(L) Überwachungssysteme DschR
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98.120 Zuck, Rüdiger Aufsatz, NJW_98,1919 -20
 
Die Wanze im Beichtstuhl und ihre juristischen Kammerjäger

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00.002 Braun, Frank Aufsatz, NVwZ_00,375 -82
 
Der sogenannte "Lauschangriff" im präventivpolizeilichen Bereich - Die Neuregelung in Art.13 IV-VI GG

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00.033 Nürnberger, Thomas Aufsatz, Die Polizei_00,230 -34
 
Videoüberwachung in London - Auch ein Modell für die Großstädte in Deutschland?

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00.067 Hagner, Márton Aufsatz , HFR_2000/8 = www
 
Videoüberwachung in einer öffentlichen Gesellschaft

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88.001 Albert, Helmut, (Dr) Aufsatz, SKZ_87,1 -8
 
Zur rechtlichen Problematik der Telefondatenerfassung durch öffentliche Stellen

Paragraphen GG_Art.1, GG_Art.2 Abs.1, GG_Art.10; (SL) LV_Art.2, LV_Art.17; BDSG_§_7 Abs.3, BDSG_§_9, BDSG_§_24; SDSG_§_2 Abs.1, SDSG_§_4, SDSG_§_13; (SL) PersVG_§_76, PersVG_§_78

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92.026 Kramer, Bernard, (Prof Dr) Aufsatz, NJW_92,2732 -38
 
Videoaufnahmen und andere Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auf der Grundlage des § 163 StPO

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95.046 Mann, Thomas, (Dr) / Müller, Rolf-Georg Aufsatz , ZRP_95,180 -85
 
Präventiver Lauschangriff via Telefon?

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96.006 Bockemühl, Jan, (RA Dr) Aufsatz , JA_96,695 -700
 
Zur Verwertbarkeit von präventiv-polizeilichen Erkenntnissen aus "Lauschangriffen" im Strafverfahren - "Von hinten durch die Brust ins Auge" - Die Legalisierung des "Großen Lauschangriffs" durch die Rechtsprechung des BGH?

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96.079 Staechelin, Gregor Aufsatz , ZRP_96,430 -33
 
Der "Große Lauschangriff" der dritten Gewalt

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97.175 Weitemeier, Ingmar / Große, Wolfgang Aufsatz , Kriminalistik_97,335 -38
 
Telefonüberwachung aus präventivpolizeilichen Gründen oder: Irritationen beim Eingriffsrecht müssen beseitigt werden

Paragraphen GG_Art.10

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98.015 Dittrich, Joachim, (Dr) Aufsatz, NStZ_98,336 -38
 
Der "Große Lauschangriff" - diesseits und jenseits der Verfassung

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98.039 Henninger, Markus Aufsatz, DÖV_98,713 -21
 
Observation im Versammlungsgeschehen

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98.041 Hetzer, Wolfgang Aufsatz, Kriminalpolitik_98,546 -48
 
Akustische Wohnraumüberwachung - Oder: Wer rettet den Rechtsstaat?

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98.051 Kloepfer, Michael, (Prof Dr) / Breitkreuz, Katharina Aufsatz , DVBl_98,1149 -57
 
Videoaufnahmen und Videoaufzeichnungen als Rechtsproblem

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99.003 Benfer, Jost, (Dr) Aufsatz , Polizeiinfo_99,11
 
Zufallserkenntnisse bei der Überwachung der Telekommunikation

Paragraphen StPO_§_100a, StPO_§_100b

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99.004 Benfer, Jost, (Dr) Aufsatz, NVwZ_99,237 -40
 
"Großer Lauschangriff" - einmal ganz anders gesehen

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99.017 Erfmeyer, Klaus, (Dr) Aufsatz , DÖV_99,719 -25
 
Die Rechtsnatur "heimlicher" behördlicher" Maßnahmen

Stichworte fiktiver Verwaltungsakt

Paragraphen VwVfG_§_35, VwVfG_§_43 Abs.1 S.1

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99.051 Meyer, Jes Aufsatz, Kriminalistik_99,49 -53
 
Verdeckte Ermittlungen - Zulässigkeit und rechtliche Grenzen des Einsatzes nicht offen operierender Polizeibeamter

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99.054 Müller-Terpitz, Ralf, (Dr) Aufsatz, DÖV_99,329 -36
 
Grenzpolizeiliche Schleierfahndung im Binnenraum - Zur ersten Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes

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99.068 Schily, Otto Aufsatz, ZRP_99,129 -32
 
Nachbesserungsbedarf bei der Wohnraumüberwachung?

