Hochhausverordnung HochhVO | ||
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Vorspann / Titelseite
A-1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen
A-2 Bauteile und Baustoffe
§ 3 Tragende + aussteifende Bauteile, raumabschließende Bauteile
§ 4 Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen
§ 5 Außenwände
§ 6 Dächer
§ 7 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze, Einbauten
§ 8 Estriche, Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnungsfugen
A-3 Rettungswege, Räume mit erhöhter Brandgefahr
§ 9 Führung und Bemessung von Rettungswegen
§ 10 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume
§ 11 Notwendige Flure
§ 12 Türen in Rettungswegen
§ 13 Räume mit erhöhter Brandgefahr
A-4 Technische Gebäudeausrüstung
§ 14 Feuerwehraufzüge, Fahrschächte von Feuerwehraufzügen
§ 15 Druckbelüftungsanlagen
§ 16 Feuerlöschanlagen
§ 17 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
§ 18 Sicherheitsbeleuchtung
§ 19 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Blitzschutzanlagen
§ 20 Rauchableitung
§ 21 Aufzüge
§ 22 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte
§ 23 Lüftungsanlagen
§ 24 Feuerstätten, Brennstofflagerung
§ 25 Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 m Höhe
A-5 Betriebs- und Schlussvorschriften
§ 26 Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
§ 27 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht-+ Rettungswegepläne
§ 28 Verantwortliche Personen
§ 29 Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Hochhäuser
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
HochhVO | [ ] |
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