zu § 32  KSVG  
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Gemeinderat   (Absatz 1)

  1. Der Grundsatz der geheimen Wahl erstreckt sich auch auf die Wahlvorbereitungen, erfährt dort aber gewisse Einschränkungen. (vgl BVerfG, B, 22.11.60, - 2_BvR_606/60 - Verfassungsbeschwerde - BVerfGE_12,33 -36 = RS-BVerfG-Z-113 )

  2. Der Gleichheitsgrundsatz wird nicht dadurch verletzt, daß bis im Rat vertretene Parteien und Wählergruppierungen vom Unterschriftsquorum gefreit werden. Durch den früheren Wahlerfolg haben sie die Ernsthaftigkeit ihres Wahlvorschlages bereits nachgewiesen. (vgl BVerfG, B, 22.11.60, - 2_BvR_606/60 - Verfassungsbeschwerde - BVerfGE_12,33 -36 = RS-BVerfG-Z-113 )

§§§



Mitgliederzahl   (Absatz 2)

    (Kein Eintrag)

§§§



Wahl und Ergänzung des Gemeinderates   (Absatz 3)

    (Kein Eintrag)

§§§



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