Fussnoten | Änd | [ ] |
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Zu § 3 LaSchlG |
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§ 3 Absatzbezeichnung "(1)" wurde gestrichen und Absatz 2 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.07.05 durch Art.2 Abs.3 iVm Art.4 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 07.07.05 (BGBl_I_05,1954)
Bisheriger Wortlaut:
(2) Empfehlungen über Ladenöffnungszeiten nach § 22 Abs.2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind auch unter Einbeziehung der Großbetriebsformen des Einzelhandels zulässig.
§§§
Fussnoten-LaSchlG | [ ] |
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