Einführung in die RsprS |
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Grundsätzliches |
Die Rechtsprechungssammlungen wurden nach einheitlichen Krtierien aufgebaut. Es kommt deshalb zu geringfügigen Abweichungen zu den allgemein üblichen Darstellungen. Die Angaben zum Aktenzeichen, zur Fundstelle und zu den relevanten Rechtsquellen einer Entscheidung wurden mit Hilfe des Einsatzes des Tiefstriches "_" zu Schlüsseln ausgebaut. Durch diese Alleinstellungsmerkmale wird ein optimaler Sucherfolg beim Einsatz der Volltextsuche gewährleistet. |
Als Datumsformat wird ausschließlich "TTMMJJ" (19.05.09) verwendet. Das gilt sowohl für die Rechtsprechungssammlungen wie die Gesetzessammlungen.
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Die Aktenzeichen werden zu einem Schlüssel zusammengefasst. Anstelle zB "2 A 33/08" verwendet die Saar-Daten-Bank "2_A_33/08". Es werden ausschließlich arabische Ziffern verwendet. Auch bei Entscheidungen des BVerwG, das üblicherweise die Jahreszahl mit einem Punkt trennt (4 B 3.05), wird der Schrägstrich verwendet. Das vorerwähnte Aktzeichen hat dann folgendes Aussehen "4_B_3/05". Diese Schreibweise ermögicht ein effektives Suchen in der Volltextsuche der Datenbank.
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Auch Fundstellen werden nach diesem Schema zu einem Schlüssel ausgebaut.
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Jeder Entscheidung wird die relevante Paragraphenfolge vorangestellt. Auch diese Angaben werden zu einem Schlüssel ausgebaut und zwar nach folgendem Schema:
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Amtliche Rechtsquellenhinweise (BVerwG) wurden übernommen. In den Fällen in denen die Entscheidung keine Hinweise enthält, wurden sie durch den Datenbanksachbearbeiter hinzugefügt. Mit der Volltextsuche des Browsers kann nach diesen Pargraphenangaben gesucht werden. Dazu muss die Volltextsuch durch den Tastaturbefehl (StrG)+(F) aktiviert werden und der Suchangabe in dem oben beschriebenen Format eingegeben werden. Das hat aber nur Sinn, wenn das Dokument mit den Entscheidungstexten im Nebenfenster geladen ist. | |
Amtliche Stichwörter (BVerwG) wurden übernommen. In den übrigen Fällen wurden Stichwörter durch den Datenbanksachbearbeiter hinzugefügt. Die einzelnen Stichworte werden durch einen Querstrich / getrennt.
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Es gibt folgende Kategorien von Leitsätzen:
Normalerweise enthält die Entscheidungssammlung nur die Leitsätze zu einer Entscheidung. | |
Wenn die Entscheidungsformel des BVerfG von besonderer Aussagekraft war, wurde sie in die Datenbank aufgenommen und die Gesetzeshinweise mit Links zu dem Gesetz ausgestattet. Auch Verweise auf frühere Entscheidungen im Leitsatz bzw der Entscheidungsformel wurden mit Links zu diesen Entscheidungen versehen, falls die Entscheidung bereits in die Datenbank aufgenommen war. | |
Teilweise sind die Entscheidungen mit Textauszügen aus dem Urteil versehen. Sie haben eine Textnummer zB (T-08-01) und eine Überschrift. Die Nummer gibt folgende Hinweise: Die Überschrift weist auf den wesentlichen Inhalt des Auszugs hin. Textauszüge sind mit Absatznummern versehen, wie sie Original im Internet verwendet werden Textauszüge sind gegenüber dem Original wie folgt verändert:
Lassen sich einzelne Absätze eines Textauszuges einem Leitsatz zuordnen, wird der Leitsatz mit einem entsprechenden Link zu dem Absatz versehen. | |
Da immer 30 Entscheidungen in einem Dokument zusammengefasst sind, werden die einzelnen Entscheidungen wie folgt getrennt:
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Da das Papier als Informationsträger, der heutigen Entwicklungsgeschwindigkeit nicht mehr gewachsen ist, kann die Seitenbeschreibungssprache HTML mit der Frametechnik und der Möglichkeit Hypertextlinks zu generieren, eine angemessene Problemlösung bieten. Die Rechtsprechungssammlungen werden deshalb durch eine Oberfläche mit mehreren Frames (Fenstern) aufwendig erschlossen. Die Oberfläche ermöglicht gleichzeitig einen Zugriff auf die Entscheidungen nach Jahrgang und Rechtsgbieten. Der Bildschirm ist dazu wie folgt aufgeteilt. Bildschirmaufteilung der Rechtsprechungssammlungen)
