Motive | zu § 9 | G-10 |
---|
[ ] |
Begründung des Entwurfs G-10 (14/5655) |
---|
Die Vorschrift übernimmt redaktionell überarbeitet die bislang in § 4 enthaltenen Verfahrensbestimmungen über die antragsberechtigten Stellen sowie die Anforderungen an den Inhalt des Antrages. Dabei wird in Absatz 3 klargestellt, dass sämtliche für die Anordnung der Beschränkungsmaßnahmen notwendigen Angaben in dem Antrag enthalten sein müssen. Diese ergeben sich für alle Beschränkungsmaßnahmen aus § 10 Abs.2. Für Maßnahmen nach § 3 enthält § 10 Abs.3 zusätzliche Erfordernisse. Für Maßnahmen nach § 5 Abs.1 Satz 3 und § 8 sieht § 10 Abs.4 ebenfalls besondere Anforderungen vor.
(Siehe BGB-E, BT-Drucksache Nr.14/5655, S.23)
§§§
zu § 9 G-10 | [ ] |
Saar-Daten-Bank (SaDaBa) - Frisierte Gesetzestexte - © H-G Schmolke 1998-2005
K-Adenauer-Allee 13, 66740 Saarlouis, Tel: 06831-988099, Fax: 06831-988066, Email: hgs@sadaba.de
Der schnelle Weg durch's Paragraphendickicht!
www.sadaba.de