2.Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung 2.BMeldeDÜV | ||
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§ 1 Allgemeines
§ 2 Datenübermittlungen an die Kreiswehrersatzämter
§ 2a Datenübermittlung
an das Bundesamt für Wehrverwaltung
§ 3 Datenübermittlungen an die Bundesagentur für Arbeit
§ 4 (weggefallen)
§ 5 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger
§ 5a Datenübermittlungen an das Bundeszentralregister
§ 5b Datenübermittlungen an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 5c Datenübermittlungen an das Bundeszentralamt für Steuern
§ 5d Datenübermittlungen an das an das Bundesverwaltungsamt
§ 6 Verfahren der Datenübermittlungen
§ 7 Übermittlung auf maschinell lesbaren Datenträgern
§ 8 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbandkassetten
§ 9 Übermittlung durch Übersendung von Magnetbändern
§ 10 Übermittlung durch Übersendung von Disketten
§ 11 Datenübermittlung durch Datenübertragung
§ 12 Übergangsvorschrift-Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
Anlage
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