D-Bundestag 14.Wahlperiode |
Drucks 14/7100 10.10.01 |
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Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25. Mai 1999 ist nach ihrem Artikel 11 Abs.1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 in deutsches Recht umzusetzen. Sie sieht namentlich vor, dass Verbraucher bei Kaufverträgen neben Wandelung und Minderung auch Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung haben und dass diese Ansprüche in zwei Jahren (statt bisher in sechs Monaten) verjähren. Die Zahlungsverzugsrichtlinie 2000/35/EG vom 29.Juni 2000 sieht vor, dass der Verzugszins sieben Prozentpunkte über dem Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank am ersten Bankgeschäftstag eines jeden Kalenderhalbjahres beträgt. Umzusetzen sind auch Artikel 10, 11 und 18 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG vom 8.Juni 2000, die bei Verträgen, die auf elektronischem Weg abgeschlossen werden, vorvertragliche Informationspflichten und die Ausdehnung der Möglichkeiten für eine Unterlassungsklage zum Schutz der Verbraucherinteressen vorsehen.
Das Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist auf den Gebieten des Verjährungsrechts, des allgemeinen Leistungsstörungsrechts sowie des Kauf- und Werkvertragsrechts in seinen Grundzügen auf dem Stand des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs stehen geblieben. In dessen nunmehr über einhundertjährigen Geschichte sind zahlreiche und zum Teil gravierende Mängel zu Tage getreten. Nach umfangreichen Vorarbeiten, die im Jahre 1978 begonnen hatten, legte Ende 1991 der damalige Bundesminister der Justiz, Dr.Klaus Kinkel, den Abschlussbericht der vom Bundesministerium der Justiz eingesetzten Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts vor und verband dies mit der Hoffnung, dass es in absehbarer Zeit zu einem Gesetzentwurf kommen werde.
Die Modernisierung des Schuldrechts ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, da die vorgenannten Richtlinien zu Änderungen der ohnehin reformbedürftigen Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwingen und eine isolierte Richtlinienumsetzung die strukturellen Mängel des geltenden Schuldrechts in unvertretbarem Maße verschärfen würde. Hierbei soll auch der zunehmenden Auslagerung wichtiger Rechtsmaterien aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der damit einhergehenden Rechtszersplitterung entgegengewirkt und die schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert werden.
Umsetzung der Richtlinien durch eine Modernisierung des Schuldrechts auf der Grundlage der Vorschläge der Schuldrechtskommission bei gleichzeitiger Integration der schuldrechtlichen Verbraucherschutzgesetze und des AGB-Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschussses zum gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor (Drucksache 14/7052). Der vorliegende Regierungsentwurf ist daher für erledigt zu erklären.
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs
Keine.
Wurden nicht erörtert.
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf - Drucksache 14/6857 - für erledigt zu erklären.
Berlin, den 10.Oktober 2001
Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz Vorsitzender | Hermann Bachmaier Berichterstatter | Hans-Joachim Hacker Berichterstatter |
Alfred Hartenbach Berichterstatter | Dirk Manzewski Berichterstatter | |
Norbert Geis Berichterstatter | Bernd Wilz Berichterstatter | |
Dr.Wolfgang Freiherr von Stetten Berichterstatter |
Volker Beck (Köln) Berichterstatter | |
Jörg van Essen Berichterstatter | Christina Schenk Berichterstatterin |
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6857 in seiner 190.Sitzung am 27.September 2001 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung und für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung am 10. Oktober 2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat mit Blick auf seine Stellungnahme vom 25.September 2001 zum gleichlautenden Gesetzentwurf auf Drucksache 14/6040 auf die Abgabe einer weiteren Stellungnahme verzichtet. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat die Vorlage in seiner 101. Sitzung am 10.Oktober 2001 durch die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/6040 in der Fassung der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge in seiner 99.Sitzung am 25.September 2001 für erledigt erklärt.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die Vorlage in seiner 66. Sitzung am 10.Oktober 2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Mitglieder der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs vorzuschlagen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 98.Sitzung am 10.Oktober 2001 einvernehmlich beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Dieser Beschluss erfolgte im Hinblick auf die Beschlussempfehlung und den Bericht vom 25.September 2001 auf Drucksache 14/7052 zum gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Berlin, den 10.Oktober 2001
Hermann Bachmaier Berichterstatter | Hans-Joachim Hacker Berichterstatter | Alfred Hartenbach Berichterstatter |
Dirk Manzewski Berichterstatter | Norbert Geis Berichterstatter | Bernd Wilz Berichterstatter |
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Berichterstatter | Volker Beck (Köln) Berichterstatter | Jörg van Essen Berichterstatter |
Christina Schenk Berichterstatterin |
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