Hypertext-Links  
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Links in Rechtsprechungs-Übersichten
Ein Mausklick auf 
 06.001 auf die Datensatz-Nummer lädt die Entscheidung ins Nebenfenster (erste beiden Ziffern = Jahreszahl der Entscheidung)
 T-06-001lädt einen Textauszug der Entscheidung ins Nebenfenster
 www.BVerfG.de läden den Volltext der Entscheidung des BVerfG aus dem Internet in ein neues Fenster. Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
 www.dfr/BVerfG.de läden den Volltext einer Entscheidung des BVerfG aus der Fallsammlung "Deutsches Fallrecht" aus dem Internet in ein neues Fenster. Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
 EsGläden den Volltext einer Entscheidung der saarländischen Gerichte der Entscheidungssammlung saarländischer Gerichte aus dem Internet in ein neues Fenster. Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
 (Li)älter Art der Verlinkung zu den Entscheidungen des BVerfG aus der Fallsammlung "Deutsches Fallrecht". Durch schließen des Fensters kann wieder zur Auswahl zurückgekehrt werden.
 
Links in Datensätzen
 § 68 Abs.1 S.1GG Lädt § 68 Abs.1 S.1 des GG ins Nebenfenster. Mit der Rück-Taste des (<-) des Browsers wird wieder RS-Datensatz ins Nebenfenster zurückgeholt. Verlinkungen erkennt man an der blauen Schrift.
 T-06-001lädt einen Textauszug der Entscheidung ins Nebenfenster
 Abs.39steht neben einem Leitsatz in der linken spalte ein Absatzhinweis so bewirkt ein Mausklick darauf, dass der Absatz aus einem Textauszug ins mit weiterführenden Ausführungen ins nebenfenster gelanden wird.
 BVerfGE_68,1ist eine Fundstellenangabe als Link ausgebaut, bewirk der Mausklick dass diese Entscheidung ins Nebenfenster gelanden wird.
 
Links in Gesetzen
§ 1 Abs.7 BauGBdie verwiesene Stelle wird absatzgenau ins Nebenfenster geladen.
§ 5 Abs.3 Satz 2 Hs.2die verwiesene Stelle wird halbsatzgenau ins Nebenfenster gelanden.
AbfälleRechtsbegriff, der mit der gesetzlichen Definition verlinkt ist.
(aF)Link zur einer amtlichen Fußnote.
(F)Link zu allen Änderungsnachweisen eines Paragraphen.
(1) (2) ...Link zu den konkreten Änderungsnachweisen einer geänderten Stelle im Text.
(OW)Link zur Rechtsgrundlage eines OWiG-Tatbestandes
(Strafe)Link zur Rechtsgrundlage eines Straftatbestandes
(R)Link zu Rechtsprechungsnachweisen, die teilweise mit Volltexten im Internet verlinkt sind.
(A)Link zu einer persönlichen Anmerkungen des Verfassers.
(f)Link zu einer Ungereimtheit oder einem Fehler im Gesetzestext, den der Datenbankbearbeiter gefunden zu haben glaubt.
 [ RsprS ] lädt die Rechtsprechungshinweise ins Nebenfenster
 [ Motive ]  lädt die Motive zu einem Paragraphen einer Vorschrift ins Nebenfenster


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