Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV
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A-1     Allgemeine Regelungen
§ 1       Anwendungsbereich
§ 2       Begriffsbestimmungen
§ 3       Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4       Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
§ 5       Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
A-2     Zulassungsverfahren
§ 6       Antrag auf Zulassung
§ 7       Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 8       Zuteilung von Kennzeichen
§ 9       Besondere Kennzeichen
§ 10     Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
§ 11     Zulassungsbescheinigung Teil I
§ 12     Zulassungsbescheinigung Teil II
§ 13     Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 14     Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 15     Verwertungsnachweis
A-3     Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 16     Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
§ 17     Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 18     Fahrten im internationalen Verkehr
§ 19     Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
A-4     Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
§ 20     Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
§ 21     Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 22     Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
A-5     Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 23     Versicherungsnachweis
§ 24     Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 25     Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 26     Versicherungskennzeichen
§ 27     Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 28     Rote Versicherungskennzeichen
§ 29     Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
A-6     Fahrzeugregister
§ 30     Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 31     Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 32     Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 33     Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 34     Übermittlung von Daten an andere Zulassungsbehörden
§ 35     Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 36     Mitteilungen an die Finanzbehörden
§ 37     Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung von Gesetzen
§ 38     Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 39     Abruf im automatisierten Verfahren
§ 40     Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 41     Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 42     Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 43     Übermittlungssperren
§ 44     Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 45     Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
A-7     Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 46     Zuständigkeiten
§ 47     Ausnahmen
§ 48     Ordnungswidrigkeiten
§ 49     Verweis auf technische Regelwerke
§ 50     Übergangsbestimmungen
§ 51     Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1     (aufgehoben)
Anlage 2     Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen
Anlage 3     Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge
  1. Unterscheidungszeichen Bund
  2. Unterscheidungszeichen Länder
  3. Unterscheidungszeichen Diplomatischer Corps
  4. Sonderkennzeichen des Präsidenten des Deutschen Bundestages
Anlage 4     Ausgestaltung der Kennzeichen
A-1   Gemeinsame Vorschriften
A-2   Allgemeine Kennzeichen
A-2a  Wechselkennzeichen
A-3   Kennzeichen der Bundeswehr
A-4   Oldtimerkennzeichen
A-5   Saisonkennzeichen
A-6   Kurzzeitkennzeichen
A-7   Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
A-8   Rote Kennzeichen zur Ausfuhrkennzeichen
Anlage 5     Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 6     Zulassungsbescheinigung Teil I für Bundeswehr
Anlage 7     Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 8     Verwertungsnachweis
Anlage 9     Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen
Anlage 10   Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen
Anlage 10a  Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge
Anlage 11   Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen
Anlage 12   Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

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