zu § 82  KSVG  
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Absatz 2

  1. Eine Gemeinde kann durchaus berechtigt sein, ohne Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§§ 109 I, 99 II HessGO) Grundstücke unter ihren Herstellungskosten zu veräußern, wobei diese im Übrigen über dem Verkehrswert liegen können. Eine Subventionierung selbst unter Aufnahme von Krediten könnte außerdem wirtschaftlich sein, wenn die Neuansiedlung von Familien der Gemeinde höhere Steuereinnahmen bringt. (vgl VG Kassel, B, 15.12.00, - 3_G_2870/00 - Widerspruch - NVwZ-RR_466 -68)

  2. Die Erhebung von kommunalen Vergnügungssteuern auf das Halten und Betreiben von Spielautomaten und vergleichbaren Geräten ist verfassungsgemäß. (vgl BVerfG, B, 01.03.97, - 2_BvR_1599/89- GG_Art.3 Abs.1, GG_Art.12 Abs.1, GG_Art.20 Abs.3, GG_Art.28 Abs.2, GG_Art.105 Abs.2a, GG_Art.106 Abs.4; EGV_Art.177 Abs.3 = SörS-Nr.97.005 )


  3. Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde ist rechtmäßig. (vgl OVG Lüneb, U, 19.02.97, - 13_L_521/95- NVwZ_97,816 -19 = SörS-Nr.97.003)


  4. Die Erhöhung des Hundesteuersatzes für Kampfhunde ist zulässig. (vgl VGH Münch, U, 29.07.96, - 4_B_95/1675- NVwZ_97,819 -20 = SörS-Nr.96.014)


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