Hochhausverordnung – HochhVO
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Vorspann / Titelseite
A-1     Allgemeine Vorschriften
§ 1       Anwendungsbereich
§ 2       Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen
A-2     Bauteile und Baustoffe
§ 3       Tragende + aussteifende Bauteile, raumabschließende Bauteile
§ 4       Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen
§ 5       Außenwände
§ 6       Dächer
§ 7       Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze, Einbauten
§ 8       Estriche, Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnungsfugen
A-3     Rettungswege, Räume mit erhöhter Brandgefahr
§ 9       Führung und Bemessung von Rettungswegen
§ 10     Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume
§ 11     Notwendige Flure
§ 12     Türen in Rettungswegen
§ 13     Räume mit erhöhter Brandgefahr
A-4     Technische Gebäudeausrüstung
§ 14     Feuerwehraufzüge, Fahrschächte von Feuerwehraufzügen
§ 15     Druckbelüftungsanlagen
§ 16     Feuerlöschanlagen
§ 17     Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
§ 18     Sicherheitsbeleuchtung
§ 19     Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Blitzschutzanlagen
§ 20     Rauchableitung
§ 21     Aufzüge
§ 22     Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte
§ 23     Lüftungsanlagen
§ 24     Feuerstätten, Brennstofflagerung
§ 25     Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 m Höhe
A-5     Betriebs- und Schlussvorschriften
§ 26     Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
§ 27     Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht-+ Rettungswegepläne
§ 28     Verantwortliche Personen
§ 29     Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Hochhäuser
§ 30     Ordnungswidrigkeiten
§ 31     Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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