Eurojust-Gesetz – EJG
 

Vorspann / Titelseite
§ 1       Nationales Mitglied
§ 2       Unterstützende Personen
§ 3       Aufgaben des nationalen Mitglieds / Dienstverkehr
§ 4       Informationsübermittlung
§ 4a     Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b     Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4c     Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d     Zugriff auf Indexdatensätze/Arbeitsdateien durch andere als deut-Stellen
§ 5       Ersuchen+schriftl-Stellungnahmen des Kollegiums/nat-Mitglieds
§ 6       Unterrichtung des nat-Mitglieds durch die zust-deutschen Behörden
§ 7       Nationale Anlaufstellen + Festlegung von Befugnissen
§ 8       Auskunft, Berichtigung, Sperrung + Löschung
§ 9       Gemeinsame Kontrollinstanz
§ 10     Schadenersatz
§ 11     Zusammenarbeit mit OLAF
§ 12     Tätigwerden des nationalen Mitglieds
§ 13     Anwendung des Eurojust-Beschlusses
§ 14     Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

  EJG  

©  H-G Schmolke   1998-2012
www.sadaba.de

§§§