zu § 114 KSVG |
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Absatz 1
Dem vom Rat entsandten Vertreter im Aufsichtsrat einer GmbH steht im Grundsatz keine wehrfähige Innenrechtsposition zu, kraft deren er seine Abberufung gemäß § 113 Abs.1 S.3 GO NW verhindern kann. Eine solche Rechtsposition ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften über die Verhältniswahl bei der Besetzung der Aufsichtsratspositionen durch den Rat. (vgl OVG NW, B, 21.05.02, - 15_B_238/02 - Aufsichtsratvertreter - DÖV_02,917 -18)
§§§
zu § 110 KSVG | [ ] |
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