Erläuterungen

Beim Erlass Gesetze, die ein bisheriges Gesetz ersetzen weisen Textmarken auf die Abweichungen vom bisherigen Recht hin. Dadurch wird die Einarbeitung in neue Gesetze wesentliche erleichtert. Folgende Textmarken werden verwendet:

Vergleichs-Textmarken

(=)

entspricht der bisherigen Regelung.

(≈)

entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung

(≠)

unterscheidet sich wesentlich von der bisherigen Regelung.

(= BRRG)

entspricht dem Beamtenrechtsrahmengesetz.

(≈ BRRG)

entspricht im Wesentlichen dem Beamtenrechtsrahmengesetz

(≠ BRRG)

unterscheidet sich wesentlich vom Beamtenrechtsrahmengesetz

Textmarke für neue Regelungen

(n)

neuer Regelungsgehalt.

Die Vergleichs-Textmarken mit Ausnahme der Textmarke (n) sind mit einem Link zu der entsprechenden Regelung des außerkraftgetretenen Gesetzes bzw dem Beamtenrechtsrahmengesetz versehen. Durch einen Mausklick auf die Textmarke, wird die bisherige Regelung ins Nebenfenster geladen.

§§§



[ - ] Erläuterung Textmarken [ ]

Saar-Daten-Bank (SaDaBa)   –   I n f o – S y s t e m – R e c h t   –   © H-G Schmolke 1998-2009
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: info@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de

§§§