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Mit den mit Quickinfos ausgestatteten Schaltzeichen [ » ] [ « ] kann zwischen den einzelnen Dokumenten eines Jahrgangs hin und hergeschaltet werden. Die Entscheidungssammlung enthält neben den Grunddaten einer Entscheidung, die amtlichen Leitsätze, die Entscheidungsformel, soweit sie interessant ist, Leitsätze des Datenbanksachbearbeiters, hinweise auf Dissenting Opinions (abweichende Meinungen) und teilweise Textauszüge. | |||||||
Datensatznummer |
Die Datensatznummer ist als sprechender Schlüssel angelegt. Die ersten beiden durch einen Punkt getrennte Ziffern geben den Jahrgang der Entscheidung an. Bei der Nummer 10.001 handelt es sich somit um die erste Entscheidung aus dem Jahr 2010. Entsprechend der zeitlichen Reihenfolge werden alle Entscheidungen eines Jahrgangs nach dem Punkt durchnummeriert. So kann an Hand der Datensatznummer direkt auf das Alter der Entscheidung geschlossen werden. Ein Klick auf die Datensatznummer in den Übersichten lädt die Entscheidung ins Nebenfenster. | ||||||
Übersichten |
Die Entscheidungssammlung wird durch ausgefeilte Übersichten erschlossen. In den Übersichten folgt nach der Datensatznummer die Textmarke (Li), wenn ein Link zum Originalurteil ins Internet vorhanden ist. Durch einen Mausklick auf die Textmarke, kann direkt das Urteil in Volltext auf den Bildschirm geholt werden, anschließend folgt, die Entscheidungsart, das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen. Die Datensatzinformation wird abgeschlossen durch den Namen der Entscheidung. Die Datenbank bietet Übersichten der Gesamtausgabe der in der Datenbank gespeicheten Entscheidungen, der Fundstellen in der amtlichen Sammlung (BVerfGE), der abweichenden Meinungen, der einzelnen Jahrgänge, der 10-Jahres-Übersichten und Übersichten und der wichtigsten Rechtsgebieten an. | ||||||
In der Gesamtausgabe kann komfortabel nach Datum und Aktenzeichen und Name einer Entscheidung gesucht werden, wenn man die Volltextsuche des Browser duch den Tastaturbefehl (StrG)+(f) aktiviert. Dabei müssen aber die datenbankspezifischen Suchformat beachtet werden. So dürfen bei der Aktenzeichensuche die Tiefstriche nicht vergessen werden.Suchformat für die Rechtsprechungssammlung
Mit derselben Suchfunktion kann in den Dokumenten, die den Entscheidungstext enthalten auch nach Pargraphen und Stichwörtern gesucht werden. Die Suche beschränkt sich in diesem Fall aber ausschließlich auf das gelandene Dokument. | |||||||
Übersicht, die lediglich, die in der amtlichen Sammlung des BVerfG enthaltenen Entscheidungen einschließlich der Fundstellen anzeigt. Diese Übersicht empfiehl sich, wenn man überprüfen will, ob eine Entscheidung aus der amtlichen Sammlung sich in der Datenbank befindet.
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Übersicht, die lediglich, die Entscheidungen anzeigt, in denen es zu abweichenden Meinungen gekommen ist. Die Entscheidungen sind mit einem Hinweis versehen die auf die abweichende Meinung und den bzw die Verfasser hinweist.
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Standardmäßig geladene Übersicht, in der die Entscheidungen nach Datum sortiert sind, und Datensatznummer, Fundstelle, Aktenzeichen und der von der Datenbank vergebene Name der Entscheidung angezeigt werden. Jahrgangsübersichten gibt es ab 1990.
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Ist eine Entscheidung Nach der Datensatznummer mit dem Hinweis (Li) (für Link ins Internet) versehen, kann durch einen Mausklick auf dieses Zeichen das Urteil direkt in einem neuen Fenster auf den Bildschirm geholt werden. | |||||||
Ältere Entscheidungsjahrgänge werden ausschließlich in Jahrzehntenübersichten zusammgengefasst. Ab 1990 gibt es neben den Jahrgangsübersichten auch Jahrzenteübersichten.