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99.072 Schneider, Hartmut, (StA Dr) Aufsatz , NStZ_99,388 -91
 
Zur Zulässigkeit strafprozessualer Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes in Kraftfahrzeugen

Paragraphen StPO_§_100c Abs.1 Nr.2, StPO_§_101 Abs.1; GG_Art.2, GG_Art.14

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99.091 Walther, Susanne, (Dr LL M) / Silverman, Emily, (J D LL M) Aufsatz , ZRP_99,100 -06
 
Lauschangriff durch Informanten - Rechtsvergleichende Beobachtungen zum Schutz der Privatsphäre anläßlich der Clinton-Affäre.

Paragraphen GG_Art.2 Abs.1, GG_Art.13; StGB_§_201 Abs.1 Nr.1; StPO_§_100c, StPO_§_110a

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95.086 Wohlfarth, Jürgen, (Vw-Dez) Aufsatz, RDV_95,???
 
Zur datenschutzrechtlichen Relevanz optischer Kontroll- und Überwachungssystem auf der Gemeindeebene

Stichworte Technikeinsatz / hoheitliches Verhalten / Verkehrsüberwachung / Handlungsbedarf

Paragraphen GG_Art.1 Abs.1, GG_Art.2 Abs.1; BGB_§_823; StPO_§_100c Abs.1a, StPO_§_100c Abs.3; OWiG_§_53 Abs.1, OWiG_§_46

Zitat:Zusammenfassende Feststellungen
 "1) Das weitgehende Fehlen bereichsspezifischer Vorschriften über die Zulässigkeit fototechnischer Kontroll- und Überwachungssystem ist ein gesellschaftlicher und datenschutzrechtlicher Mißstand. Es besteht ein dringender politischer und gesetzgeberischer Handlungbedarf.

2) Solche Überwachungsmaßnahmen der Gemeiden, ihrer Eigengesellschaften und gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen im Zusammenhang mit privatrechtlicher oder fiskalischer Tätigkeit berühren das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 iVm Art.1 Abs.1 GG; § 823 Abs.1 BGB). Das Interesse an der Überwachung ist dem zu erwartenden Nachteil des Betroffenen gegenüberzustellen und zu bewerten.

3) Im hoheitlichen Bereich ist die Überwachung in der Regel Teil einer materiellen Wahrnehmungszuständigkeit. Auf der Selbstverwaltungsebene der Gemeinde hindert der Datenschutz nicht das kommunale Aufgabenfindungsrecht. Er ist aber nach Erforderlichkeits- und Angemessenheitskriterien zu gestalten. Die Datenerhebung ist grundsätzlich offen durchzuführen. Dies gilt auch für funktionsbezogene Zugangskontrollen auf der Basis eines privaten oder öffentlichen Hausrechtes.

4) Die optische personenbezogene Beweissicherung bei Aufgaben der Gefahrenabwehr darf nur durch die dafür exklusiv zuständigen Behörden erfolgen.

5) Die ständige verdeckte Videoaufzeichnung von Verkehrssituationen ist nicht an eine konkrete Gefahrenlage geknüpft und daher unzulässig.

6) Rotlichüberwachungs- und Geschwindigkeitsmeßanlagen als die gängigen Eingriffsinstrumente bei der Verkehrsüberwachung lassen sich über §§ 53 Abs.1, 46 OWiG auf den 1992 neu eingeführten § 100c Abs.1a StPO stützen. Aufnahmen unbeteiligter Dritter sind im Rahmen der Unvermeidbarkeit rechtlich abgedeckt (§ 100c Abs.3 StPO). Verkehrsüberwachung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind kompetenzrechtlich getrennt. Steitig ist, ob die Verfolgungsbehörde sich einen Anfangsverdacht durch eigene Ermittlungen und Beweissicherungen verschaffen darf.

7) Die Übertragung der hoheitlichen Verkehrsüberwachungsfunktion auf Private ist auch datenschutzrechtlich unzulässig.
 (vgl RDV_95,???, S.???)

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