zu § 82 KSVG |
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Absatz 2
Eine Gemeinde kann durchaus berechtigt sein, ohne Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (§§ 109 I, 99 II HessGO) Grundstücke unter ihren Herstellungskosten zu veräußern, wobei diese im Übrigen über dem Verkehrswert liegen können. Eine Subventionierung selbst unter Aufnahme von Krediten könnte außerdem wirtschaftlich sein, wenn die Neuansiedlung von Familien der Gemeinde höhere Steuereinnahmen bringt. (vgl VG Kassel, B, 15.12.00, - 3_G_2870/00 - Widerspruch - NVwZ-RR_466 -68)
§§§
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