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Neben der Jahrgangsübersicht werden die Entscheidungen teilweise durch Stichworte-Übersichten erschlossen. Die Stichwortübersichten haben folgenden Aufbau. Die Stichwortübersicht erscheint, wenn man in der gelben Schaltzeile am Anfang der Jahrgangsübersicht auf das Wort "Stichworte" klickt. Sie ist wie folgt aufgebaut:
Im Gegensatz zur Jahrgangsübersicht, die lediglich zum Beginn eines Datensatz verlinkt ist, führt die Stichwortübersicht gezielt zu den einzelnen Leitsätzen einer Entscheidung. Auch wenn die Datensatz-Nummer identisch ist, führt der Mausklick zu unterschiedlichen Leitsätzen. | |||||||
Die Stichworte-Übersicht ist alphabetisch nach Adressaten geordnet. Zum Adressaten wurde bestimmt, für wen nach Ansicht des Datenbankbearbeiters der Leitsatz am interessantesten ist. Neben dem Adressaten werden zwei Stichworte vergeben. Am Ende der Zeile befindet sich der Datensatzname. Er ist mit dem Anfang jeden Datensatzes verlinkt. | |||||||
Stichworte 1 und 2 versuchen den Inhalt eines Leitsatzes zu beschreiben. Ein Klick auf die Datensatznummer führt zu dem konkreten Leitsatz, der durch die Stichworte beschrieben wurde. Soweit als Stichwort Rechtsbegriffe benutzt werden, sind diese mit gesetzlichen Definitionen bzw wenn es die nicht gibt mit dem Lexikon Rechtsbegriffe verlinkt und werden dort erläutert. Durch einen Klick auf das Stichwort wird die Erläuterung im Nebenfenster angezeigt. Teilweise arbeitet die Datenbank um eine einzeilige Darstellung zu ermöglichen mit verkürzten Rechtsbegriffen. Diese Rechtsbegriff sind mit dem Lexikon Rechtsbegriffe verlinkt und erläutern den Bedeutungsinhalt dieses Datenbankbegriffes. Dient eine Paragraphenangabe als Stichwort wird sie mit dem genannten Paragraphen verlinkt. Ein Klick auf die Angabe zeigt den Paragraphen satzgenau. | |||||||
Teilweise sind die Jahrgänge bereist mit einer Pargraphen-Suche ausgestattet, die es ermöglicht Leitsatzgenau auf einen benannten Pargraphen zuzugreifen. Ein Klick auf die Datensatznummer, lädt den Leitsatz mit Paragraphen, ein Klick auf die Paragraphenangabe, lädt die Vorschrift ins Nebenfenster. Die Paragraphenangaben sind alpabetisch geordnet. Zuerst kommen alle Angaben zum Bundesrecht, anschließend die Paragraphen, die sich auf Landesrecht beziehen. Die Paragraphensuche wird durch zwei Stichworte ergänzt, die den Zusammenhang in der die Vorschrift steht ergänzend beschreiben. Am Ende der Zeile folgt der als Link zum Datensatz ausgebaute Name der Entscheidung. Die Paragraphensuche arbeitet mit folgendem Format AbgG § 44a/4 S.1 = § 44a Abs.4 S.1 AbgG |
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Viele Stellen der Datenbank sind mit Quickinfos ausgestattet. Lässt man die Maus auf einer solchen Stelle liegen, erscheint eine weiterführende Erläuterung. Quickinfos werden hauptsächlich bei bei Abkürzungen und Schaltzeichen verwendet.
Darüberhinaus wird diese Technik eingesetz um Ruhe auf dem Bildschirm zu erzeugen. Deshalb werden in den blau gekennzeichneten Überschriften an den jeweiligen rechten und linken Enden erläuternde Informationen als Quickinfo versteckt. Erst wenn man die Maus auf der Überschrift ligen lässt erscheint die Information. | |||||||||||||||||||||
Abkürzungen, werden normalerweise durch Quickinfos erläutert. Siehe folgende Beispiele: BVerfGE = Bundesverfassungsgericht abw-M = abweichende Meinung BVerfG/DFR = Deutsches Fall Recht-Bundesverfassungsgericht | |||||||||||||||||||||
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Überschriften |
Alle dunkelblau unterlegten Kopfzeilen eines Dokumentes sind ebenfalls mit Quickinfos ausgestattet, die über folgendes informieren:
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Bearbeitung | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - I n f o S y s t e m R e c h t - © H-G Schmolke 1998-2010
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