2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung – 2.BMeldeDÜV
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§ 1       Allgemeines
§ 2       Datenübermittlungen an die Kreiswehrersatzämter
§ 2a     Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
§ 3       Datenübermittlungen an die Bundesagentur für Arbeit
§ 4       (weggefallen)
§ 5       Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger
§ 5a     Datenübermittlungen an das Bundeszentralregister
§ 5b     Datenübermittlungen an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 5c     Datenübermittlungen an das Bundeszentralamt für Steuern
§ 5d     Datenübermittlungen an das an das Bundesverwaltungsamt
§ 6       Verfahren der Datenübermittlungen
§ 7       Übermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern
§ 8       Übermittlung durch Übersendung von Magnetbandkassetten
§ 9       Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
§ 10     Übermittlung durch Übersendung von Disketten
§ 11     Datenübermittlung durch Datenübertragung
§ 12     Übergangsvorschrift-Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
Anlage

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