Erläuterungen  

Die Gesetze und Verordnungen werden nicht im Originallayout dargestellt, sondern die Darstellung ist hinsichtlich ihrer Lesbarkeit und der EDV-mäßigen Nutzung optimiert. Die Darstellung am Bildschirm wird auf das Wesentlich reduziert. Weiterführende Informationen werden in Quickinfos versteckt. Meine Bearbeitungstechnik besteht demnach aus folgenden Komponenten:

  1. Änderungen gegenüber dem Original-Layout

  2. Versteckte Informationen

  3. EDV-technische Erschließung

1.  Änderungen gegenüber dem Original-Layout

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2.  Versteckte Informationen

Viele Stellen der frisierten Gesetzestexte sind mit versteckten Informationen versehen. Lässt man die Maus auf ihnen liegen, erscheint ein Quickinfo mit weiterführenden Informationen. Dabei verfahre ich nach folgender Systematik:

  1. Alle dunkelblau unterlegte Kopfzeilen eines Dokumentes (Datei) sind mit Quickinfos ausgestattet, die über folgendes informieren:
     ErbStG 
    InhaltKurznamen§§-Anzahl
     

  2. Ebenfalls habe ich alle farblich blau unterlegte Kapitelüberschriften sind mit Quickinfos ausgestattet, die über folgendes informieren:
     Allgemeines 
    KapitelAmtliche Überschrift§§-Folge
     

  3. Auch die in der gelben Schaltzeile verwendeten Schaltzeichen sind mit Quickinfos ausgestattet, die über folgendes informieren:
     [  I  ][  ‹  ]
    Lädt das Inhaltsverzeichnis ins InhaltsfensterSpringt zum Dokumentenende

    Folgende weiterem Schaltzeichen werden in der gelben Schaltzeile verwendet und sind jeweils mit Quickinfos ausgestattet.

    [ ]Zum Ende des Dokuments
    [ ]Zum Anfang des Dokuments
    [ » ]Zum nächsten Dokument einer Dokumentenkette
    [ « ]Zum vorherigen Dokument einer Dokumentenkette.
    [ ]Anfang bzw Ende einer Dokumentenkette
    [ 80 ]Zu § 80 eines Gesetzes.
    [  i  ]Lädt das Inhaltsverzeichnis eines Gesetzes in das linke untere Nebenfenster.
    [ Gliederung ]Lädt bei größeren Gesetzen die Gliederungsübersicht (Ü) ins Inhaltsfenster.
    [ Index ]Lädt das Stichwortverzeichnis zu einem Gesetz ins obere Nebenfenster.
    [ Motive ]Lädt das Stichwortverzeichnis zu einem Gesetz ins obere Nebenfenster.
    [ RsprS ]Lädt die Rechtsprechungshinweise zu einem Gesetz ins obere Nebenfenster.
     (R) lädt das Auswahlmenü der Rechtsprechungssammlung
     (L) lädt das Auswahlmenü der Literatursammlung
     ( i ) lädt das Auswahlmenü der Info-Box (Einführung/Abk/Motive/Fehler/usw)
     (A)lädt das Auswahlmenü des Archivs
     (iP) lädt die Bedieneroberfläche für das iPhone
     (G) lädt wieder das Auswahlmenü der Gesetzessammlung
     Synopsen lädt die Oberfläche zur gleichzeitigen Darstellung zweier beliebiger Gesetze
     Sy-1/Sy-2lädt die Oberfläche einer synoptischen Darstellung eines Gesetzes neu-alt bzw Land-Bund
     

  4. Alle Gesetzesabkürzungen, die zur Erschließung des Datenbankinhalts verwendet werden, sind mit einem Quickinfos versehen, die über den Gesetzeskurznahmen informieren.

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3.EdV-technische Erschließung der Gesetze

Ziel meines Bemühungen ist es, dem Rechtsanwender alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die man zur Lösung eines Rechtsproblemes braucht. Da das Papier als Informationsträger, den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, konnte nur die Seitenbeschreibungssprache HTML mit der Frametechnik und der Möglichkeit Hypertextlinks zu generieren, eine angemessene Problemlösung bieten. Dieser Lösungsansatz hat gegenüber der herkömmlichen Arbeitsweise des Juristen folgende Vorteile:

Dabei habe ich mich bemüht, mich nicht zu weit von der gewohnten, durch Papier geprägten, Arbeitsweise des Juristen zu entfernen. Jederzeit kann nicht nur der gewünschte Paragraph, sondern auch die nachfolgenen und vorhergehenden Paragraphen eingesehen werden und die systematische Stellung der Vorschrift im Gesetz erfasst werden. So habe ich insbesondere die vielfach im Internet zu beobachtende Atomisierung von Gesetzestexten vermieden, wo lediglich der gewünschte Paragraph angezeigt wird und sehr viel Aufwand erforderlich ist um die systematische Stellung einer Vorschrift zu erfassen.

Schemazeichnung der Bildschirmaufteilung

ständig verfügbare Links

Nebenfenster (groß)

dient zur Darstellung der

  1. Sekundärinformationen wie Verweisen, Motiven, Rechtsprechungshinweisen, Anmerkungen usw).


  2. als Auswahlfenster (zB für die Lexikas und Rechtssprechungssammlungen).

Auswahl

dient zur
Darstellung
des Inhalts
einer ausgewählten
Rechtsgebietes
und steuert
den Inhalt im
"Inhaltsfenster"
und teilweise im
Hauptfenster
(Lexikas + RsprS).











Nebenfenster (klein)

dient zur Darstellung

  1. der alphabetischen Gesetzesauswahl
  2. sonstiges Auswahlfenster

Inhaltsfenster (U)

dient

  1. zur Darstellung des Inhaltsverzeichnisses von Gesetzen, Verordnungen, Rechtsprechungs- und Motivsammlungen


  2. steuert den Inhalt im Hauptfenster.




Hauptfenster (U)

dient

  1. zur Darstellung des Hauptinhalts (zB Gesetzestexten, Motiven, Leitsätzen und Textauszügen aus der Rechtsprechungssammlung).

  2. und steuert den Inhalt im Nebenfenster durch Anklicken eines Links.

  3. dient teilweise auch als Auswahlfenster für die Inhaltsverzeichnisse von Rechtsprechungssammlungen und Lexikas.

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  Frisierte Texte [ ]

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