 Vorrang des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
§ 3 Geltung der §§ 5 bis 13 MitbEG für herrschende Unternehmen
§ 4 Ermittlung des Umsatzverhältnisses
§ 5 Aufsichtsrat
§ 6 Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 7 Wahl der Arbeitnehmervertreter
§ 8 Wahl durch Delegierte
§ 9 Vorgabe für die Delegiertenwahl
§ 10 Wahlvorschläge für Delegierte
§ 10a Amtszeit und Aufgabe der Delegierten
§ 10b Beendigung der Amtszeit
§ 10c Wahl der Aufsichtsratmitglieder
§ 10d Wahl der Gewerkschaftsvertreter
§ 10e Ersatzmitglieder
§ 10f Bekanntmachungspflicht
§ 10g Wahlberechtigung
§ 10h Schiffe eines Unternehmens als Betrieb
§ 10i Behinderungs- und Beeinflussungsverbot
§ 10k Anfechtung der Delegiertenwahl
§ 10l Anfechtung der Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 10m Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 10n Erlöschen des Amtes eines Aufsichtsratsmitgliedes
§ 11 Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Bestellung der Mitglieder des Vertretungsorgans
§ 14 (weggefallen)
§ 15 Beteiligungen
§ 16 Anwendungsvoraussetzungen für herrschendes Unternehmen
§ 17 Verordnungsermächtigung
Art.2 Anwendbarkeit des FamFG
§ 18 Anwendbare Vorschriften
§ 19 § 20 (weggefallen)
Art.3 Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Übergangsregelung
§ 23 Inkrafttreten
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