Motive zu Abschnitt 2 G-10
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Begründung des Entwurfs – G-10 (14/5655)

Zu Abschnitt 2   (Beschränkungen in Einzelfällen)

Die bisher in § 2 enthaltenen Vorschriften über Individualmaßnahmen sind nunmehr in einem eigenen Abschnitt 2 in zwei Vorschriften enthalten. In § 3 sind die Voraussetzungen einer Beschränkungsmaßnahme geregelt. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen einer solchen Maßnahme sind in dem anschließenden § 4 zusammengefasst.

(Siehe BGB-E, BT-Drucksache Nr.14/5655, S.14)

§§§

  zu Abschnitt 2   G-10 [ ]  

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