Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV | ||
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Vorspann / Titelseite
T-1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
T-2 Nachhaltigkeitsanforderungen
§ 3 Anforderungen für die Vergütung
§ 4 Schutz von Flächen mit hohem Naturschutzwert
§ 5 Schutz von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand
§ 6 Schutz von Torfmoor
§ 7 Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung
§ 8 Treibhausgas-Minderungspotenzial
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Bonus für nachwachsende Rohstoffe
T-3 Nachweis
A-1 Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
§ 12 Weitere Nachweise
§ 13 Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
A-2 Nachhaltigkeitsnachweise
§ 14 Anerkannte Nachweise
§ 15 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 16 Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 17 Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 18 Inhalt + Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 19 Nachtrag fehlender Angaben
§ 20 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 21 Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 22 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 23 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 24 Nachhaltigkeits-Teilnachweise
A-3 Zertifikate für Schnittstellen
§ 25 Anerkannte Zertifikate
§ 26 Ausstellung von Zertifikaten
§ 27 Inhalt der Zertifikate
§ 28 Folgen fehlender Angaben
§ 29 Gültigkeit der Zertifikate
§ 30 Anerkannte Zertifikate
§ 31 Weitere anerkannte Zertifikate
A-4 Zertifizierungssysteme
§ 32 Anerkannte Zertifizierungssysteme
§ 33 Anerkennung von Zertifizierungssystemen
§ 34 Verfahren zur Anerkennung
§ 35 Inhalt der Anerkennung
§ 36 Nachträgliche Änderungen
§ 37 Erlöschen der Anerkennung
§ 38 Widerruf der Anerkennung
§ 39 Berichte + Mitteilungen
§ 40 Anerkannte Zertifizierungssysteme auf Grund BioSt-NachV
§ 41 Weitere anerkannte Zertifizierungssysteme
A-5 Zertifizierungsstellen
U-1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 42 Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 43 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 44 Verfahren zur Anerkennung
§ 45 Inhalt der Anerkennung
§ 46 Erlöschen der Anerkennung
§ 47 Widerruf der Anerkennung
U-2 Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 48 Führen von Schnittstellenverzeichnissen
§ 49 Kontrolle der Schnittstellen
§ 50 Kontrolle des Anbaus
§ 51 Kontrolle des Anbaus bei nachhaltiger Bewirtschaftung
§ 52 Berichte über Kontrollen
§ 53 Weitere Berichte + Mitteilungen
§ 54 Aufbewahrung / Umgang mit Informationen
U-3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 55 Kontrollen + Maßnahmen
U-4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 56 Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund BioSt-NachV
§ 57 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
A-6 Besondere + Übergangsbestimmungen zum Nachweis
§ 58 Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
§ 59 Nachweis durch Umweltgutachter
§ 60 Nachweis durch vorläufige Anerkennungen
T-4 Zentrales Anlagen- + Informationsregister
§ 61 Anlagenregister
§ 62 Registrierungspflicht
§ 63 Inhalt der Registrierung
§ 64 Zeitpunkt der Registrierung
§ 65 Verspätete Registrierung
§ 66 Informationsregister
§ 67 Datenabgleich
§ 68 Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 69 Clearingstelle
T-5 Datenerhebung und -verarbeitung
§ 70 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 71 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 72 Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt
§ 73 Datenübermittlung
§ 74 Zuständigkeit
§ 75 Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 76 Muster + Vordrucke
§ 77 Außenverkehr
T-6 Übergangs-und Schlussbestimmungen
§ 78 Übergangsbestimmungen
§ 79 Inkrafttreten
Anlagen
Anl-1 Berechnung des
Treibhausgas-Minderungspotenzials
Anl-2 Standardwerte-Treibhausgas-Minderungspotenzials
Anl-3 Muster eines Nachhaltigkeitsnachweises
Anl-4 Muster eines Nachhaltigkeits-Teilnachweises
Anl-5 Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme
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